Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0005 befasst sich mit der Neuregelung der Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2003. Grundlage der Zuwendungen sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Runderlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertretung über die Höhe der Mittel im Rahmen einer Ermessensentscheidung entscheidet. Dabei sind der konkrete Bedarf sowie die Einhaltung der rechtlichen Grenzen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung legt dar, dass die bisherige Verteilung der Mittel auf einem Sockelbetrag sowie einem Anteil nach Fraktionsstärke basierte. Im Zuge der Haushaltsplanberatung wurde im Haupt- und Finanzausschuss ein einstimmiger Beschluss gefasst, den Haushaltsansatz für die Fraktionszuwendungen um 10 Prozent auf insgesamt 8.100,00 Euro zu reduzieren.
Für die künftige Verteilung ab dem Jahr 2003 wird ein Modell vorgeschlagen, bei dem jede Fraktion einen Sockelbetrag von 320,00 Euro erhält. Der verbleibende Teil der Mittel wird mit 170,00 Euro pro Ratsmitglied nach Fraktionsstärke verteilt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 8.060,00 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Verteilungsregelung ab 2003 anzuwenden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 06.03.2003kein Ergebnis hinterlegt
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