Der AWO-Kreisverband Wesel e.V. hat mit Schreiben vom 17. Juni 2002 beantragt, für die Kindertageseinrichtung Meisenstraße in Hamminkeln-Mehrhoog ab dem Jahr 2002 einen zusätzlichen Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 2 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten zu erhalten. Der Verband begründet diesen Antrag mit der Notwendigkeit, einen Eigenmittelanteil aufzubringen, und verweist auf ein Defizit der Einrichtung im Jahr 2001 in Höhe von 11.801,26 €. Der Verband gab an, im Falle einer Ablehnung mit einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages zu rechnen, wobei die Stadt Hamminkeln im Falle eines Vertragsendes die Trägerschaft der Einrichtung übernehmen müsste.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Ablehnung des Zuschusses keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. Zudem wird die pauschale Berechnung des Zuschusses unabhängig von der tatsächlichen Kostenentwicklung als problematisch eingestuft. Es wird darauf hingewiesen, dass bisherige Zuschüsse für Verwaltungskosten bei anderen Trägern durch Mittel der Verbundsparkasse Wesel gedeckt wurden, für die jedoch keine dauerhafte Verpflichtung zur Bereitstellung besteht.
Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, den Antrag des AWO-Kreisverbandes abzulehnen. Sollten jedoch Drittmittel der Verbundsparkasse in Aussicht gestellt werden, soll eine Prüfung erfolgen, ob die Gewährung eines entsprechenden Zuschusses möglich ist.