Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Anträge von verschiedenen Investoren auf Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke von Einzelhandelsansiedlungen in HamminkelnZur Vorlage · 2002/0167 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0167 befasst sich mit vier Anträgen verschiedener Investoren auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie auf die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Ansiedlung von Einzelhandelsstandorten, konkret für Lebensmittelmärkte, in Hamminkeln. Die Anträge beziehen sich auf Standorte an der Diersfordter Straße, an der Straße Daßhorst, auf dem Gelände des Fußballplatzes an der Brüner Straße sowie auf der Güterstraße, wobei letzteres eine Verkaufsfläche von etwa 1.600 Quadratmetern vorsieht.
Die Verwaltung verweist darauf, dass die Beratung dieser Angelegenheit bereits im Juni 2002 vertagt worden war, da ein weiterer Antrag eingegangen war. Im Rahmen der Untersuchung des Stadtmarketingkonzeptes wurde die Notwendigkeit zusätzlicher Verkaufsflächen im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung, die der Lenkungsgruppe im August 2002 vorgestellt wurden, deuten darauf hin, dass das bestehende Angebot unter Berücksichtigung des im Bau befindlichen Aldi-Marktes als ausreichend einzustufen ist. Eine dringende Notwendigkeit für die Planung zusätzlicher Standorte wurde nicht festgestellt, da weder die Größe der vorhandenen Flächen noch die Kaufkraftbindung einen akuten Handlungsbedarf begründen.
Die Verwaltung schlägt vor, die weitere Bearbeitung dieser Fragen im Rahmen des laufenden Stadtmarketingprozesses fortzuführen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge zurückzustellen und die Bedarfssituation sowie die Standortfragen im Zuge der weiteren Untersuchung des Stadtmarketingkonzeptes zu klären.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 2Verkehrssicherheit auf der Nordbrocker Straße in Dingden hier: Städtebauliche Aspekte der baulichen und verkehrlichen EntwicklungZur Vorlage · 2002/0123 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0123 befasst sich mit der städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklung der Nordbrocker Straße in Dingden. Hintergrund der Vorlage ist eine Beratung im Bauausschuss vom April 2002, die auf Bürgeranträgen zur Verkehrssicherheit basierte und die Prüfung städtebaulicher Aspekte zum Ziel hatte. Im Fokus steht die langfristige geplante Schaffung zusätzlicher Wohngebietsflächen südlich der Klausenhofstraße sowie deren Auswirkungen auf die Ortseinfahrt.
Die Verwaltung stellt zwei Erschließungsvarianten vor, die beide eine Anbindung an die L 896 vorsehen. Alternative 1 sieht den Ausbau der Straßentrasse „Am Bokern“ mit einem Anschluss westlich der Brennerei vor. Da der bisherige Anknüpfungspunkt gegenüber der van-de-Wall-Straße nicht beibehalten werden kann, müsste die van-de-Wall-Straße verlegt werden, um einen vierarmigen Knotenpunkt zu ermöglichen. Dies würde mit einer Kostensteigerung verbunden sein.
Alternative 2 sieht eine neue, anbaufreie Straßentrasse östlich des Wohngebiets Messingsfeld vor. Diese Variante würde einen Anknüpfungspunkt gegenüber der Einmündung „Am Ehrenmal“ nutzen und die Errichtung eines Kreisverkehrs ermöglichen, der die Ortseinfahrt markiert und die Geschwindigkeit des Verkehrs senken kann. Die Verwaltung bewertet Alternative 2 als eine langfristig tragfähige Lösung für die Verkehrsplanung und das Stadtmarketingkonzept. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und die Inhalte in die Arbeiten zum Stadtmarketingkonzept integriert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 31. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten ÄnderungsverfahrensZur Vorlage · 2002/0170 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0170 behandelt die geplante erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens.
Grundlage für die Anpassungen ist der bereits im Juli 2001 gefasste Entwurfsbeschluss für die Straßenausbauplanung in diesem Bereich. Aus dem Straßenbauentwurf ergibt sich ein Bedarf an kleinteiligen Änderungen, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren. Die Anpassungen umfassen die Verschiebung von Parkplatzflächen zur Optimierung der Zufahrten, die Anpassung von Eckausrundungen an den aktuellen Katasterbestand sowie die Neuzuweisung von Verkehrsflächen an die Entwässerungsmulden im östlichen Teilbereich. Ziel der Änderung ist die Abstimmung des Bebauungsplanes auf den Straßenplanentwurf, um eine Grundlage für die Beitragsabrechnung durch das Steueramt zu schaffen.
Zudem liegt ein Antrag des CDU-Ortsverbandes Hamminkeln vor, der eine Reduzierung der zulässigen Baumasse an den östlichen und südöstlichen Randbereichen des Plangebietes vorsieht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die betroffenen Flächen im Besitz der Stadt sind und Verhandlungen mit Investoren über die bauliche Nutzung laufen. Ein weiterer Änderungsbedarf durch diese Verhandlungen ist noch nicht konkretisiert. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 4Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln Antragstellerin: Anneliese MünderZur Vorlage · 2002/0165 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2002/0165 liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln vor. Die Antragstellerin beabsichtigt eine Änderung für eine Grundstücksfläche im Südwesten der Ortslage Hamminkeln, welche sich südlich der Bislicher Straße und westlich der Straße Roßmühle befindet. Die betreffende Fläche wird derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und grenzt im Norden sowie im Osten an bestehende Wohnbauflächen.
Die Verwaltung begründet die Ablehnung des Antrags damit, dass die Fläche zwar im Rahmen der Flächenanmeldung zur Fortschreibung des Gebietsentwicklungsplanes als erweiterter Bedarf angemeldet wurde, jedoch keine Darstellung im Gebietsentwicklungsplan erfolgt ist. Da diese Darstellung eine wesentliche Voraussetzung für eine Änderung des Flächennutzungsplanes darstellt, wird eine landesplanerische Zustimmung für das Vorhaben nicht erwartet.
Zudem wird angeführt, dass eine solche Änderung nicht das vorrangige Ziel der aktuellen Entwicklungsplanung sei. Das Entwicklungskonzept für den Ortsteil Hamminkeln sieht für das Gebiet zwar langfristiges Entwicklungspotenzial vor, eine Aktivierung dieses Potenzials ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt. Als technischer Aspekt wird zudem angeführt, dass die kanalmäßige Erschließung über die Roßmühle bislang nicht sichergestellt ist. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag abzulehnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''An der kath. Kirche'' in Ringenberg Antragsteller: Tanja und Frank BovenkerkZur Vorlage · 2002/0169 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0169 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An der kath. Kirche“ in Ringenberg. Die Antragsteller beabsichtigen, auf den Flurstücken 428 und 429 an der Straße „Am Koppelk Garten“ ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Da der aktuelle Bebauungsplan für die betroffenen Grundstücksflächen keine überbaubaren Flächen vorsieht, ist eine Änderung des Plans erforderlich.
Die geplante Änderung umfasst die Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche sowie die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche auf der Wegeparzelle „Am Koppelk Garten“. Ziel ist die Sicherstellung der verkehrstechnischen Erschließung des Grundstücks durch einen Anschluss an die bereits vorhandenen und ausgebaute Straßen- und Wegeflächen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die zur Erschließung dienende Verkehrsfläche derzeit lediglich als Wirtschaftsweg vorhanden ist und kein öffentlicher Kanal existiert.
Hinsichtlich des Lärmschutzes aufgrund der Nähe zur Autobahn wird auf bereits durchgeführte Untersuchungen in vorangegangenen Planverfahren verwiesen, deren Ergebnisse auf das aktuelle Vorhaben übertragbar sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 18. September 2002 und für den Rat am 2. Oktober 2002 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 6Anträge auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Gewerbegebiet Mehrhoog'' - Antrag des Bauherrn Adolf Blitzer zum Bau einer Garage - Antrag deZur Vorlage · 2002/0166 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit Anträgen auf Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der kath. Kirche“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Die Veränderungssperre wurde durch den Rat der Stadt am 20. Dezember 2001 beschlossen und betrifft insbesondere Grundstücke im Bereich des Vorthuiyser Weges zwischen Bahnhofstraße und Kirchstraße.
Im Rahmen der laufenden Planungsphase sind zwei Bauanträge eingegangen, die eine Befreiung von dieser Sperre erfordern. Der erste Antrag sieht die Errichtung einer Garage an einem bereits bestehenden Wohnhaus mit drei Wohneinheiten vor. Der zweite Antrag betrifft die Errichtung von zwei Einfamilien-Doppelhaushälften auf dem Flurstück 486.
Nach Einschätzung der Verwaltung entsprechen beide Vorhaben den Festsetzungen des vorliegenden Änderungsentwurfes und widersprechen nicht den Planungszielen. Bei dem geplanten Doppelhaus auf einer Gesamtfläche von 711 Quadratmetern werden die festgelegten Mindestgrundstücksgrößen eingehalten. Da die Voraussetzungen für eine Ausnahme erfüllt sind, empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt, die Ausnahme von der Veränderungssperre für beide Bauvorhaben zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 18. September 2002 und für den Rat am 2. Oktober 2002 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 7Geplante Schutzausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Kreis Wesel - Anhörung gemäß § 42b Landschaftsgesetz (LG)Zur Vorlage · 2002/0168 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Schutzausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen im Kreis Wesel. Hintergrund ist ein Schreiben des Kreises Wesel vom 13. August 2002, mit dem die Absicht angekündigt wurde, eine ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 22 des Landschaftsgesetzes zu erlassen. Im Rahmen dieses Verfahrens sind die betroffenen Kommunen zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Von dieser beabsichtigten Unterschutzstellung sind auf dem Gebiet der Stadt Hamminkeln insgesamt vier Objekte betroffen. Hierzu zählen eine Hänge-Rotbuche im Bereich der Evangelischen Kirche in Ringenberg, eine Baumgruppe im Bereich des Vorgartens Haus Obberg in Mehrhoog, Findlinge im Bereich des Klostergartens in Marienthal sowie eine Winterlinde auf einem Grundstück in Brünen. Alle betroffenen Objekte befinden sich auf Privatgrundstücken; kommunale Eigentumsflächen sind nicht betroffen.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Unterschutzstellung, wobei die Schutznahme der Baumgruppe in Mehrhoog der gemeindlichen Planungsabsicht entspricht. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden durch den Kreis angehört, wobei eine Unterschutzstellung nach Angaben des Kreises grundsätzlich nur bei Zustimmung der Eigentümer vorgesehen ist. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, gegenüber der beabsichtigten Ausweisung der vier Naturdenkmale keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 8Modellflugplatz in BrünenZur Vorlage · 2002/0194 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0194 befasst sich mit dem Thema eines Modellflugplatzes in Brünen. Das Dokument wurde vom Bürgermeister sowie dem Amt für Bauverwaltung, Planung und Umwelt erstellt.
Der vorliegende Text enthält Informationen zum Sachverhalt und zur Begründung sowie Angaben zu den finanziellen Auswirkungen der Maßnahme, einschließlich der Gesamtkosten, der jährlichen Folgekosten und der bereitgestellten Mittel sowie des entsprechenden Haushaltsstellen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage vorgesehen. Über die inhaltlichen Details zur Planung oder den spezifischen Kosten des Modellflugplatzes macht das Dokument zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 9Tierfriedhof in HamminkelnZur Vorlage · 2002/0195 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0195 befasst sich mit der Einrichtung eines Tierfriedhofs in Hamminkeln. Das Dokument wurde vom Bürgermeister erstellt und ist für die Beratung im Planungsausschuss vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage konzentriert sich auf den Sachverhalt und die Begründung für die geplante Maßnahme. Die Vorlage dient als Grundlage für eine Entscheidung über die Realisierung des Tierfriedhofs. Informationen zu den finanziellen Auswirkungen, wie etwa die Gesamtkosten der Maßnahme, die jährlichen Folgekosten oder die Bereitstellung von Haushaltsmitteln, sind in dem vorliegenden Textabschnitt nicht aufgeführt. Ebenso enthält das Dokument zum aktuellen Zeitpunkt keine Details zum konkreten Beschlussvorschlag oder zu den weiteren administrativen Schritten der Verwaltung. Die Vorlage ist als öffentliche Sitzungsunterlage für den zuständigen Ausschuss deklariert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.09.2002 · Planungsausschuss (20. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen