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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. D25 "Lankerner Schulweg" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB - Bestimmung der Entwurfsfassungen zur 2. erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur 2. erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

2025/0266 03.12.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 03.12.2025 · Ausschuss für Umwelt und Planung (1. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2025/0266 behandelt den Bebauungsplan Nr. D25 „Lankerner Schulweg“ im Ortsteil Dingden. Die Planung sieht die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum vor. Das Verfahren wird parallel zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes geführt, wobei bereits eine Änderung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch des Gastronomiebetriebes beschlossen wurde.

Da das bisherige Verfahren aufgrund von Mängeln seitens der Bezirksregierung Düsseldorf keine Rechtskraft erlangt hat, wird die Planung nun aktualisiert. Auf Anregungen des Kreises Wesel hin werden im Entwurf Anpassungen vorgenommen, wie etwa die Verlängerung einer Hecke, der Erhalt von Bestandsbäumen und die Vorgabe für PFAS-freie Solarmodule. Eine erneute Beteiligung betroffener Behörden, darunter der Kreis Wesel und die Deutsche Bahn, ist vorgesehen.

Um Lärmbelastungen und Verkehrsrisiken entgegenzuwirken, sieht der Entwurf vor, die Erschließungsstraße als Einbahnstraße zu führen und das Betriebsleiterwohnhaus als Schallschutz zwischen Parkplatz und Nachbarbebauung zu positionieren. Zudem soll durch die Einbahnregelung eine erhöhte Verkehrsbelastung am Einmündungsbereich zur Bocholter Straße vermieden werden. Der Plan enthält zudem einen Hinweis auf mögliche Kampfmittelvorkommen im Gebiet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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