Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0005 befasst sich mit der Neuregelung der Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2003. Grundlage der Zuwendungen sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Runderlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertretung über die Höhe der Mittel im Rahmen einer Ermessensentscheidung entscheidet. Dabei sind der konkrete Bedarf sowie die Einhaltung der rechtlichen Grenzen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung legt dar, dass die bisherige Verteilung der Mittel auf einem Sockelbetrag sowie einem Anteil nach Fraktionsstärke basierte. Im Zuge der Haushaltsplanberatung wurde im Haupt- und Finanzausschuss ein einstimmiger Beschluss gefasst, den Haushaltsansatz für die Fraktionszuwendungen um 10 Prozent auf insgesamt 8.100,00 Euro zu reduzieren.
Für die künftige Verteilung ab dem Jahr 2003 wird ein Modell vorgeschlagen, bei dem jede Fraktion einen Sockelbetrag von 320,00 Euro erhält. Der verbleibende Teil der Mittel wird mit 170,00 Euro pro Ratsmitglied nach Fraktionsstärke verteilt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 8.060,00 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Verteilungsregelung ab 2003 anzuwenden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 2Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Touristik-Agentur Niederrhein GmbH (TAN)Zur Vorlage · 2003/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, den Gesellschaftsvertrag der Touristik-Agentur Niederrhein GmbH (TAN) zum 31. Dezember 2003 zu kündigen. Die Stadt ist seit 1996 Gesellschafter des Unternehmens.
Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch die Stadt Duisburg sowie die geplante Kündigung durch den Kreistag des Kreises Wesel. Laut Gesellschaftsvertrag werden ungedeckte Geschäftskosten von den Gründungsgesellschaftern bis zu einer festgelegten Höhe getragen. Für kreisangehörige Kommunen ist die Beteiligung an diesen Kosten auf 7.500 DM begrenzt, wobei die Kommunen des Kreises Wesel diese Verpflichtungen mittelbar über die Kreisumlage erfüllen.
Da die Gesellschaft bei Kündigung durch einzelne Gesellschafter durch die verbleibenden Mitglieder fortgesetzt wird, besteht für nicht kündigende Gesellschafter das Risiko, die zuvor von den Gründungsgesellschaftern getragenen Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen. Die Verwaltung empfiehlt daher eine vorsorgliche Kündigung zur Vermeidung wirtschaftlicher Risiken. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag des Kreises Wesel in seiner Sitzung am 27. März 2003 ebenfalls eine Kündigung des Gesellschaftsvertrages beschließt. Eine erneute Kündigung ist nach Ablauf der Frist erst zum Ende des Jahres 2008 möglich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 3Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Bäder. Die letzte Anpassung der Satzung erfolgte im März 1996. Als Gründe für die Neufassung werden die Preisentwicklung der vergangenen Jahre sowie die Erweiterung des Angebots im Hallenbad angeführt. Bei der Festlegung der neuen Preise wurden auch die technischen Kapazitäten der Kassenanlagen sowie die Preisgestaltung der Nachbargemeinden berücksichtigt.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Erhöhung der Eintrittsgebühren für Einzelkarten vor. Für Erwachsene steigt der Preis von 2,00 € auf 2,50 €, während für Schüler, Jugendliche unter 16 Jahren, Auszubildende, Studenten sowie Wehr- und Zivildienstleistende die Gebühr von 1,00 € auf 1,50 € angehoben wird. Auch die Preise für Geldwertkarten werden angepasst.
Im Bereich der Ermäßigungen wird die bisherige unentgeltliche Ausgabe von Geldwertkarten für Schwerbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, Arbeitslose sowie Sozialhilfeempfänger und deren Familienangehörige beendet. Stattdessen wird dieser Personengruppe die Ermäßigung für Schüler und Auszubildende gewährt. Diese Vergünstigung gilt künftig auch für Nutzer aus anderen Kommunen. Die Ermäßigten können die Karten nun als Einzel- oder Geldwertkarte am Kassenautomaten erwerben, wodurch die Ausgabe im Sportamt entfällt.
Zusätzlich wird für das Frühschwimmen im Freibad zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr eine ermäßigte Gebühr eingeführt. Für neue Kursangebote im Badbereich wird eine Gebühr von 25,00 € für einen Umfang von 10 Stunden festgesetzt, wobei die reguläre Eintrittsgebühr zusätzlich zu entrichten ist. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Satzungsänderung.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 19.02.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (14. Sitzung)
- 4Erweiterung der Hauptschule Dingden um einen KlassenraumZur Vorlage · 2003/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft die Erweiterung der Hauptschule Dingden um einen zusätzlichen Klassenraum. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage sind Anträge der Schule aus dem Jahr 2002. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde bereits im Dezember 2002 beschlossen, im Haushaltsplan 2003 Mittel in Höhe von 60.000,00 Euro für die Anschaffung eines Pavillons mit einem Sperrvermerk zu veranschlagen. Zur Ermittlung der Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde eine Kommission eingesetzt.
Im Rahmen einer Begehung der Schule am 29. Januar 2003 wurden die Räumlichkeiten gemeinsam mit Vertretern aller Fraktionen besichtigt. Dabei wurden neben den Fachunterrichtsräumen auch die räumliche Situation einer Klasse im Kursraum betrachtet. Die Mitglieder der Kommission kamen zu dem Ergebnis, dass die Beschaffung eines Pavillons notwendig ist.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 60.000,00 Euro, wobei dieser Betrag die Anschaffung des Pavillons ohne die dazugehörige Einrichtung umfasst. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan unter der Stelle 3.215.9520 vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Freigabe der veranschlagten Mittel für die Erweiterung der Schule zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 5Antrag des Fördervereins Jugendhaus e.V. zur StandortfestlegungZur Vorlage · 2003/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Förderverein Jugendhaus e.V. und die Evangelische Kirche haben einen Antrag zur Standortfestlegung für die Errichtung eines Jugendhauses gestellt. Dabei wird die Nutzung des aktuellen Hallenbad-Standortes befürwortet. Die Verwaltung hat im Rahmen der Planung eine integrierte Lösung erarbeitet, die den Rückbau des Hallenbades, die Schaffung einer Freifläche für die offene Jugendarbeit sowie den Neubau einer Sporthalle umfasst. Dieser Entwurf wurde bereits mit Vertretern des Fördervereins und des Teams der Jugendarbeit abgestimmt.
Die vorgeschlagene Integrationslösung sieht vor, dass durch den Rückbau des Hallenbades Flächen für die Jugendarbeit entstehen, die anschließend umgebaut werden können. Die Planung sieht Synergieeffekte bei Bau und Betrieb sowie eine wechselseitige Nutzung von Räumen mit Schulen vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Standort kurzfristig planungsrechtlich verfügbar ist und keine Anliegerkonflikte zu erwarten sind.
Für die Planung der Sporthalle stehen Haushaltsreste in Höhe von 42.800 Euro zur Verfügung, wovon ein Teil bereits für Planungsaufträge gebunden ist. Für das Entkernen des Hallenbades sind 100.000 Euro erforderlich, die im Haushalt 2003 als erste Rate eines bereits beschlossenen Investitionszuschusses eingestellt sind und entsprechend umgewidmet werden müssten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Integrationslösung umzusetzen und die Verwaltung mit der weiteren Planung bis zur Baugenehmigung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 6Installierung von halbautomatischen DefibrillatorenZur Vorlage · 2003/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0043 befasst sich mit der Anschaffung von zwei halbautomatischen Defibrillatoren (AED) für das Stadtgebiet von Hamminkeln. Der Anlass für die Erarbeitung der Vorlage war ein Antrag der CDU-Fraktion. Im Rahmen der Vorbereitung wurden Informationen zum Nutzen der Frühdefibrillation durch Laien eingeholt sowie Gespräche mit dem Kreis Wesel, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und Hilfsorganisationen geführt.
Die Verwaltung legt dar, dass die Stationierung von AED die Zeitspanne bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei Herzkammerflimmern überbrücken kann. Als Voraussetzung für den Einsatz wird die Verfügbarkeit geschulter Ersthelfer genannt. Die Kosten für die Anschaffung von zwei Geräten sowie die notwendigen Erstschulungen werden auf insgesamt etwa 5.600 Euro geschätzt, wobei jährliche Folgekosten für Wartung und Wiederholungsschulungen von circa 300 Euro anfallen. Da im Haushaltsplan 2003 keine entsprechenden Mittel vorgesehen sind, müssten die Kosten über einen Nachtragshaushalt oder den Haushalt 2004 finanziert werden.
Als mögliche Einsatzorte werden das Rathaus sowie die Feuerwehr für Großveranstaltungen favorisiert. Die Umsetzung der Beschaffung steht unter dem Vorbehalt, dass sich eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitenden aus dem Rathaus und der Feuerwehr zur Ausbildung als Ersthelfer bereit erklärt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Geräte entweder unter dieser Bedingung zu beschaffen oder die Anschaffung nicht durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 06.03.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen