Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Bäder. Die letzte Anpassung der Satzung erfolgte im März 1996. Als Gründe für die Neufassung werden die Preisentwicklung der vergangenen Jahre sowie die Erweiterung des Angebots im Hallenbad angeführt. Bei der Festlegung der neuen Preise wurden auch die technischen Kapazitäten der Kassenanlagen sowie die Preisgestaltung der Nachbargemeinden berücksichtigt.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Erhöhung der Eintrittsgebühren für Einzelkarten vor. Für Erwachsene steigt der Preis von 2,00 € auf 2,50 €, während für Schüler, Jugendliche unter 16 Jahren, Auszubildende, Studenten sowie Wehr- und Zivildienstleistende die Gebühr von 1,00 € auf 1,50 € angehoben wird. Auch die Preise für Geldwertkarten werden angepasst.
Im Bereich der Ermäßigungen wird die bisherige unentgeltliche Ausgabe von Geldwertkarten für Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, Arbeitslose sowie Sozialhilfeempfänger und deren Familienangehörige beendet. Stattdessen wird dieser Personengruppe die Ermäßigung für Schüler und Auszubildende gewährt. Diese Vergünstigung gilt künftig auch für Nutzer aus anderen Kommunen. Die Ermäßigten können die Karten nun als Einzel- oder Geldwertkarte am Kassenautomaten erwerben, wodurch die Ausgabe im Sportamt entfällt.
Zusätzlich wird für das Frühschwimmen im Freibad zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr eine ermäßigte Gebühr eingeführt. Für neue Kursangebote im Badbereich wird eine Gebühr von 25,00 € für einen Umfang von 10 Stunden festgesetzt, wobei die reguläre Eintrittsgebühr zusätzlich zu entrichten ist. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Satzungsänderung.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 06.03.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 19.02.2003kein Ergebnis hinterlegt
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