Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung einer Saisonkarte für das Freibad DingdenZur Vorlage · 2003/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Freibadverein e.V. hat einen Antrag gestellt, für die kommende Freibadsaison 2003 eine Saisonkarte für den Zeitraum anzubieten, in dem das Freibad Dingden durch die Stadt Hamminkeln betrieben wird. Dieser Zeitraum umfasst die Monate vom 16. Juni bis zum 31. August 2003. Der Antrag wurde vom Haupt- und Finanzausschuss an den Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport verwiesen.
Die Verwaltung führt in der Beschlussvorlage verschiedene Gründe gegen die Einführung einer Saisonkarte an. Ein wesentlicher Aspekt ist die personelle Situation im Bäderbereich, die ab Mitte 2003 zu unvorhersehbaren Beschränkungen der Öffnungszeiten führen kann. Da die Stadt das Bad im Jahr 2003 lediglich für elf Wochen betreibt, sieht die Verwaltung keine ausreichende Berechnungsgrundlage für den Preis einer Saisonkarte vor, um das Risiko verkürzter Öffnungszeiten nicht auf die Nutzer zu übertragen. Zudem wird auf den zusätzlichen Personalaufwand für den Verkauf und die Einlasskontrolle hingewiesen, da die vorhandene Kassenanlage für die Abwicklung von Saisonkarten nicht geeignet ist.
Als Alternative zur Saisonkarte wird die Nutzung einer Geldwertkarte vorgeschlagen. Diese ermöglicht einen ermäßigten Eintrittspreis für häufige Besuche und bleibt auch bei wetterbedingten Einschränkungen oder für die Nutzung des Hallenbades gültig. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport auf die Einführung einer Saisonkarte verzichtet.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 2Neufestsetzung der Tagessätze für die Förderung von Jugendfahrten und JugendwandernZur Vorlage · 2003/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Neufestsetzung der Tagessätze für die Förderung von Jugendfahrten und Jugendwandern vor. Grundlage der bisherigen Regelung ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 1992, der Zuschüsse für Teilnehmer im Alter von 8 bis 18 Jahren bzw. bis 25 Jahren in Ausbildung, Wehrdienst oder Arbeitslosigkeit vorsah. Bisher wurden 1,50 DM (0,77 €) pro Tag und Teilnehmer gewährt. Bei Ferienfreizeiten, die von ortsansässigen Vereinen durchgeführt werden, wurde zudem ein Betrag von 3,00 DM (1,53 €) pro Tag für Betreuer pro angefangene 10 Teilnehmer anerkannt.
Die Notwendigkeit dieser Anpassung ergibt sich aus der Haushaltsplanung für das Jahr 2003. Der Haushaltsansatz für die Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege wurde um 25 Prozent gekürzt. Infolgedessen schlägt die Verwaltung vor, die Zuschussbeträge proportional zu reduzieren. Konkret sollen die Sätze für die Teilnehmer von bisher 0,77 € auf 0,55 € und die Betreuersätze von 1,53 € auf 1,10 € pro Tag festgesetzt werden. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 3Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Bäder. Die letzte Anpassung der Satzung erfolgte im März 1996. Als Gründe für die Neufassung werden die Preisentwicklung der vergangenen Jahre sowie die Erweiterung des Angebots im Hallenbad angeführt. Bei der Festlegung der neuen Preise wurden auch die technischen Kapazitäten der Kassenanlagen sowie die Preisgestaltung der Nachbargemeinden berücksichtigt.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Erhöhung der Eintrittsgebühren für Einzelkarten vor. Für Erwachsene steigt der Preis von 2,00 € auf 2,50 €, während für Schüler, Jugendliche unter 16 Jahren, Auszubildende, Studenten sowie Wehr- und Zivildienstleistende die Gebühr von 1,00 € auf 1,50 € angehoben wird. Auch die Preise für Geldwertkarten werden angepasst.
Im Bereich der Ermäßigungen wird die bisherige unentgeltliche Ausgabe von Geldwertkarten für Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, Arbeitslose sowie Sozialhilfeempfänger und deren Familienangehörige beendet. Stattdessen wird dieser Personengruppe die Ermäßigung für Schüler und Auszubildende gewährt. Diese Vergünstigung gilt künftig auch für Nutzer aus anderen Kommunen. Die Ermäßigten können die Karten nun als Einzel- oder Geldwertkarte am Kassenautomaten erwerben, wodurch die Ausgabe im Sportamt entfällt.
Zusätzlich wird für das Frühschwimmen im Freibad zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr eine ermäßigte Gebühr eingeführt. Für neue Kursangebote im Badbereich wird eine Gebühr von 25,00 € für einen Umfang von 10 Stunden festgesetzt, wobei die reguläre Eintrittsgebühr zusätzlich zu entrichten ist. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Satzungsänderung.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 4Antrag des Fördervereins Jugendhaus e.V. zur StandortfestlegungZur Vorlage · 2003/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Förderverein Jugendhaus e.V. und die Evangelische Kirche haben einen Antrag zur Standortfestlegung für die Errichtung eines Jugendhauses gestellt. Dabei wird die Nutzung des aktuellen Hallenbad-Standortes befürwortet. Die Verwaltung hat im Rahmen der Planung eine integrierte Lösung erarbeitet, die den Rückbau des Hallenbades, die Schaffung einer Freifläche für die offene Jugendarbeit sowie den Neubau einer Sporthalle umfasst. Dieser Entwurf wurde bereits mit Vertretern des Fördervereins und des Teams der Jugendarbeit abgestimmt.
Die vorgeschlagene Integrationslösung sieht vor, dass durch den Rückbau des Hallenbades Flächen für die Jugendarbeit entstehen, die anschließend umgebaut werden können. Die Planung sieht Synergieeffekte bei Bau und Betrieb sowie eine wechselseitige Nutzung von Räumen mit Schulen vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Standort kurzfristig planungsrechtlich verfügbar ist und keine Anliegerkonflikte zu erwarten sind.
Für die Planung der Sporthalle stehen Haushaltsreste in Höhe von 42.800 Euro zur Verfügung, wovon ein Teil bereits für Planungsaufträge gebunden ist. Für das Entkernen des Hallenbades sind 100.000 Euro erforderlich, die im Haushalt 2003 als erste Rate eines bereits beschlossenen Investitionszuschusses eingestellt sind und entsprechend umgewidmet werden müssten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Integrationslösung umzusetzen und die Verwaltung mit der weiteren Planung bis zur Baugenehmigung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 5Bahnübergang ''Privatweg / städt. Wirtschaftsweg in Bahn-km 15,595'' im Streckenabschnitt Dingden-Bocholt hier: Teileinziehung gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRWZur Vorlage · 2003/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Teileinziehung eines Teils der öffentlichen Verkehrsfläche am Bahnübergang „Privatweg / städt. Wirtschaftsweg“ im Streckenabschnitt Dingden-Bocholt. Grundlage für die Maßnahme ist das Straßen- und Wegegesetz NRW (§ 7 Abs. 1 StrWG).
Im Rahmen von Abstimmungen zwischen der Stadt Hamminkeln, den Nachbarstädten Wesel und Bocholt sowie der Bahn AG wurde die Priorisierung von Sicherungsmaßnahmen an verschiedenen Bahnübergängen festgelegt. Für den Bereich zwischen Dingden und Bocholt wurde die Bearbeitung bestimmter Übergänge als Priorität I beschlossen. Eine bestehende Planungsvereinbarung sieht vor, den Bahnübergang „Lankerner Schulweg“ mit einer Lichtzeichenanlage auszustatten und im Anschluss den Übergang am städtischen Wirtschaftsweg zu schließen.
