Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung einer Saisonkarte für das Freibad DingdenZur Vorlage · 2003/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Freibadverein e.V. hat einen Antrag gestellt, für die kommende Freibadsaison 2003 eine Saisonkarte für den Zeitraum anzubieten, in dem das Freibad Dingden durch die Stadt Hamminkeln betrieben wird. Dieser Zeitraum umfasst die Monate vom 16. Juni bis zum 31. August 2003. Der Antrag wurde vom Haupt- und Finanzausschuss an den Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport verwiesen.
Die Verwaltung führt in der Beschlussvorlage verschiedene Gründe gegen die Einführung einer Saisonkarte an. Ein wesentlicher Aspekt ist die personelle Situation im Bäderbereich, die ab Mitte 2003 zu unvorhersehbaren Beschränkungen der Öffnungszeiten führen kann. Da die Stadt das Bad im Jahr 2003 lediglich für elf Wochen betreibt, sieht die Verwaltung keine ausreichende Berechnungsgrundlage für den Preis einer Saisonkarte vor, um das Risiko verkürzter Öffnungszeiten nicht auf die Nutzer zu übertragen. Zudem wird auf den zusätzlichen Personalaufwand für den Verkauf und die Einlasskontrolle hingewiesen, da die vorhandene Kassenanlage für die Abwicklung von Saisonkarten nicht geeignet ist.
Als Alternative zur Saisonkarte wird die Nutzung einer Geldwertkarte vorgeschlagen. Diese ermöglicht einen ermäßigten Eintrittspreis für häufige Besuche und bleibt auch bei wetterbedingten Einschränkungen oder für die Nutzung des Hallenbades gültig. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport auf die Einführung einer Saisonkarte verzichtet.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 2Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Bäder. Die letzte Anpassung der Satzung erfolgte im März 1996. Als Gründe für die Neufassung werden die Preisentwicklung der vergangenen Jahre sowie die Erweiterung des Angebots im Hallenbad angeführt. Bei der Festlegung der neuen Preise wurden auch die technischen Kapazitäten der Kassenanlagen sowie die Preisgestaltung der Nachbargemeinden berücksichtigt.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Erhöhung der Eintrittsgebühren für Einzelkarten vor. Für Erwachsene steigt der Preis von 2,00 € auf 2,50 €, während für Schüler, Jugendliche unter 16 Jahren, Auszubildende, Studenten sowie Wehr- und Zivildienstleistende die Gebühr von 1,00 € auf 1,50 € angehoben wird. Auch die Preise für Geldwertkarten werden angepasst.
Im Bereich der Ermäßigungen wird die bisherige unentgeltliche Ausgabe von Geldwertkarten für Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, Arbeitslose sowie Sozialhilfeempfänger und deren Familienangehörige beendet. Stattdessen wird dieser Personengruppe die Ermäßigung für Schüler und Auszubildende gewährt. Diese Vergünstigung gilt künftig auch für Nutzer aus anderen Kommunen. Die Ermäßigten können die Karten nun als Einzel- oder Geldwertkarte am Kassenautomaten erwerben, wodurch die Ausgabe im Sportamt entfällt.
Zusätzlich wird für das Frühschwimmen im Freibad zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr eine ermäßigte Gebühr eingeführt. Für neue Kursangebote im Badbereich wird eine Gebühr von 25,00 € für einen Umfang von 10 Stunden festgesetzt, wobei die reguläre Eintrittsgebühr zusätzlich zu entrichten ist. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Satzungsänderung.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 3Neufestsetzung der Tagessätze für die Förderung von Jugendfahrten und JugendwandernZur Vorlage · 2003/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Neufestsetzung der Tagessätze für die Förderung von Jugendfahrten und Jugendwandern vor. Grundlage der bisherigen Regelung ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 1992, der Zuschüsse für Teilnehmer im Alter von 8 bis 18 Jahren bzw. bis 25 Jahren in Ausbildung, Wehrdienst oder Arbeitslosigkeit vorsah. Bisher wurden 1,50 DM (0,77 €) pro Tag und Teilnehmer gewährt. Bei Ferienfreizeiten, die von ortsansässigen Vereinen durchgeführt werden, wurde zudem ein Betrag von 3,00 DM (1,53 €) pro Tag für Betreuer pro angefangene 10 Teilnehmer anerkannt.
Die Notwendigkeit dieser Anpassung ergibt sich aus der Haushaltsplanung für das Jahr 2003. Der Haushaltsansatz für die Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege wurde um 25 Prozent gekürzt. Infolgedessen schlägt die Verwaltung vor, die Zuschussbeträge proportional zu reduzieren. Konkret sollen die Sätze für die Teilnehmer von bisher 0,77 € auf 0,55 € und die Betreuersätze von 1,53 € auf 1,10 € pro Tag festgesetzt werden. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 4Antrag des Diakonischen Werkes auf kommunale Förderung der rechtsrheinischen SchuldnerberatungsstelleZur Vorlage · 2003/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Wesel e.V. hat einen Antrag auf kommunale Förderung für die rechtsrheinische Schuldnerberatungsstelle gestellt. Die Trägerschaft für diese Beratungsstelle wurde im Jahr 1994 vom Diakonischen Werk übernommen. Seit Beginn dieser Tätigkeit erfolgt eine jährliche Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 1.000,00 DM, was einem Betrag von 511,29 € entspricht.
Mit einem Schreiben vom 8. Oktober 2002 wurde die Förderung für das Jahr 2003 angefragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 511,29 €. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsstelle 1.470.7181 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport sieht vor, dem Diakonischen Werk für das Jahr 2003 einen Zuschuss in Höhe von 511,29 € zur Unterstützung der rechtsrheinischen Schuldnerberatungsstelle zu gewähren. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport für den Sitzungstermin am 19. Februar 2003 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 5Beihilfe für die Telefonseelsorge Niederrhein im Haushaltsjahr 2003Zur Vorlage · 2003/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft die Gewährung einer Beihilfe für die Telefonseelsorge Niederrhein/Westmünsterland für das Haushaltsjahr 2003. Die Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist ein Antrag der Organisation, der bereits im November 2002 eingereicht wurde.
Die Stadt leistet seit dem Jahr 1982 jährliche finanzielle Zuwendungen an die Telefonseelsorge. Die Gesamtkosten für die beantragte Maßnahme belaufen sich auf 450,00 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan unter der Stelle 1.470.7181 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport die Beihilfe in Höhe von 450,00 Euro für das Haushaltsjahr 2003 bewilligt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 19. Februar 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 6Antrag auf Weitergewährung eines Zuschusses zu den Kosten des mobilen Sozialen DienstesZur Vorlage · 2003/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ortsverein Dingden des Deutschen Roten Kreuzes hat mit dem Verwendungsnachweis für das Jahr 2002 die Weitergewährung eines städtischen Zuschusses für die Kosten des mobilen Sozialen Dienstes beantragt. Die finanzielle Unterstützung für diesen Dienst erfolgt bereits seit dem Jahr 1990.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 4.450,00 Euro. Im Rahmen der Beschlussvorlage wird dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport vorgeschlagen, dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Dingden e.V., diesen Zuschuss in der genannten Höhe zu gewähren. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsstelle 1.470.7181 vorgesehen. Die Vorlage wurde dem Bürgermeister sowie dem Sozialamt vorgelegt und ist zur Beratung im Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport für die Sitzung am 19. Februar 2003 bestimmt.
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Beratungsfolge
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 7Antrag auf eine Zuwendung für die Tätigkeit der Erziehungsberatungsstelle Wesel für das Jahr 2002Zur Vorlage · 2003/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Caritasverband für die Dekanate Dinslaken und Wesel hat mit Schreiben vom 25. November 2002 eine Zuwendung für die Tätigkeit der Erziehungsberatungsstelle Wesel für das Jahr 2002 beantragt. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport zur Beratung vor.
Nach Angaben der Verwaltung werden für diese Einrichtung seit dem Jahr 1997 jährlich Zuschüsse bewilligt. Im Haushalt für das Jahr 2002 ist ein Ausgaberest in Höhe von 6.000,00 Euro für diesen Zweck verfügbar. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 6.000,00 Euro, wobei die Mittel aus dem Haushaltsstelle 1.470.7181 bereitgestellt werden können.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport dem Caritasverband für die Dekanate Dinslaken und Wesel für das Haushaltsjahr 2002 einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 Euro gewährt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 19. Februar 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen