Antrag der FWI-Fraktion vom 15.03.2025 - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus in Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamminkeln beantragt, die Entscheidung über eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus an sich zu ziehen. Gegenstand der Anfrage ist ein Vorhaben auf der Blumenkamper Straße mit einer geplanten Verkaufsfläche von 1400 Quadratmetern. Dabei soll geprüft werden, ob die Art der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig ist, wobei das Gebot der Rücksichtnahme ausgeklammert wird.
Eine fachjuristische Beratung hat ergeben, dass das Vorhaben auf dem entsprechenden Grundstück nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig ist. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage bis zum 7. April 2025 positiv zu bescheiden, sofern keine Veränderungssperre erlassen wird. Nach Auffassung der zuständigen Fachabteilung besteht bei der Bescheidung kein Ermessen, weshalb eine Entscheidung des Rates im Rahmen des Rückholrechts nach § 41 Abs. 3 GO NRW ebenfalls zu einer positiven Bescheidung führen würde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag der FWI-Fraktion abzulehnen und die Entscheidungskompetenz nicht an den Rat zu übertragen. Falls der Rat dem Antrag der Fraktion dennoch folgen und die Bauvoranfrage ablehnen sollte, beabsichtigt der Oberbürgermeister, diese Entscheidung anzufechten.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung, da der Antragsteller den Antrag in der Sitzung zurückgezogen hat.