Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertretung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Hochwasserzweckverbandes Issel wird in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2025 über die Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertretung beraten. Grundlage für das Verfahren ist § 15 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Demnach wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte eine vertretungsberechtigte Person einer Stadt oder Gemeinde zum Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Sitzungsvorlage erläutert zudem die unterschiedlichen Aufgabenbereiche innerhalb der Organisationsstruktur des Zweckverbandes. Während der Vorsitzende die Verbandsversammlung als Entscheidungsgremium leitet, ist der Verbandsvorsteher für die Führung der laufenden Geschäfte und die Verwaltung des Zweckverbandes verantwortlich.
Für die anberaumte Wahl ergeben sich laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer Person zum Vorsitzenden sowie einer weiteren Person zur stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung vor.
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Beratungsfolge
- 12.12.2025kein Ergebnis hinterlegt