Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Breitbandnetz im Kreis Wesel - Gründung einer InfrastrukturgesellschaftZur Vorlage · 2011/0140 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2011/0140 befasst sich mit der geplanten Gründung einer Infrastrukturgesellschaft zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis Wesel. Da die Problematik der Breitbandversorgung bereits in mehreren Sitzungen des Rates und der Ausschüsse thematisiert wurde, sollen nun die aktuellen Untersuchungsergebnisse präsentiert werden.
Die EntwicklungsAgentur Wirtschaft (EAW) Kreis Wesel wird dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hamminkeln die daraus resultierenden Erkenntnisse vorstellen. Ziel der Vorlage ist es, als Informationsgrundlage für den Ausschuss für Kreisentwicklung und strukturellen Wandel zu dienen und alle Beteiligten auf einen einheitlichen Wissensstand zu bringen. Im Rahmen der Sitzung werden Mitarbeiter der EAW die Ergebnisse vortragen und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Eine zeitnahe Information des Kreistages sowie der entsprechenden Ausschüsse der anderen kreisangehörigen Kommunen ist vorgesehen. Der Sachverhalt ist im Ausschuss grundsätzlich zu beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.09.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 2Musikschule Hamminkeln, hier: Förderung der Musikschule im Jahr 2011 und mittel- bis langfristige Sicherstellung des MusikschulangebotesZur Vorlage · 2011/0135 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der zukünftigen Förderung der Musikschule Hamminkeln sowie der langfristigen Gestaltung der Zuschüsse zur Sicherstellung des Unterrichtsangebots. Die Musikschule, die seit 1969 besteht, verzeichnete zuletzt eine Schülerzahl von 931 Personen, wovon 372 über das JeKi-Projekt teilnehmen. Die Finanzierung setzt sich aus Schulgebühren, Zuschüssen des Landes NRW, Mitteln aus dem JeKi-Projekt, Beiträgen des Trägervereins Musikverein Ringenberg e.V. sowie Zuschüssen der Stadt Hamminkeln zusammen.
Die Verwaltung strebt eine langfristige Planbarkeit und eine Senkung der städtischen Kosten an. Hierzu wird vorgeschlagen, die Personalkosten durch den Einsatz von Teilzeitkräften und Honorarkräften sukzessive zu reduzieren. Im Rahmen einer vorgeschlagenen Vereinbarung für den Zeitraum von 201<0xE2><0x80><0xAF>12 bis 2027 soll der Kostenanteil der Musikschule 75 % betragen, während der kommunale Zuschuss 25 % der Kosten abdeckt, jedoch auf maximal 99.000 Euro begrenzt ist. Ab dem Jahr 2017 soll der Zuschuss um die tatsächlich erzielten Einsparungen bei den Personalaufwendungen gekürzt werden.
Für das Haushaltsjahr 2011 sieht die Vorlage vor, einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu gewähren. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat eine Vereinbarung mit dem Musikverein Ringenberg über die Betriebs- und Förderbedingungen für die kommenden 15 Jahre vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 21.09.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 3Benutzungs- und Gebührenordnung der städtischen Bücherei HamminkelnZur Vorlage · 2011/0138 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2011/0138 eine neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die städtische Bücherei vorgelegt. Da die Eröffnung der neuen Stadtbücherei für das letzte Quartal des Jahres 2011 vorgesehen ist, empfiehlt die Verwaltung die Verabschiedung dieser Regelung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat.
Die Ordnung sieht vor, dass die Einrichtung allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht, wobei die Nutzung eines Benutzungsausweises erforderlich ist. Die Gebührenstruktur unterscheidet zwischen verschiedenen Nutzergruppen: Für Erwachsene wird eine Jahresgebühr von 10 Euro erhoben, für Kinder ab sieben Jahren sowie Jugendliche bis 18 Jahre beträgt diese 5 Euro. Familiengebühren sind mit 12 Euro festgesetzt. Schulen und Kindertageseinrichtungen können die Bücherei im Rahmen ihres pädagogischen Auftrages kostenfrei nutzen.
Zusätzliche Entgelte werden für den Fernleihverkehr, die Nutzung von Internetarbeitsplätzen sowie für Ausdrucke sowie die Erstellung von Ersatzausweisen berechnet. Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Säumnisentgelte an, die sich nach der Dauer der Verspätung staffeln. Die Ordnung regelt zudem die Haftung der Nutzer bei Beschädigung oder Verlust von Medien sowie die Regeln zum Umgang mit Datenträgern. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Ordnung zu erlassen, damit diese am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 21.09.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 4Energieeffizienzmaßnahmen in der Straßenbeleuchtung; Genehmigung einer überplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · 2011/0112 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in der Straßenbeleuchtung sowie der Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung. Grundlage der Vorlage ist ein Gespräch mit der RWE AG, bei dem Möglichkeiten zur Optimierung der Beleuchtung erörtert wurden. Da in der Vergangenheit bereits umfangreiche Umstellungen von Leuchtmitteln auf eine geringere Wattzahl vorgenommen wurden, sind weitere Einsparungen laut der RWE AG primär durch den Einsatz von LED-Technik realisierbar. Von flächenhaften Komplettabschaltungen wird aufgrund möglicher Auswirkungen auf die Kriminalität und der zu erwartenden Bürgerproteste abgeraten.
Der Vorschlag sieht den Austausch von 240 Pilzleuchten in Wohngebieten gegen LED-Technik vor. Die Gesamtkosten für diese Investition belaufen sich auf 102.000 Euro brutto. Die RWE AG übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten, was einem Betrag von 51.000 Euro entspricht. Die verbleibenden Kosten müssen von der Stadt getragen werden. Die jährlichen Einsparungen beim Stromverbrauch werden auf etwa 16.000 Euro geschätzt, was eine Amortisationszeit von rund drei Jahren zur Folge hätte. Zudem wird auf die geringere Leistungsaufnahme und die verbesserte Wartungsfreundlichkeit der LED-Technik verwiesen.
Da im Haushaltsansatz für die Erweiterung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, wird die Bereitstellung eines überplanmäßigen Betrags in Höhe von 51.000 Euro beantragt. Zur Deckung dieser Kosten soll die Maßnahme „Westtangente Dingden“ herangezogen werden. Der Rat wird gebeten, die Umrüstung der 240 Leuchtstellen sowie die entsprechende Auszahlung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 21.09.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 5Wasserversorgungsverband Wittenhorst; Erträge aus BeteiligungenZur Vorlage · 2011/0114 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0114 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anpassung der Wasserpreise im Rahmen der Beteiligung am Wasserversorgungsverband Wittenhorst. Aufgrund neuer Berechnungen der Wasserwerke Wittenhorst stehen vier verschiedene Modelle zur Ermittlung der Wasserpreise zur Auswahl.
Die erste Option sieht eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von netto 1,15 €/cbm auf 1,41 €/cbm vor. Die zweite Möglichkeit umfasst eine Anhebung der Grundgebühr um 126 %. Die dritte Alternative kombiniert eine Erhöhung der Grundgebühr um 63 % mit einer Anhebung der Verbrauchsgebühr auf netto 1,28 €/cbm. Die vierte Option stellt ein Modell der sogenannten „Bestabrechnung“ dar, bei dem zwischen zwei Tarifgruppen gewechselt wird, um dem Verbraucher das günstigere Ergebnis zu ermöglichen.
Hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der „Bestabrechnung“ liegen Bedenken seitens des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V. vor, da das Modell gegen das Bestimmtheitsgebot sowie das Äquivalenzprinzip verstoßen könnte. Die Verwaltung empfiehlt daher die Umsetzung der dritten Alternative.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitglieder des Betriebsausschusses der Wasserwerke Wittenhorst sowie der Verbandsversammlung anzuweisen, eine Konzessionsabgabe zu ermöglichen. Zudem wird vorgeschlagen, die Gebühren gemäß der dritten Alternative zu erheben. Eine grundsätzliche Anweisung zur Gewinnverwendung wird nicht vorgesehen; etwaige Ausschüttungen würden die Erträge aus der Beteiligung erhöhen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 21.09.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen