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Beschlussvorlage

Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Touristik-Agentur Niederrhein GmbH (TAN)

2003/0042

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, den Gesellschaftsvertrag der Touristik-Agentur Niederrhein GmbH (TAN) zum 31. Dezember 2003 zu kündigen. Die Stadt ist seit 1996 Gesellschafter des Unternehmens.

Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch die Stadt Duisburg sowie die geplante Kündigung durch den Kreistag des Kreises Wesel. Laut Gesellschaftsvertrag werden ungedeckte Geschäftskosten von den Gründungsgesellschaftern bis zu einer festgelegten Höhe getragen. Für kreisangehörige Kommunen ist die Beteiligung an diesen Kosten auf 7.500 DM begrenzt, wobei die Kommunen des Kreises Wesel diese Verpflichtungen mittelbar über die Kreisumlage erfüllen.

Da die Gesellschaft bei Kündigung durch einzelne Gesellschafter durch die verbleibenden Mitglieder fortgesetzt wird, besteht für nicht kündigende Gesellschafter das Risiko, die zuvor von den Gründungsgesellschaftern getragenen Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen. Die Verwaltung empfiehlt daher eine vorsorgliche Kündigung zur Vermeidung wirtschaftlicher Risiken. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag des Kreises Wesel in seiner Sitzung am 27. März 2003 ebenfalls eine Kündigung des Gesellschaftsvertrages beschließt. Eine erneute Kündigung ist nach Ablauf der Frist erst zum Ende des Jahres 2008 möglich.

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