Nr. 30 "Hof Oertmann/ Pastorat" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt und Planung soll über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 30 „Hof Oertmann/ Pastorat“ im Ortsteil Hamminkeln entscheiden. Grundlage ist der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 1. April 2025, der eine geordnete städtebauliche Entwicklung des zentral gelegenen Planbereichs vorsieht.
Die Planung strebt eine gemischte Nutzung aus Wohnraum, kleinteiligem Einzelhandel, sozialen Einrichtungen und Flächen für den Gemeinbedarf an, wobei Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden sollen. Entlang der Blumenkamper Straße ist eine Kombination aus Erdgeschossnutzungen und Wohnen in den Obergeschossen vorgesehen. Im Bereich der Brüner Straße wird eine Nachverdichtung des Wohnungsbaus angestrebt. Ein Konzept zur Freiraumgestaltung soll zudem den Schutz des Baumbestandes sowie die Vernetzung mit dem benachbarten Bürgerpark Bergfrede zum Ziel haben.
Ein aktueller städtebaulicher Entwurf dient als Grundlage für das Beteiligungsverfahren, um Nutzungsstrukturen und bauliche Dichten frühzeitig zu erörtern. Ein laufendes Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einem Discountervorhaben im Planbereich hat keinen Einfluss auf dieses Bebauungsplanverfahren. Nach der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird dem Rat ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise vorgelegt, um anschließend einen Bebauungsplanentwurf vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 04.02.2026Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)