Stichwahl des Bürgermeisters am 28.09.2025; hier: Feststellung des Wahlergebnisses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss der Stadt Hamminkeln wird in seiner Sitzung am 30. September 2025 das Ergebnis der Stichwahl zum Bürgermeisteramt feststellen. Da bei der Hauptwahl am 14. September 2025 kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, fand am 28. September 20HE 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, welche in der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erzielt hatten.
Im Rahmen der Sitzung setzt sich der Wahlausschuss mit den Entscheidungen der Wahlvorstände auseinander und prüft diese auf etwaige Rechenfehler. Der Wahlleiter übernimmt die Überprüfung der Wahlniederschriften hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit, um das endgültige Gesamtergebnis im Wahlgebiet zusammenzustellen. Die Feststellung durch den Ausschuss umfasst unter anderem die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Verteilung der gültigen und ungültigen Stimmen auf die Bewerber.
Das festgestellte Ergebnis bildet die verbindliche Grundlage für die Veröffentlichung des Wahlergebnisses und die Benachrichtigung der Beteiligten durch den Wahlleiter. Gegen die Wahl kann innerhalb einer einmonatigen Frist nach der Bekanntmachung Einspruch erhoben werden. Die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl durch den zuständigen Prüfungsausschuss ist für den 20. November 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2025kein Ergebnis hinterlegt