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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Beschluss über die Zusammenfassung von Erschließungsanlagen zur gemeinsamen Aufwandsermittlung hier: NeuhardenbergstraßeZur Vorlage · 2009/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Zusammenfassung von Erschließungsanlagen zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und -verteilung im Bereich der Neuhardenbergstraße. Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung der Bestimmungen nach § 130 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand für einzelne Straßen, Wege oder Plätze grundsätzlich getrennt zu ermitteln, sofern diese nicht als funktionelle Einheit betrachtet werden können. Eine solche Einheit liegt vor, wenn Anlagen funktional voneinander abhängig sind, beispielsweise bei einer Ringstraße oder einer Sackgasse, die an eine Hauptstraße angebunden ist.
Im Rahmen der aktuellen Ausbaumaßnahmen im Bebauungsplangebiet Nr. 13 „Diersfordter Straße“ entsteht im nordöstlichen Teil der Neuhardenbergstraße eine Ringstraße. Aufgrund ihrer Dimensionierung wird diese als selbstständige Erschließungsanlage eingestuft, während die übrigen Stichwege der Neuhardenbergstraße aufgrund ihrer geringen Ausdehnung als unselbstständige Bestandteile des Hauptzuges gelten. Durch die beantragte Zusammenfassung der Ringstraße mit dem Hauptzug der Neuhardenbergstraße soll ein einheitlicher Beitragssatz für die gesamte Anlage erhoben werden können. Ziel dieser Maßnahme ist die Nivellierung der Beitragshöhe, sodass die Anlieger der Nebenstraßen an den Kosten der Hauptstraße beteiligt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Ringstraße und den Hauptzug der Neuhardenbergstraße zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und -verteilung zusammenzufassen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 19.03.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 2Gründung der REGIONALE 2016 - Agentur GmbHZur Vorlage · 2009/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, gemeinsam mit den Kreisen Borken und Coesfeld sowie weiteren beteiligten Kommunen der Kreise Unna und Recklinghausen die REGIONALE 2016-Agentur GmbH zu gründen. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung und Umsetzung des regionalen Strukturprogramms „ZukunftsLAND - DIE REGIONALE im MÜNSTERLAND“. Die Gesellschaft soll die strategischen Ziele festlegen, Projekte auswählen und die Projektträger bei der Umsetzung unterstützen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 Euro. Die Stadt Hamminkeln ist mit einer Stammeinlage von 850 Euro beteiligt. Die Finanzierung der laufenden Kosten der Agentur erfolgt zu 70 % durch das Land Nordrhein-Westfalen und zu 20 % durch die Sparkasse Westmünsterland. Die verbleibenden 10 % werden von den Gesellschaftern getragen, wobei die Stadt Hamminkeln einen Anteil von 3,4 % an der Verlustabdeckung übernimmt, was jährliche Kosten von etwa 3.000 Euro zur Folge hat.
Als Sitz der Geschäftsstelle wurde Velen ausgewählt. Die Organstruktur der GmbH umfasst eine Gesellschafterversammlung, eine Geschäftsführung, einen Aufsichtsrat sowie einen Lenkungsausschuss. Die Vertretung der Kommunen Hamminkeln, Schermbeck und Hünxe im Aufsichtsrat soll durch den Bürgermeister erfolgen. Die Gründung der Gesellschaft ist zum 01.07.2009 vorgesehen. Der Bürgermeister ist ermächtigt, die Stadt Hamminkeln bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten und den Gesellschaftsvertrag zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 19.03.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 3Erweiterung des Naturparks "Hohe Mark"Zur Vorlage · 2009/0038 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Mitteilungsvorlage zur Erweiterung des Naturparks „Hohe Mark“ vorgelegt. Ziel der geplanten Erweiterung ist es, das Gebiet über die bisherige Westgrenze zwischen Wesel im Süden und Mehrhoog im Norden hinaus bis an den Rhein auszuweiten. Nach den vorliegenden Planungen sollen die Ortslagen Dingden, Ringenberg, Hamminkeln, Loikum und Wertherbruch dabei außerhalb des Naturpark-Gebietes verbleiben.
Die Verwaltung schlägt vor, die Erweiterung so zu beantragen, dass eine Arrondierung des Gebietes erreicht wird. Damit soll die gesamte Fläche des Natur- und Freizeitverbundes Niederrhein auf dem Stadtgebiet von Hamminkeln einbezogen werden. Durch diese Maßnahme würde das Stadtgebiet von Hamminkeln fast vollständig im Naturpark „Hohe Mark“ liegen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Erweiterung der Naturparkfläche im Sinne der Tourismusförderung, da die Zugehörigkeit zu einem Naturpark als Vermarktungskriterium dient. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen führt die Verwaltung aus, dass die Mitgliedsbeiträge an den Naturpark „Hohe Mark“ auf Basis der Gesamteinwohnerzahl der Mitgliedskommunen berechnet werden. Daraus ergeben sich für die Stadt Hamminkeln durch die Gebietsvergrößerung keine zusätzlichen Kosten. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 19. März 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 4Umgestaltung des Vorplatzes zwischen Ev. Kirche, Bürgerhaus und Wohn- und Geschäftshaus in Hamminkeln hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2008Zur Vorlage · 2009/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Umgestaltung des Vorplatzes zwischen der Evangelischen Kirche, dem Bürgerhaus und einem Wohn- und Geschäftshaus in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der CDU-Fraktion vom November 2008, der darauf abzielt, Haushaltsmittel für die Neugestaltung bereitzustellen. Ein entsprechender Plan zur Umgestaltung der Fläche wurde bereits vorgelegt.
Die Verwaltung stellt fest, dass eine Umgestaltung im öffentlichen Interesse liegt, da die aktuelle Gestaltung und Nutzung des Platzes nicht der städtebaulichen Situation entspricht. Die erste Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf einen Bereich zwischen 35.000 Euro und 45.000 Euro.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme werden drei verschiedene Finanzierungs- und Eigentumsmodelle aufgeführt. Dabei stehen der Erwerb notwendiger Flächen durch die Stadt, die Einräumung dauerhafter Nutzungsrechte durch private Grundstückseigentümer oder die Durchführung durch eine private Bauherrengemeinschaft unter Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Auswahl. Die Verwaltung empfiehlt die Variante, bei der die Stadt die Maßnahme in Eigenregie durchführt, basierend auf vertraglich geregelten Nutzungsrechten der privaten Eigentümer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der zuständige Ausschuss die Planung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, weitere Schritte zur Umsetzung des Projekts in Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 19.03.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 5Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 6Mitteilungen und Anfragen