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Beschlussvorlage

Verteilung der Ausschussvorsitze

2025/0236 20.11.2025 Fachdienste 10

🟢 Beschlossen 20.11.2025 · Rat (2. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat befasst sich mit der Verlegelung der Ausschussvorsitze sowie deren Stellvertretungen. Aufgrund einer Novellierung der Gemeindeordnung zum 1. November 2025 wurden die Regelungen für den Fall einer Verhinderung von Vorsitzenden angepasst. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, weiterhin jeweils einen ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu bestellen, um die Sitzungsleitung dauerhaft abzusichern.

Die Besetzung der Ausschussvorsitze erfolgt nach dem d'Hondt-Verfahren auf Basis der Fraktionsstärken, sofern zwischen den Fraktionen keine Einigung erzielt wird. Für verschiedene Gremien, darunter der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bauausschuss sowie die Ausschüsse für Soziales, Umwelt und Planung, Wirtschaftsförderung und öffentliche Sicherheit, liegt bereits eine Einigung der Fraktionsvorsitzenden vom 18. November 2025 vor. Diese regelt die Verteilung der Posten für die Vorsitzenden und deren Stellvertreter innerhalb der jeweiligen Fraktionen.

Ein weiterer Punkt der Vorlage ist das neu eingeführte Widerspruchsrecht des Rates gegen die Bestimmung von Ausschussvorsitzenden durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Um den rechtzeitigen Beginn der ersten Ausschusssitzungen im Dezember 2025 zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, von diesem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch zu machen. Sollte dennoch keine Einigung erzielt werden oder ein Widerspruch erfolgen, ist vorgesehen, das Verfahren zur Vergabe der Stellvertretungen fortzusetzen.

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