Folgenutzung für den Bereich des aufgegebenen Nato-Treibstofflagers in Brünen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0040 befasst sich mit der Frage der künftigen Nutzung des Geländes des ehemaligen Nato-Treibstofflagers in Brünen. Seit der ersten Berichterstattung im Jahr 2005 liegen der Stadt sowie dem Bundesamt für Immobilienaufgabe zwei Anfragen zur Flächennutzung vor.
Die erste Anfrage sieht eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsnutzung des Geländes und einiger Baulichkeiten vor. Eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer liegt vor und ergab keine Bedenken gegen dieses Vorhaben, sofern die rechtlichen Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Eine separate planungsrechtliche Ausweisung ist für diese Nutzung nicht erforderlich.
Die zweite Anfrage umfasst die Errichtung einer Hofstelle für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in den bestehenden Gebäuden. Geplant ist die Nutzung der ehemaligen Tanks zur Gewinnung regenerativer Energien mittels einer Biogasanlage. Eine abschließende Beurteilung der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist aufgrund der vorliegenden Betriebsbeschreibung derzeit nicht möglich. Für den Betrieb einer Biogasanlage im Außenbereich müssen spezifische Voraussetzungen hinsichtlich des funktionalen Zusammenhangs, der Biomassequellen und der installierten Leistung erfüllt sein. Sollten diese Kriterien nicht vorliegen, wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Sondergebiets notwendig.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die beiden Anfragen zur Kenntnis nehmen. Es bestehen keine Bedenken gegen die Nutzungen, sofern sie den Vorschriften des Baugesetzbuches entsprechen. Über eine Änderung des Flächennutzungsplans kann zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund fehlender detaillierter Unterlagen nicht entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2007kein Ergebnis hinterlegt
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