Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Reduzierung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Bereich des Schlootweges in Ringenberg; - Anregung gemäß § 24 GO NW der Herren Bernhard Tielmann und Rainer Tielmann, Schlootweg 14 und 14 aZur Vorlage · 2003/0053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0053 befasst sich mit der Anregung von zwei Anwohnern, die eine Reduzierung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Bereich des Schlootweges in Ringenberg beantragt haben. Konkret wurde die Senkung der Geschwindigkeit auf dem Schlootweg auf 50 km/h sowie die Reduzierung auf einem angrenzenden Wirtschaftsweg auf 30 km/h gefordert. Als Begründung wurden die Fahrweise einiger Verkehrsteilnehmer sowie der Aufenthalt von Kleinkindern auf dem Wirtschaftsweg angeführt.
Im Rahmen eines verkehrsbehördlichen Anhörungsverfahrens, an dem die Polizei und die Straßenbaulastträger beteiligt waren, wurde die Situation vor Ort untersucht. Die Untersuchung ergab, dass im bebauten Abschnitt des Schlootweges Geschwindigkeiten von bis zu 81 km/h gemessen wurden. Aufgrund der Straßenbreite, der eingeschränkten Sichtverhältnisse in Kurvenbereichen und der vorhandenen Bushaltestelle wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h für den Abschnitt zwischen der Bebauung und der Kreuzung zur K19 einvernehmlich befürwortet. Dies dient zudem der Stetigkeit der Beschilderung im Vergleich zur angrenzenden Straße Lehmberg.
Hinsichtlich des Wirtschaftsweges wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht vorliegen. Die Verkehrsbelastung ist dort gering, es findet kein Durchgangsverkehr statt und der Straßenausbau lässt keine hohen Geschwindigkeiten zu. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Schlootweg zur Kenntnis nimmt, den Antrag bezüglich des Wirtschaftsweges ablehnt und den Bürgermeister mit der Beantwortung der Anregung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 07.05.2003 · Bauausschuss (23. Sitzung)
- 2Kanalisation im Wochenendhausgebiet ''Alte Poststraße'' in Mehrhoog - BaubeschlussZur Vorlage · 2003/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der geplanten Kanalisation im Wochenendhausgebiet „Alte Poststraße“ in Mehrhoog. Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene Entwässerungsvarianten untersucht und bewertet. Während im Jahr 2000 zunächst die Variante B I als Grundlage für die weitere Planung festgelegt worden war, wird nun die Aufhebung dieses Beschlusses angestrebt.
Die Untersuchung umfasst die Varianten A, B I, B II und eine neu entwickelte Variante C. Die Variante A, eine Druckentwässerung, wird aufgrund möglicher Geruchsbildung und Betonkorrosion ausgeschlossen. Die Varianten B I und B II, welche auf Pflanzenkläranlagen bzw. Belebungsanlagen mit Untergrundverrieselung basieren, erfordern den Erwerb privater Flächen und weisen höhere Kosten auf.
Die Variante C sieht die Sammlung des Abwassers durch Freispiegelkanäle, eine Vorbehandlung in einer 2-Kammer-Absetzgrube sowie den Transport mittels einer Pumpstation zum Anschlusspunkt „Tannenweg“ vor. Laut einer Untersuchung der Abwasserberatung NRW der RWTH Aachen minimiert dieser Ansatz das Risiko von Ablagerungen und Gerüchen. Wirtschaftlich weist die Variante C mit Baukosten von 350.000 Euro und den niedrigsten Projektkostenbarwerten die geringste finanzielle Belastung auf.
Der Bauausschuss soll den Baubeschluss für die Variante C fassen. Voraussetzung hierfür sind die Genehmigung durch die Bezirksregierung, der Abschluss von Gestattungsverträgen mit Grundstückseigentümern sowie die Befreiung von der Festsetzung des Naturschutzgebietes „Bislicher Meer“.
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Beratungsfolge
- 07.05.2003 · Bauausschuss (23. Sitzung)
- 3Ausbau eines Teilstückes der Bislicher Straße in Hamminkeln - BaubeschlussZur Vorlage · 2003/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht den Baubeschluss für den Ausbau eines Teilstückes der Bislicher Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich zwischen dem „Krummen Weg“ und der „Rossmühle“. Die Planung basiert auf einem Entwurfsbeschluss des Rates aus dem Jahr 1990, der aufgrund von Veränderungen im Stadtgebiet überarbeitet wurde. Grund hierfür waren unter anderem der teilweise realisierte Grunderwerb für einen südlichen Gehweg sowie die erfolgte Bebauung der Bereiche „In der Brinke“, „Brömmlingshof“ und des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses.
Da es sich um einen vollständigen Neubau handelt, ist für den Ausbau der Fahrbahn eine Vollsperrung der Straße erforderlich. Um den Schulbusverkehr zur Grundschule nicht zu beeinträchtigen, ist die Umsetzung der Sperrung auf die Zeit der Schulferien begrenzt. Um einen Baubeginn zu Beginn der diesjährigen Sommerferien zu ermöglichen, wird auf eine erneute Anliegerbeteiligung verzichtet. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden über das Vorhaben schriftlich informiert und können sich vor Ort über die Baumaßnahmen informieren.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 160.000 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsstelle 3.630.9590 bereitgestellt. Der Bauausschuss wird gebeten, den Baubeschluss auf Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 07.05.2003 · Bauausschuss (23. Sitzung)
- 4Erschließung des Bebauungsplanbereiches ''Alte Reeser Straße'' in Mehrhoog - EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2003/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Erschließung des Bebauungsplanbereiches „Alte Reeser Straße“ im Ortsteil Mehrhoog. Grundlage für die Maßnahme ist der bereits am 12. Dezember 2002 gefasste Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 sowie die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Zur Durchführung der Erschließung ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit einem Architekturbüro vorgesehen.
Die verkehrstechnische Planung sieht den Ausbau einer Teilstrecke der Alten Reeser Straße sowie die Herstellung der Stichstraße A vor. Die Straßenplanung basiert auf den bautechnischen Vorschriften EAE 85/95 und der Richtlinie RstO 01. Die Dimensionierung der Verkehrsflächen wurde so ausgelegt, dass im Einmündungsbereich zur Rheinstraße die gleichzeitige Ein- und Ausfahrt von dreiachsigen Müllfahrzeugen möglich ist. In der Stichstraße A ist eine Fahrbahnbreite von 4,50 Metern mit einer 1,50 Meter breiten Nebenanlage geplant, wobei ein Wendehammer für PKW und landwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen ist.
Die Entwässerung der Flächen erfolgt über Gefälle zu Straßenabläufen sowie über Versickerungsmulden an den Fahrbahnrändern. Die Stadt übernimmt die Kosten für die erforderlichen öffentlichen Entwässerungsanlagen zur Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser im Bereich der Stichstraße A auf eigene Rechnung. Für die gesamte Maßnahme sind Mittel in Höhe von 70.000 Euro bereitgestellt. Der Bauausschuss empfiehlt, die vorliegende Straßenausbauplanung als Gegenstand des Erschließungsvertrages zu erklären.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 07.05.2003 · Bauausschuss (23. Sitzung)
- 5Einziehung eines Teilstückes des Heidkampweges in MehrhoogZur Vorlage · 2003/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Einziehung eines Teilstückes des ehemaligen Heidkampweges im Ortsteil Mehrhoog. Konkret geht es um das Grundstück der Gemarkung Mehrhoog, Flur 32, Flurstück 307, welches ehemals Teil der Gemeindestraße „Heidkampweg“ war.
Grundlage für das Vorhaben ist der Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde das betreffende Teilstück planungsrechtlich von einer Verkehrsfläche in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt. Aufgrund der geltenden straßenrechtlichen Vorschriften ist die Einziehung dieses Teilstücks der ehemaligen Gemeindestraße erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln die Einziehung der Teilfläche empfiehlt. Zudem soll die Absicht der Einziehung gemäß den Vorgaben des § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht werden. Die Vorlage ist für die Beratung im Bauausschuss am 7. Mai 2003 sowie im Rat am 22. Mai 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 07.05.2003 · Bauausschuss (23. Sitzung)
- 6Größere Instandsetzung an Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen (Verschleißdecken) - Mitteilung über die beabsichtigten MaßnahmenZur Vorlage · 2003/0058 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln bereitet im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel die Ausschreibung für verschiedene Instandsetzungsmaßnahmen an Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen vor. Die Mitteilungsvorlage 2003/0058 umfasst insgesamt neun geplante Maßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen von 196.500 Euro.
Zu den geplanten Arbeiten gehören die Erneuerung von Verschleißdecken auf Abschnitten des Klärwegs, des Lichterholzwegs, des Feldmannswegs, des Rissenwegs, der Büskesheide sowie des Bereichs Am Wispelt. Für den Rissenweg ist eine vollständige bituminöse Befestigung vorgesehen, da die bisherige Anspritzdecke den Belastungen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie durch Anlieferungen zu Windkraftanlagen nicht standgehalten hat. Die Betreibergesellschaft der Windkraftanlagen übernimmt hierbei 50 Prozent der anfallenden Kosten.
Zusätzlich sind erstmalige bituminöse Befestigungen am Moschüringsweg und an einem Teilstück des Hüberswegs sowie eine Deckenverstärkung am Isseltalweg geplant. Die Kosten für diese drei Maßnahmen werden über eine Bürgschaft gedeckt, da die Ferienhausgesellschaft Havelich aufgrund eines angemeldeten Insolvenzverfahrens ihrer vertraglichen Verpflichtung zur dauerhaften Befestigung dieser Abschnitte nicht nachkommen kann. Die Finanzierung der restlichen Maßnahmen erfolgt über die Haushaltsstellen 3.630.9500 und 3.700.9501, für die jeweils 75.000 Euro bereitgestellt sind. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 07.05.2003 · Bauausschuss (23. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen