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Beschlussvorlage

Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz NRW - BGG NRW); hier: Neuwahl

2025/0243 20.11.2025 Fachdienste 10

🟢 Beschlossen 20.11.2025 · Rat (2. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Bewerber Horst Fehlings 23 Ja-Stimmen Bewerber Matthias Böing 21 Ja-Stimmen

✦ KI-Zusammenfassung

Für die XI. Wahlperiode des Rates der Stadt Hamminkeln, die am 1. November 2025 beginnt, steht die Neubesetzung des Behindertenbeauftragten an. Da sich der bisherige Amtsinhaber nicht zur Wiederwahl zur Verfügung stellt, muss eine Nachfolge bestimmt werden. Grundlage hierfür ist das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG NRW), welches die Kommunen dazu verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und Benachteiligungen zu verhindern.

Im Vorfeld der Wahl hat die Verwaltung ortsansässige Vereine um Vorschläge gebeten, welche die Belange von Menschen mit Behinderungen wahrnehmen. Hierfür liegen zwei Wahlvorschläge vor: Ein Bewerber wurde von der Lebenshilfe Niederrhein vorgeschlagen, ein weiterer Bewerber durch den Hamminkelner Sportverein. Beide Personen haben sich bereits im nichtöffentlichen Teil einer Ratssitzung persönlich vorgestellt.

Die Wahl soll in der Ratssitzung am 20. November 2025 erfolgen. Die Abstimmung findet nach den Vorgaben der Gemeindeordnung durch offene Wahl statt, sofern nicht mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder eine geheime Wahl beantragt. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der gewählte Behindertenbeauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung, die sich in Anlehnung an die Vergütung von Ratsmitgliedern auf derzeit 332,90 Euro beläuft.

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Beratungsfolge

  • 20.11.2025
    Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Bewerber Horst Fehlings 23 Ja-Stimmen Bewerber Matthias Böing 21 Ja-Stimmen