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Beschlussvorlage

23. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (Abgrabung Bereich Bislich / Bergerfurth) - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln

2003/0035

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln mit der Nummer 2003/0035 befasst sich mit der Stellungnahme zur 23. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) des Regionalrats des Regierungsbezirks Düsseldorf. Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2002 den Erarbeitungsbeschluss für diese Änderung gefasst.

Gegenstand der geplanten Änderung sind Flächen im Bereich der Stadt Wesel, westlich der Ortslage Bergerfurth. Die Maßnahme sieht eine Erweiterung des Naturschutzgebietes Bislich-Nord vor, die mit der Erweiterung eines Bereichs zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze verknüpft ist. Ziel ist es, die planerischen Voraussetzungen für eine Gesamtkonzeption im Landschaftsbereich Bislich-Vahnum-Bergerfurth-Diersfordt zu schaffen.

Da die Stadt Hamminkeln im Rahmen dieses Verfahrens als benachbarte Kommune beteiligt ist, hat die Verwaltung die Auswirkungen geprüft. Nach Einschätzung der Verwaltung sind für die Stadt Hamminkeln keine Belange von dieser Änderung betroffen. Es ist daher beabsichtigt, im Rahmen des Änderungsverfahrens keine Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Stellungnahme entsprechend zu verfassen.

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