3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportplatz Hamminkeln" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2025/0188 regelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportplatz Hamminkelle“ zur Errichtung eines Pumptracks im Ortsteil Hamminkeln. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anliegen zur Lärmbelastung und zur Nutzung der Anlage erörtert.
Ein Schwerpunkt der Vorlage liegt auf dem Schallschutz. Ein Fachgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Richtwerte auch bei einer höheren Anzahl an Nutzenden eingehalten werden. Um die städtebauliche Verträglichkeit zu verbessern und auf die Bedenken der Anwohnerschaft einzugehen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die Möglichkeit zur Errichtung einer Lärmschutzwand in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Weitere eingegangene Anregungen betreffen die Einhaltung von Ruhezeiten, die Vermeidung von Musiknutzung sowie die Kontrolle der Personenzahl. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese Aspekte über ordnungsrechtliche Instrumente und Nutzungsregelungen zu steuern sind und keine Anpassung des Bebauungsplanes erfordern. Zudem wird die Planung eines lärmmindernden Bodenbelags sowie die Sicherung von Grünflächen im Plangebiet bestätigt. Ein Hinweis auf mögliche Überschneidungen mit der Planung einer künftigen Schulsportanlage wurde ebenfalls dokumentiert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, am Standort festzuhalten und die planungsrechtliche Absicherung des Vorhabens inklusive der Option für eine Lärmschutzwand vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig