Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 147. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sportgelände Mühlenrott in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2007/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0036 behandelt die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sportgelände Mühlenrott in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung von landwirtschaftlichen Flächen hin zu Grünflächen mit der Zweckbindung Sportgelände, um eine geplante Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 zu ermöglichen. Die betroffene Fläche liegt zwischen dem geplanten Sportgelände und der Trassenführung der Westtangente.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Anregungen eingebracht. Ein lokaler Sportverein regte eine über das bisher geplante Maß hinausgehende Vergrößerung der Fläche an, um dem Wachstum der Mitgliederzahlen gerecht zu werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sieht eine Erweiterung des Sportplatzgeländes um etwa 9.000 Quadratmeter im nördlichen Bereich des Plangebietes als möglich und sinnvoll an und empfiehlt, dieser Anregung zu folgen.
Zudem wurden von Anliegern Lärmschutzmaßnahmen gefordert. Da die Erweiterung der Fläche mit einer höheren Nutzungsintensität einhergeht, beschließt der Ausschuss die Überarbeitung und Ergänzung eines bestehenden Schallschutzgutachtens.
Die Vorlage sieht zudem den Aufstellungsbeschluss für die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Durchführung der Behördenbeteiligung vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Beteiligung der zuständigen Behörden einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 19.04.2007 · Rat (20. Sitzung)
- 14.03.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 21. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Sportgelände Mühlenrott'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2007/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0037 befasst sich mit der ersten Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ in Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Sportgeländes im nördlichen Bereich sowie die Zusammenlegung von Vereinsheim, Umkleideräumen und Schießstand an einem gemeinsamen Standort.
Im Rahmen der bereits durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Anregungen eingebracht. Ein lokaler Sportverein regte eine über das bisher geplante Maß hinausgehende Vergrößerung der Sportplatzfläche an, um der Entwicklung der Mitgliederzahlen gerecht zu werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, der Anregung zu folgen und das Gelände im nördlichen Teil um etwa 9.000 Quadratmeter zu erweitern.
Zudem wurden von Anliegern der Roßmühle Lärmschutzmaßnahmen gefordert. Da durch die Erweiterung die Nutzungsintensität des Geländes steigt, sieht der Ausschlag die Notwendigkeit vor, ein bestehendes Schallschutzgutachten auf Basis der neuen Flächen und der aktuellen Nutzungszeiten zu überarbeiten. Sollten die Ergebnisse der Überarbeitung Maßnahmen erforderlich machen, sollen diese als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, einen erneuten Aufstellungsbeschluss für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wurde beschlossen, die Beteiligung der Behörden auf Grundlage des Änderungsentwurfes einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 19.04.2007 · Rat (20. Sitzung)
- 14.03.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 3Verkehrssicherheit Dohlenstraße in Hamminkeln hier: Anregung gemäß § 24 GO NW der Anwohner vom 20.09.2006Zur Vorlage · 2007/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0038 befasst sich mit der Verkehrsveränderung in der Dohlenstraße in Hamminkeln. Hintergrund ist eine Anregung von Anwohnern aus dem Jahr 2006, die eine Reduzierung des Verkehrs vor einem Kindergarten anstreben. Konkret wird die Frage aufgeworfen, ob die im Jahr 2002 beschlossene und umgesetzte Unterbrechung des Straßenzuges im Bereich der Feldblumenstraße wieder aufgehoben werden soll. Eine Aufhebung dieser Unterbrechung würde dazu führen, dass sich der Zu- und Abfahrtsverkehr in das Baugebiet Halfmannsfeld erneut verstärkt auf die Straße Am Rott verlagert.
Aus planerischer Sicht stellt die Verwaltung fest, dass das Neubaugebiet Halfmannsfeld über zwei vorhandene Anschlusspunkte verfügt, während ein dritter Anschlusspunkt bislang nicht realisiert wurde. Die bisherige Planung ging davon aus, dass die Straße Am Rott aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht als Hauptzufahrtsstraße für das Neubaugebiet dienen kann. Eine vollständige Erschließung von Süden ist durch die geplante Errichtung einer neuen Straße in Verlängerung der Feldblumenstraße bis zur Brüner Straße vorgesehen.
Da sich die Sachlage seit der Entscheidung zur Unterbrechung der Feldblumenstraße nicht verändert hat, ist eine Aufhebung der Unterbrechung laut der fachlichen Beurteilung erst nach der Realisierung der neuen Anbindung sinnvoll. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher vor, der Anregung der Anwohner zur Eröffnung der Feldblumenstraße aus planerischen Gesichtspunkten nicht zu entsprechen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 4Freizeit- und Wasserskianlage Weikensee in HamminkelnZur Vorlage · 2007/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0039 befasst sich mit dem geplanten Bau einer Freizeit- und Wasserskianlage am Weikensee in Hamminkeln. Im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens wurde der Verwaltung ein Konzept zur Errichtung einer Wasserskiseilbahn vorgelegt. Zuvor hatte der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Auffassung vertreten, die weitere Nutzung des Weikensee-Bereums im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu prüfen. Dabei steht die Frage im Raum, ob der Standort primär eine lokale Bedeutung haben soll oder als überregionaler Anziehungspunkt für Besucher dienen kann.
Der Antragsteller beabsichtigt die kurzfristige Realisierung der Anlage. Das Vorhaben umfasst neben der Seilbahn eine Containeranlage mit einer Grundfläche von 42 Quadratmetern, die aus sechs, in zwei Stapeln angeordneten Containern besteht. Zudem werden Flächen für eine Terrasse, Gehwege sowie Parkplätze benötigt. Für die Genehmigung der Gewässernutzung ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel zuständig, während die Stadt Hamminkeln als Bauaufsichtsbehörde die Zulassung der baulichen Nebenanlagen im Uferbereich verantwortet.
Die Vorlage regt an, im Ausschuss zu beraten, ob bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung über die beantragte Freizeitnutzung getroffen werden soll oder ob die abschließende Behandlung im Rahmen der laufenden Flächennutzungsplan-Neuaufstellung erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 14.03.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 5Folgenutzung für den Bereich des aufgegebenen Nato-Treibstofflagers in BrünenZur Vorlage · 2007/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0040 befasst sich mit der Frage der künftigen Nutzung des Geländes des ehemaligen Nato-Treibstofflagers in Brünen. Seit der ersten Berichterstattung im Jahr 2005 liegen der Stadt sowie dem Bundesamt für Immobilienaufgabe zwei Anfragen zur Flächennutzung vor.
Die erste Anfrage sieht eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsnutzung des Geländes und einiger Baulichkeiten vor. Eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer liegt vor und ergab keine Bedenken gegen dieses Vorhaben, sofern die rechtlichen Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Eine separate planungsrechtliche Ausweisung ist für diese Nutzung nicht erforderlich.
Die zweite Anfrage umfasst die Errichtung einer Hofstelle für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in den bestehenden Gebäuden. Geplant ist die Nutzung der ehemaligen Tanks zur Gewinnung regenerativer Energien mittels einer Biogasanlage. Eine abschließende Beurteilung der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist aufgrund der vorliegenden Betriebsbeschreibung derzeit nicht möglich. Für den Betrieb einer Biogasanlage im Außenbereich müssen spezifische Voraussetzungen hinsichtlich des funktionalen Zusammenhangs, der Biomassequellen und der installierten Leistung erfüllt sein. Sollten diese Kriterien nicht vorliegen, wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Sondergebiets notwendig.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die beiden Anfragen zur Kenntnis nehmen. Es bestehen keine Bedenken gegen die Nutzungen, sofern sie den Vorschriften des Baugesetzbuches entsprechen. Über eine Änderung des Flächennutzungsplans kann zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund fehlender detaillierter Unterlagen nicht entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen