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Beschlussvorlage

Wasserversorgungsverband Wittenhorst; Erträge aus Beteiligungen

2011/0114 28.09.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2011/0114 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anpassung der Wasserpreise im Rahmen der Beteiligung am Wasserversorgungsverband Wittenhorst. Aufgrund neuer Berechnungen der Wasserwerke Wittenhorst stehen vier verschiedene Modelle zur Ermittlung der Wasserpreise zur Auswahl.

Die erste Option sieht eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von netto 1,15 €/cbm auf 1,41 €/cbm vor. Die zweite Möglichkeit umfasst eine Anhebung der Grundgebühr um 126 %. Die dritte Alternative kombiniert eine Erhöhung der Grundgebühr um 63 % mit einer Anhebung der Verbrauchsgebühr auf netto 1,28 €/cbm. Die vierte Option stellt ein Modell der sogenannten „Bestabrechnung“ dar, bei dem zwischen zwei Tarifgruppen gewechselt wird, um dem Verbraucher das günstigere Ergebnis zu ermöglichen.

Hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der „Bestabrechnung“ liegen Bedenken seitens des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V. vor, da das Modell gegen das Bestimmtheitsgebot sowie das Äquivalenzprinzip verstoßen könnte. Die Verwaltung empfiehlt daher die Umsetzung der dritten Alternative.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitglieder des Betriebsausschusses der Wasserwerke Wittenhorst sowie der Verbandsversammlung anzuweisen, eine Konzessionsabgabe zu ermöglichen. Zudem wird vorgeschlagen, die Gebühren gemäß der dritten Alternative zu erheben. Eine grundsätzliche Anweisung zur Gewinnverwendung wird nicht vorgesehen; etwaige Ausschüttungen würden die Erträge aus der Beteiligung erhöhen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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