Reduzierung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Bereich des Schlootweges in Ringenberg; - Anregung gemäß § 24 GO NW der Herren Bernhard Tielmann und Rainer Tielmann, Schlootweg 14 und 14 a
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0053 befasst sich mit der Anregung von zwei Anwohnern, die eine Reduzierung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Bereich des Schlootweges in Ringenberg beantragt haben. Konkret wurde die Senkung der Geschwindigkeit auf dem Schlootweg auf 50 km/h sowie die Reduzierung auf einem angrenzenden Wirtschaftsweg auf 30 km/h gefordert. Als Begründung wurden die Fahrweise einiger Verkehrsteilnehmer sowie der Aufenthalt von Kleinkindern auf dem Wirtschaftsweg angeführt.
Im Rahmen eines verkehrsbehördlichen Anhörungsverfahrens, an dem die Polizei und die Straßenbaulastträger beteiligt waren, wurde die Situation vor Ort untersucht. Die Untersuchung ergab, dass im bebauten Abschnitt des Schlootweges Geschwindigkeiten von bis zu 81 km/h gemessen wurden. Aufgrund der Straßenbreite, der eingeschränkten Sichtverhältnisse in Kurvenbereichen und der vorhandenen Bushaltestelle wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h für den Abschnitt zwischen der Bebauung und der Kreuzung zur K19 einvernehmlich befürwortet. Dies dient zudem der Stetigkeit der Beschilderung im Vergleich zur angrenzenden Straße Lehmberg.
Hinsichtlich des Wirtschaftsweges wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht vorliegen. Die Verkehrsbelastung ist dort gering, es findet kein Durchgangsverkehr statt und der Straßenausbau lässt keine hohen Geschwindigkeiten zu. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Schlootweg zur Kenntnis nimmt, den Antrag bezüglich des Wirtschaftsweges ablehnt und den Bürgermeister mit der Beantwortung der Anregung beauftragt.
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- 07.05.2003kein Ergebnis hinterlegt
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