Nach einem Verkehrsunfall am 03.02.2003 hat eine Unfallkommission beschlossen, am östlichen Ende des Asphaltbelages des betreffenden Übergangs eine feste Umlaufschranke zu errichten. Diese Sperrung richtet sich gegen den Kraftfahrzeugverkehr, während die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer erhalten bleibt. Da die betroffenen Grundstücke, darunter eine Hofstelle und eine Gärtnerei, über den Wirtschaftsweg erschlossen sind, beabsichtigt die Verwaltung eine Teileinziehung eines Bereichs von 20 Metern ab Gleiskörper. Ein Umweg für die Hofstelle wird dabei nicht festgestellt, für den Gärtnereibetrieb nur geringfügig. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Absicht zur Teileinziehung gemäß der Vorlage zu bestätigen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 12.02.2003 · Bauausschuss (22. Sitzung)
- 65. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ''Ortskern östlich der B 473'' (ehemals B 473, jetzt L 602) und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ''Gelände Hasselmann / Up de Woort'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse erneute OffenlageZur Vorlage · 2003/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0031 befasst sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Gelände Hasselmann / Up de Woort“ in Dingden. Im Rahmen eines bereits gefassten Satzungsbeschlusses vom 6. November 2002 wurde der Änderungsentwurf um die Festsetzung eines Bereichs ohne Ein- und Ausfahrt im Bereich des Wendehammers des Stichweges der Nordbrocker Straße ergänzt. Aufgrund dieser Ergänzung wurde eine erneute öffentliche Auslegung der Pläne im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 3. Februar 2003 durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist ging eine Stellungnahme eines Rechtsbeistands ein, der im Namen einer Anwohnerin die zusätzliche Festlegung einer lückenlosen Schließung der Grundstücksgrenze des Unternehmens Bitters zur öffentlichen Verkehrsfläche anregte. Die Verwaltung führt dazu aus, dass das bestehende Zu- und Abfahrtsverbot darauf abzielt, gewerblichen Verkehr über den Stichweg der Nordbrocker Straße zu unterbinden, ohne die fußläufige Anbindung des Grundstücks zu verhindern. Die vorgeschlagene Erweiterung der Festsetzung würde über die ursprüngliche Zielsetzung hinausgehen. Die Verwaltung stellt fest, dass die aktuelle Regelung für anstehende Baugenehmigungsverfahren und die Durchsetzung ausreichend ist. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der Anregung nicht zu folgen. Da die Abwägung keine Änderung des Planentwurfes erfordert, kann die Bebauungsplanänderung ohne erneuten Satzungsbeschluss in Kraft gesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 26.02.2003 · Planungsausschuss (23. Sitzung)
- 7Reduzierung der Grünfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - GrundsatzberatungZur Vorlage · 2003/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0033 befasst sich mit der weiteren Reduzierung der Grünfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ in Hamminkeln. Hintergrund ist die bereits beschlossene 3. Änderung des Bebauungsplanes, welche die Aufgabe einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbindung Bolzplatz zugunsten eines allgemeinen Wohngebiets vorsah.
Im Auftrag des Planungsausschusses hat die Verwaltung geprüft, ob im Bereich der verbleibenden Grünflächen weitere Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Eine erste Option sieht die Herausnahme eines Baugrundstücks von etwa 284 Quadratmetern vor, um ein Einfamilienhaus zu ermöglichen. Dies würde eine Reduzierung des Grünzugs auf eine Breite von drei Metern erfordern, was die gestalterische Nutzung der Fläche als Grünfläche stark einschränken würde.
Als alternative Möglichkeit wird die Umwidmung von Teilen der öffentlichen Grünflächen in private Gartenflächen für die angrenzenden Anlieger vorgeschlagen. Hierzu liegt bereits eine Anfrage der Anliegerschaft bei der Verwaltung vor. Diese Variante würde den Grünflächencharakter der Gesamtanlage weitgehend erhalten. Zudem könnte die Stadt durch den Verkauf dieser Teilflächen die Unterhaltspflicht für diese Flächen beenden. Die Verwaltung bewertet diese Alternative im Hinblick auf die städtebauliche Situation als sinnvoller.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 26.02.2003 · Planungsausschuss (23. Sitzung)
- 8Antrag der ABO Wind AG, Wiesbaden, gemäß § 4 BimSchG -Biomasse-Heizkraftwerk Kipp- - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz mit dem Antrag der ABO Wind AG auf Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerks in der Loikumer Straße im Ortsteil Dingden. Die Stadt ist in diesem Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Aus planungsrechtlicher Sicht ist der Standort im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, ist das Vorhaben als nicht privilegiertes Vorhaben zu bewerten. Die Verwaltung stellt fest, dass keine planungsrechtlichen Bedenken gegen einen weiteren Gewerbebetrieb bestehen, da die gewerbliche Flächenausweisung berücksichtigt wird. Die bauliche Nutzung überschreitet nicht das Maß benachbarter Gewerbegrundstücke, wobei die Höhe des Kesselhauses über die üblichen Gebäudehöhen hinausgeht.
Bauordnungsrechtlich ist für das Vorhaben die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Abstandsflächen nach der Formel 0,8 * H zu berechnen sind, was einen Grenzabstand von 18,98 m an der Ostseite zur Folge hätte.
Hinsichtlich der Erschließung ist die Einleitung von haushaltsähnlichem Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation unproblematisch. Für Betriebsabwasser bestehen nach Vorbehandlung durch Schlammfang und Koaleszenzabscheider sowie nach Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde keine Bedenken. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist für den Übergangszeitraum eine unschädliche Versickerung auf dem Grundstück erforderlich. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Ausführungen als Stellungnahme der Stadt Hamminkeln abzugeben, unter der Voraussetzung, dass die Verwendung nur naturbelassener Materialien sichergestellt ist.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 26.02.2003 · Planungsausschuss (23. Sitzung)
- 923. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (Abgrabung Bereich Bislich / Bergerfurth) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln mit der Nummer 2003/0035 befasst sich mit der Stellungnahme zur 23. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) des Regionalrats des Regierungsbezirks Düsseldorf. Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2002 den Erarbeitungsbeschluss für diese Änderung gefasst.
Gegenstand der geplanten Änderung sind Flächen im Bereich der Stadt Wesel, westlich der Ortslage Bergerfurth. Die Maßnahme sieht eine Erweiterung des Naturschutzgebietes Bislich-Nord vor, die mit der Erweiterung eines Bereichs zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze verknüpft ist. Ziel ist es, die planerischen Voraussetzungen für eine Gesamtkonzeption im Landschaftsbereich Bislich-Vahnum-Bergerfurth-Diersfordt zu schaffen.
Da die Stadt Hamminkeln im Rahmen dieses Verfahrens als benachbarte Kommune beteiligt ist, hat die Verwaltung die Auswirkungen geprüft. Nach Einschätzung der Verwaltung sind für die Stadt Hamminkeln keine Belange von dieser Änderung betroffen. Es ist daher beabsichtigt, im Rahmen des Änderungsverfahrens keine Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Stellungnahme entsprechend zu verfassen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 26.02.2003 · Planungsausschuss (23. Sitzung)
- 10Vorlage der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2002Zur Vorlage · 2003/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln zur Vorlage der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 befasst sich mit dem Abschluss der Haushaltswirtschaft nach Durchführung der Abschlussbuchungen. Gemäß der Gemeindeordnung ist die vom Kämmereamt aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung dem Rat bis zum 31. März des Folgejahres zuzuleiten.
Im Verwaltungshaushalt zeigt die Jahresrechnung nach der endgültigen Haushaltsrestebildung eine Veränderung gegenüber den vorläufigen Ergebnissen. Der Fehlbetrag verringert sich um etwa 100.000 Euro und beläuft sich nun auf rund 1.025.000 Euro. Im Vermögenshaushalt wird ein Überschuss von etwa 150.000 Euro erwartet, wobei das endgültige Ergebnis nach Abschluss der Buchungen vorliegt. In der Folge wird der Bestand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2003 um etwa 350.000 Euro höher ausfallen als prognostiziert. Unter der Voraussetzung der Planerfüllung für das Jahr 2003 liegt der frei verfügbare Rücklagenanteil um etwa 200.000 Euro über dem Mindestbestand.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft 2002 zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat soll die Jahresrechnung zur Prüfung gemäß der Gemeindeordnung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleiten, welcher bei der Prüfung das Rechnungsprüfungsamt in Anspruch nimmt.
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- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 11Installierung von halbautomatischen DefibrillatorenZur Vorlage · 2003/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0043 befasst sich mit der Anschaffung von zwei halbautomatischen Defibrillatoren (AED) für das Stadtgebiet von Hamminkeln. Der Anlass für die Erarbeitung der Vorlage war ein Antrag der CDU-Fraktion. Im Rahmen der Vorbereitung wurden Informationen zum Nutzen der Frühdefibrillation durch Laien eingeholt sowie Gespräche mit dem Kreis Wesel, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und Hilfsorganisationen geführt.
Die Verwaltung legt dar, dass die Stationierung von AED die Zeitspanne bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei Herzkammerflimmern überbrücken kann. Als Voraussetzung für den Einsatz wird die Verfügbarkeit geschulter Ersthelfer genannt. Die Kosten für die Anschaffung von zwei Geräten sowie die notwendigen Erstschulungen werden auf insgesamt etwa 5.600 Euro geschätzt, wobei jährliche Folgekosten für Wartung und Wiederholungsschulungen von circa 300 Euro anfallen. Da im Haushaltsplan 2003 keine entsprechenden Mittel vorgesehen sind, müssten die Kosten über einen Nachtragshaushalt oder den Haushalt 2004 finanziert werden.
Als mögliche Einsatzorte werden das Rathaus sowie die Feuerwehr für Großveranstaltungen favorisiert. Die Umsetzung der Beschaffung steht unter dem Vorbehalt, dass sich eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitenden aus dem Rathaus und der Feuerwehr zur Ausbildung als Ersthelfer bereit erklärt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Geräte entweder unter dieser Bedingung zu beschaffen oder die Anschaffung nicht durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 12Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0005 befasst sich mit der Neuregelung der Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2003. Grundlage der Zuwendungen sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Runderlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertretung über die Höhe der Mittel im Rahmen einer Ermessensentscheidung entscheidet. Dabei sind der konkrete Bedarf sowie die Einhaltung der rechtlichen Grenzen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung legt dar, dass die bisherige Verteilung der Mittel auf einem Sockelbetrag sowie einem Anteil nach Fraktionsstärke basierte. Im Zuge der Haushaltsplanberatung wurde im Haupt- und Finanzausschuss ein einstimmiger Beschluss gefasst, den Haushaltsansatz für die Fraktionszuwendungen um 10 Prozent auf insgesamt 8.100,00 Euro zu reduzieren.
Für die künftige Verteilung ab dem Jahr 2003 wird ein Modell vorgeschlagen, bei dem jede Fraktion einen Sockelbetrag von 320,00 Euro erhält. Der verbleibende Teil der Mittel wird mit 170,00 Euro pro Ratsmitglied nach Fraktionsstärke verteilt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 8.060,00 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Verteilungsregelung ab 2003 anzuwenden.
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- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 13Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Touristik-Agentur Niederrhein GmbH (TAN)Zur Vorlage · 2003/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, den Gesellschaftsvertrag der Touristik-Agentur Niederrhein GmbH (TAN) zum 31. Dezember 2003 zu kündigen. Die Stadt ist seit 1996 Gesellschafter des Unternehmens.
Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch die Stadt Duisburg sowie die geplante Kündigung durch den Kreistag des Kreises Wesel. Laut Gesellschaftsvertrag werden ungedeckte Geschäftskosten von den Gründungsgesellschaftern bis zu einer festgelegten Höhe getragen. Für kreisangehörige Kommunen ist die Beteiligung an diesen Kosten auf 7.500 DM begrenzt, wobei die Kommunen des Kreises Wesel diese Verpflichtungen mittelbar über die Kreisumlage erfüllen.
Da die Gesellschaft bei Kündigung durch einzelne Gesellschafter durch die verbleibenden Mitglieder fortgesetzt wird, besteht für nicht kündigende Gesellschafter das Risiko, die zuvor von den Gründungsgesellschaftern getragenen Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen. Die Verwaltung empfiehlt daher eine vorsorgliche Kündigung zur Vermeidung wirtschaftlicher Risiken. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag des Kreises Wesel in seiner Sitzung am 27. März 2003 ebenfalls eine Kündigung des Gesellschaftsvertrages beschließt. Eine erneute Kündigung ist nach Ablauf der Frist erst zum Ende des Jahres 2008 möglich.
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- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen