Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Rückbau der L 602 (Bahnhofstraße) in Mehrhoog, II. BA - Sachstandsbericht und GrundsatzberatungZur Vorlage · 2003/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0030 befasst sich mit dem geplanten Rückbau der L 602 (Bahnhofstraße) in Mehrhoog, konkret mit dem zweiten Bauabschnitt. Ziel der Maßnahme ist es, die Ortsdurchfahrt zwischen der Ampelkreuzung zur B 8 und der Bahnlinie städtebaulich und gestalterisch in das bauliche Umfeld zu integrieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie das Geschwindigkeitsniveau zu senken. Während der erste Bauabschnitt zwischen der Ampelkreuzung und der Einmündung der Taubenstraße bereits abgeschlossen ist, liegt für den zweiten Bauabschnitt nun ein Vorentwurf des zuständigen Straßenbaulastträgers Straßen NRW vor.
Dieser Vorentwurf wird im anstehenden Termin des Planungsausschusses vorgestellt und erläutert. Ein wesentlicher Punkt der Vorlage ist die Finanzierung der Maßnahme. Der Straßenbaulastträger hat darauf hingewiesen, dass seitens des Landes derzeit keine Mittel für die Umsetzung der Arbeiten zur Verfügung stehen. Eine Realisierung des Projekts wäre demnach nur durch eine Vorfinanzierung seitens der Stadt Hamminkeln möglich. Der Planungsausschuss soll im Rahmen der Sitzung über den vorliegenden Vorentwurf sowie über die grundsätzliche weitere Vorgehensweise beraten.
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Beratungsfolge
- 26.02.2003 · Planungsausschuss (23. Sitzung)
- 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ''Ortskern östlich der B 473'' (ehemals B 473, jetzt L 602) und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ''Gelände Hasselmann / Up de Woort'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse erneute OffenlageZur Vorlage · 2003/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0031 befasst sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Gelände Hasselmann / Up de Woort“ in Dingden. Im Rahmen eines bereits gefassten Satzungsbeschlusses vom 6. November 2002 wurde der Änderungsentwurf um die Festsetzung eines Bereichs ohne Ein- und Ausfahrt im Bereich des Wendehammers des Stichweges der Nordbrocker Straße ergänzt. Aufgrund dieser Ergänzung wurde eine erneute öffentliche Auslegung der Pläne im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 3. Februar 2003 durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist ging eine Stellungnahme eines Rechtsbeistands ein, der im Namen einer Anwohnerin die zusätzliche Festlegung einer lückenlosen Schließung der Grundstücksgrenze des Unternehmens Bitters zur öffentlichen Verkehrsfläche anregte. Die Verwaltung führt dazu aus, dass das bestehende Zu- und Abfahrtsverbot darauf abzielt, gewerblichen Verkehr über den Stichweg der Nordbrocker Straße zu unterbinden, ohne die fußläufige Anbindung des Grundstücks zu verhindern. Die vorgeschlagene Erweiterung der Festsetzung würde über die ursprüngliche Zielsetzung hinausgehen. Die Verwaltung stellt fest, dass die aktuelle Regelung für anstehende Baugenehmigungsverfahren und die Durchsetzung ausreichend ist. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der Anregung nicht zu folgen. Da die Abwägung keine Änderung des Planentwurfes erfordert, kann die Bebauungsplanänderung ohne erneuten Satzungsbeschluss in Kraft gesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 26.02.2003 · Planungsausschuss (23. Sitzung)
- 3Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 ''Ortskern Brünen Nord'' Antragsteller: Hermann DamesZur Vorlage · 2003/0032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0032 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Ortskern Brünen Nord“ vor. Der Antragsteller beabsichtigt, auf einem bebauten Grundstück im Ortsteil Brünen, welches an der Hamminkelner Straße unmittelbar neben der Feuerwehr liegt, im rückwärtigen Bereich ein zusätzliches Wohnhaus zu errichten. Da der aktuelle Bebauungsplan das Grundstück als Mischgebiet ausweist, die Baugrenzen jedoch keine Bebauung im rückwärtigen, derzeit unbebauten Bereich zulassen, wird eine Ausweitung der überbaubaren Flächen beantragt.
Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben eine städtebaulich nicht erwünschte Hinterliegersituation zur Folge hätte, da das vorhandene Gebäude den rückwärtigen Teil beschattet. Eine Lösung wird durch die gemeinsame Betrachtung der Grundstücke Hamminkelner Straße 20 und 22 sowie die Einbeziehung der Bauflächen am Börgerskamp angestrebt. Ein Änderungsvorschlag sieht vor, die Bauflächen entlang der Hamminkelner Straße mit denen am Börgerskamp zu verbinden, um zusätzliche Baumöglichkeiten zu schaffen. Um die städtebauliche Qualität zu wahren, wird eine Abstufung der Geschossigkeit vorgeschlagen, bei der lediglich der südliche Teil der Hamminkelner Straße zweigeschossig und der rückwärtige Bereich eingeschossig bebaut werden darf. Der Ausschuss soll dem Rat der Stadt der Stadt Hamminkeln empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen oder nicht zu fassen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2003 · Planungsausschuss (23. Sitzung)
- 4Reduzierung der Grünfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - GrundsatzberatungZur Vorlage · 2003/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0033 befasst sich mit der weiteren Reduzierung der Grünfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ in Hamminkeln. Hintergrund ist die bereits beschlossene 3. Änderung des Bebauungsplanes, welche die Aufgabe einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbindung Bolzplatz zugunsten eines allgemeinen Wohngebiets vorsah.
Im Auftrag des Planungsausschusses hat die Verwaltung geprüft, ob im Bereich der verbleibenden Grünflächen weitere Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Eine erste Option sieht die Herausnahme eines Baugrundstücks von etwa 284 Quadratmetern vor, um ein Einfamilienhaus zu ermöglichen. Dies würde eine Reduzierung des Grünzugs auf eine Breite von drei Metern erfordern, was die gestalterische Nutzung der Fläche als Grünfläche stark einschränken würde.
Als alternative Möglichkeit wird die Umwidmung von Teilen der öffentlichen Grünflächen in private Gartenflächen für die angrenzenden Anlieger vorgeschlagen. Hierzu liegt bereits eine Anfrage der Anliegerschaft bei der Verwaltung vor. Diese Variante würde den Grünflächencharakter der Gesamtanlage weitgehend erhalten. Zudem könnte die Stadt durch den Verkauf dieser Teilflächen die Unterhaltspflicht für diese Flächen beenden. Die Verwaltung bewertet diese Alternative im Hinblick auf die städtebauliche Situation als sinnvoller.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 26.02.2003 · Planungsausschuss (23. Sitzung)
- 5Antrag der ABO Wind AG, Wiesbaden, gemäß § 4 BimSchG -Biomasse-Heizkraftwerk Kipp- - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz mit dem Antrag der ABO Wind AG auf Errichtung eines Biomasse-Heizkraftwerks in der Loikumer Straße im Ortsteil Dingden. Die Stadt ist in diesem Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Aus planungsrechtlicher Sicht ist der Standort im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, ist das Vorhaben als nicht privilegiertes Vorhaben zu bewerten. Die Verwaltung stellt fest, dass keine planungsrechtlichen Bedenken gegen einen weiteren Gewerbebetrieb bestehen, da die gewerbliche Flächenausweisung berücksichtigt wird. Die bauliche Nutzung überschreitet nicht das Maß benachbarter Gewerbegrundstücke, wobei die Höhe des Kesselhauses über die üblichen Gebäudehöhen hinausgeht.
Bauordnungsrechtlich ist für das Vorhaben die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Abstandsflächen nach der Formel 0,8 * H zu berechnen sind, was einen Grenzabstand von 18,98 m an der Ostseite zur Folge hätte.
Hinsichtlich der Erschließung ist die Einleitung von haushaltsähnlichem Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation unproblematisch. Für Betriebsabwasser bestehen nach Vorbehandlung durch Schlammfang und Koaleszenzabscheider sowie nach Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde keine Bedenken. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist für den Übergangszeitraum eine unschädliche Versickerung auf dem Grundstück erforderlich. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Ausführungen als Stellungnahme der Stadt Hamminkeln abzugeben, unter der Voraussetzung, dass die Verwendung nur naturbelassener Materialien sichergestellt ist.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 26.02.2003 · Planungsausschuss (23. Sitzung)
- 623. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (Abgrabung Bereich Bislich / Bergerfurth) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln mit der Nummer 2003/0035 befasst sich mit der Stellungnahme zur 23. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) des Regionalrats des Regierungsbezirks Düsseldorf. Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2002 den Erarbeitungsbeschluss für diese Änderung gefasst.
Gegenstand der geplanten Änderung sind Flächen im Bereich der Stadt Wesel, westlich der Ortslage Bergerfurth. Die Maßnahme sieht eine Erweiterung des Naturschutzgebietes Bislich-Nord vor, die mit der Erweiterung eines Bereichs zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze verknüpft ist. Ziel ist es, die planerischen Voraussetzungen für eine Gesamtkonzeption im Landschaftsbereich Bislich-Vahnum-Bergerfurth-Diersfordt zu schaffen.
Da die Stadt Hamminkeln im Rahmen dieses Verfahrens als benachbarte Kommune beteiligt ist, hat die Verwaltung die Auswirkungen geprüft. Nach Einschätzung der Verwaltung sind für die Stadt Hamminkeln keine Belange von dieser Änderung betroffen. Es ist daher beabsichtigt, im Rahmen des Änderungsverfahrens keine Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Stellungnahme entsprechend zu verfassen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2003 · Rat (32. Sitzung)
- 26.02.2003 · Planungsausschuss (23. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen