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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung eines neuen Ratsmitgliedes; hier: Thomas Neu, Borggraf 1, 46499 HamminkelnZur Vorlage · 2011/0108 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2011/0108 wird über die Neubesetzung eines Mandats im Rat der Stadt Hamminkeln informiert. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Ratsmandats durch ein Ratsmitglied mit Wirkung zum 12. Juli 2011.
Auf Basis der Reserveliste der CDU wurde gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes ein Nachfolger für das vakante Mandat festgestellt. Die betreffende Person hat die Nachfolgefeststellung angenommen. Gemäß den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, das neue Ratsmitglied einzuführen und feierlich zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten.
Der Vorgang der Verpflichtung kann durch das Erheben des Ratsmitglieds von seinem Sitz und die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel erfolgen. In dieser Formel sichert das neue Mitglied zu, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Vorlage dient somit der förmlichen Information des Rates über den personellen Wechsel im Gremium.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 2Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2011/0109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0109 befasst sich mit der Neubesetzung von Ratsausschüssen sowie der Benennung von Mitgliedern in Drittorganisationen. Anlass für die personellen Veränderungen ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds zum 12.07.2011. Die CDU-Fraktion schlägt vor, das Mandat durch ein Mitglied aus der Reserveliste nachzubesetzen. Dieses neue Ratsmitglied soll die Sitze des ausgeschiedenen Mitglieds in verschiedenen Gremien, darunter der Wahlprüfungsausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Betriebsausschuss des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst, übernehmen. Gleichzeitig entfällt für das neue Ratsmitglied der stellvertretende Sitz im Feuerschutzausschuss, da eine gleichzeitige Doppelfunktion als sachkundiger Bürger nicht möglich ist.
Die Verwaltung schlägt zudem verschiedene Nachbesetzungen in Gremien von Drittorganisationen vor, die aus der neuen Aufbauorganisation des Hauptamtes resultieren. Dies betrifft unter anderem die Vertretung im Sparkassenzweckverband, im Euregiorat sowie in verschiedenen Wasser- und Bodenverbänden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Korrektur der Besetzung im Verbandsvorstand der Gruppe Gemeinden der Mittleren Issel, um den gesetzlichen Vorgaben zur Entsendung von Vertretern durch die Verwaltung zu entsprechen.
Des Weiteren steht die Wahl der Mitglieder für den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-Rümping-Honselbach“ für die Amtszeit von 2012 bis 2016 an. Hierfür werden die bisherigen Vertreter zur Wiederwahl vorgeschlagen. Der Rat wird gebeten, die vorgeschlagenen Nachbesetzungen in den Ausschüssen sowie die Benennungen in den Drittorganisationen zu beschließen und den Bürgermeister mit der Erteilung der entsprechenden Weisungen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 3Bestellung einer allgemeinen Vertretung gemäß § 68 Abs. 1 GO NWZur Vorlage · 2011/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Ausscheiden des Ersten Beigeordneten zum 1. November 2011 und der Einführung einer neuen Aufbauorganisation in der Stadtverwaltung Hamminkeln steht eine Neuregelung der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters an. Da die bisherige Stelle des Ersten Beigeordneten nicht neu besetzt wird, entfällt die bisherige Regelung, eine Beamtin zur allgemeinen Vertretung für den Fall der Verhinderung des Ersten Beigeordneten zu berufen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat zuständig, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen, sofern kein Beigeordneter zur Verfügung steht. Der Bürgermeister schlägt vor, den Leiter des zukünftigen Vorstandsbereiches I zum allgemeinen Vertreter zu berufen. Die Vertretungsbefugnis soll dabei auf Fälle der Verhinderung des Bürgermeisters beschränkt werden.
Zudem soll die Regelung für den Fall einer Verhinderung des allgemeinen Vertreters angepasst werden. Aufgrund der neuen Organisationsstruktur wird vorgeschlagen, die Verhinderungsvertretung des allgemeinen Vertreters auf den Leiter des Vorstandsbereiches II zu übertragen. Damit einhergehend soll die durch Ratsbeschluss vom 21. September 2006 getroffene Regelung zur bisherigen Verhinderungsvertretung aufgehoben werden. Der Rat wird gebeten, die Berufung des neuen allgemeinen Vertreters sowie die Übertragung der weiteren Verhinderungsvertretung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 4Neubestellung der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) gemäß § 104 GO NW und Abberufung der bisherigen LeitungZur Vorlage · 2011/0136.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Neubesetzung der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) sowie der Abberufung der bisherigen Leitung. Der bisherige Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wurde durch eine Organisationsverfügung des Bürgermeisters mit Wirkung zum 1. November 2011 zum Leiter des Vorstandsbereichs III bestimmt. In der Folge wurde der Dienstposten der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes hausintern ausgeschrieben. Da die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes nach einer Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nicht mehr zwingend in einem Beamtenverhältnis stehen muss, wurde die Stelle allen Beschäftigtengruppen angeboten. Es haben sich vier Beamte aus der Verwaltung auf die Stelle beworben.
Im Rahmen der personellen Umstrukturierung sieht die Verwaltung vor, die Stellenkapazität im Bereich der Prüfungen von bisher 2,3 auf 1,8 Stellen zu reduzieren. Dies ergibt sich aus der Verlagerung der bisherigen Leitungsposition in den Vorstandsbereich III. Zudem wird eine Kooperation mit dem Kreis Wesel zur Übernahme technischer Prüfungsleistungen in Erwägung gezogen, wobei die Verwaltung eine Lösung mit eigenem Personal bevorzugt.
Der Rat soll beschließen, eine der Bewerbungen zum Leiter des Rechnungsprüfungsamtes anzunehmen und die bisherige Leitung zum 31. Oktober 2011 abzurufen. Zur Wahrung der Mitbestimmungsrechte wird die Angelegenheit dem Hauptausschuss vorgelegt, woraufhin die Zustimmung des Personalrats eingeholt werden soll, damit dessen Stellungnahme in der Ratssitzung am 28. September 2011 berücksichtigt werden kann.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 5Bestellung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH")Zur Vorlage · 2011/0143 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2011/0143 wird die Neubesetzung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)“ beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten zum 1. November 2011, wodurch die Funktion des Betriebsleiters des GBH zum selben Zeitpunkt vakant wird.
Es wird vorgeschlagen, die Leitung der Einrichtung wieder an die zuständige Leitung des Vorstandsbereiches III zu übertragen. Der entsprechende Vorschlag sieht vor, den Stadtbauoberamtsrat ab dem 1. November 2011 als Betriebsleiter zu bestellen. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt die Entscheidung über die Bestellung der Betriebsleitung beim Rat.
Die stellvertretende Betriebsleitung wird weiterhin durch die im Ratsbeschluss vom 30. Juni 2010 benannte Person wahrgenommen. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister und dem Amtsleiter zur Beratung im Rat vorgelegt, der Sitzungstermin ist für den 28. September 2011 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 6Energieeffizienzmaßnahmen in der Straßenbeleuchtung; Genehmigung einer überplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · 2011/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in der Straßenbeleuchtung sowie der Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung. Grundlage der Vorlage ist ein Gespräch mit der RWE AG, bei dem Möglichkeiten zur Optimierung der Beleuchtung erörtert wurden. Da in der Vergangenheit bereits umfangreiche Umstellungen von Leuchtmitteln auf eine geringere Wattzahl vorgenommen wurden, sind weitere Einsparungen laut der RWE AG primär durch den Einsatz von LED-Technik realisierbar. Von flächenhaften Komplettabschaltungen wird aufgrund möglicher Auswirkungen auf die Kriminalität und der zu erwartenden Bürgerproteste abgeraten.
Der Vorschlag sieht den Austausch von 240 Pilzleuchten in Wohngebieten gegen LED-Technik vor. Die Gesamtkosten für diese Investition belaufen sich auf 102.000 Euro brutto. Die RWE AG übernimmt dabei 50 Prozent der Kosten, was einem Betrag von 51.000 Euro entspricht. Die verbleibenden Kosten müssen von der Stadt getragen werden. Die jährlichen Einsparungen beim Stromverbrauch werden auf etwa 16.000 Euro geschätzt, was eine Amortisationszeit von rund drei Jahren zur Folge hätte. Zudem wird auf die geringere Leistungsaufnahme und die verbesserte Wartungsfreundlichkeit der LED-Technik verwiesen.
Da im Haushaltsansatz für die Erweiterung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, wird die Bereitstellung eines überplanmäßigen Betrags in Höhe von 51.000 Euro beantragt. Zur Deckung dieser Kosten soll die Maßnahme „Westtangente Dingden“ herangezogen werden. Der Rat wird gebeten, die Umrüstung der 240 Leuchtstellen sowie die entsprechende Auszahlung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 21.09.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 7Wasserversorgungsverband Wittenhorst; Erträge aus BeteiligungenZur Vorlage · 2011/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0114 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anpassung der Wasserpreise im Rahmen der Beteiligung am Wasserversorgungsverband Wittenhorst. Aufgrund neuer Berechnungen der Wasserwerke Wittenhorst stehen vier verschiedene Modelle zur Ermittlung der Wasserpreise zur Auswahl.
Die erste Option sieht eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von netto 1,15 €/cbm auf 1,41 €/cbm vor. Die zweite Möglichkeit umfasst eine Anhebung der Grundgebühr um 126 %. Die dritte Alternative kombiniert eine Erhöhung der Grundgebühr um 63 % mit einer Anhebung der Verbrauchsgebühr auf netto 1,28 €/cbm. Die vierte Option stellt ein Modell der sogenannten „Bestabrechnung“ dar, bei dem zwischen zwei Tarifgruppen gewechselt wird, um dem Verbraucher das günstigere Ergebnis zu ermöglichen.
Hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der „Bestabrechnung“ liegen Bedenken seitens des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V. vor, da das Modell gegen das Bestimmtheitsgebot sowie das Äquivalenzprinzip verstoßen könnte. Die Verwaltung empfiehlt daher die Umsetzung der dritten Alternative.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitglieder des Betriebsausschusses der Wasserwerke Wittenhorst sowie der Verbandsversammlung anzuweisen, eine Konzessionsabgabe zu ermöglichen. Zudem wird vorgeschlagen, die Gebühren gemäß der dritten Alternative zu erheben. Eine grundsätzliche Anweisung zur Gewinnverwendung wird nicht vorgesehen; etwaige Ausschüttungen würden die Erträge aus der Beteiligung erhöhen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 21.09.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 8Musikschule Hamminkeln, hier: Förderung der Musikschule im Jahr 2011 und mittel- bis langfristige Sicherstellung des MusikschulangebotesZur Vorlage · 2011/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der zukünftigen Förderung der Musikschule Hamminkeln sowie der langfristigen Gestaltung der Zuschüsse zur Sicherstellung des Unterrichtsangebots. Die Musikschule, die seit 1969 besteht, verzeichnete zuletzt eine Schülerzahl von 931 Personen, wovon 372 über das JeKi-Projekt teilnehmen. Die Finanzierung setzt sich aus Schulgebühren, Zuschüssen des Landes NRW, Mitteln aus dem JeKi-Projekt, Beiträgen des Trägervereins Musikverein Ringenberg e.V. sowie Zuschüssen der Stadt Hamminkeln zusammen.
Die Verwaltung strebt eine langfristige Planbarkeit und eine Senkung der städtischen Kosten an. Hierzu wird vorgeschlagen, die Personalkosten durch den Einsatz von Teilzeitkräften und Honorarkräften sukzessive zu reduzieren. Im Rahmen einer vorgeschlagenen Vereinbarung für den Zeitraum von 201<0xE2><0x80><0xAF>12 bis 2027 soll der Kostenanteil der Musikschule 75 % betragen, während der kommunale Zuschuss 25 % der Kosten abdeckt, jedoch auf maximal 99.000 Euro begrenzt ist. Ab dem Jahr 2017 soll der Zuschuss um die tatsächlich erzielten Einsparungen bei den Personalaufwendungen gekürzt werden.
Für das Haushaltsjahr 2011 sieht die Vorlage vor, einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu gewähren. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat eine Vereinbarung mit dem Musikverein Ringenberg über die Betriebs- und Förderbedingungen für die kommenden 15 Jahre vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 21.09.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 9Benutzungs- und Gebührenordnung der städtischen Bücherei HamminkelnZur Vorlage · 2011/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2011/0138 eine neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die städtische Bücherei vorgelegt. Da die Eröffnung der neuen Stadtbücherei für das letzte Quartal des Jahres 2011 vorgesehen ist, empfiehlt die Verwaltung die Verabschiedung dieser Regelung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat.
Die Ordnung sieht vor, dass die Einrichtung allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht, wobei die Nutzung eines Benutzungsausweises erforderlich ist. Die Gebührenstruktur unterscheidet zwischen verschiedenen Nutzergruppen: Für Erwachsene wird eine Jahresgebühr von 10 Euro erhoben, für Kinder ab sieben Jahren sowie Jugendliche bis 18 Jahre beträgt diese 5 Euro. Familiengebühren sind mit 12 Euro festgesetzt. Schulen und Kindertageseinrichtungen können die Bücherei im Rahmen ihres pädagogischen Auftrages kostenfrei nutzen.
Zusätzliche Entgelte werden für den Fernleihverkehr, die Nutzung von Internetarbeitsplätzen sowie für Ausdrucke sowie die Erstellung von Ersatzausweisen berechnet. Bei Überschreitung der Leihfrist fallen Säumnisentgelte an, die sich nach der Dauer der Verspätung staffeln. Die Ordnung regelt zudem die Haftung der Nutzer bei Beschädigung oder Verlust von Medien sowie die Regeln zum Umgang mit Datenträgern. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Ordnung zu erlassen, damit diese am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten kann.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 21.09.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (11. Sitzung)
- 10Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln - GrundsatzberatungZur Vorlage · 2011/0117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0117 befasst sich mit der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 14 „Brüner Straße“ in Hamminkeln, der das ehemalige Sportplatzgelände umfasst. Nachdem bereits 2006 ein Aufstellungsbeschluss für eine eingeschossige Wohnbebauung gefasst wurde, liegen nun verschiedene Anträge zur Neugestaltung vor. Diese fordern unter anderem die Prüfung einer Mehrgenerationenwohnanlage sowie die Errichtung einer Klimaschutzsiedlung.
Im Rahmen eines im ersten Halbjahr 2011 durchgeführten bürgerschaftlichen Dialogprozesses wurden Bürgerwerkstätten durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen einen Bedarf an Geschosswohnungsbau, insbesondere an kleineren, bezahlbaren Wohneinheiten, sowie den Wunsch nach energetisch optimierter Bauweise. Die Verwaltung stellt fest, dass die Beteiligung potenzieller Bewohner an diesem Prozess gering war.
Zusätzlich liegen Entwürfe der Lokalen Agenda 21 sowie Anträge der CDU-Fraktion und des SPD-Ortsvereins vor, die Konzepte für eine Klimaschutzsiedlung bzw. eine Mehrgenerationenwohnanlage beinhalten. Die Verwaltung empfiehlt ein zweistufiges Vorgehen. In der ersten Stufe sollen die städtebaulichen Grundzüge festgelegt werden, wobei die Berücksichtigung der Klimaschutzsiedlung und die Einplanung von Mehrfamilienhäusern im Fokus stehen. In einer zweiten Stufe sollen die Details der Wohngebäude sowie die Einbindung von Investoren konkretisiert werden. Als Vorschlag zur weiteren Planung wird die Fortführung des bestehenden Vorentwurfs unter der Bedingung vorgeschlagen, das Gelände im Hinblick auf die Förderfähigkeit einer Klimaschutzsiedlung umzuplanen und Grundstücke für den Geschosswohnungsbau vorzusehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 11Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes BM 6 "Ortskern östlich der B 473" (ehemals B 473, jetzt L 602) in DingdenZur Vorlage · 2011/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0133 wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Neugestaltung einer bislang unbebauten Freifläche im Bereich der Kreuzung Blumenstraße, Bocholter Straße und Nordbrocker Straße. Da die Stadt die für den Straßenausbau erforderlichen Flächen erworben hat und nun die bauliche Nutzung der Grundstücksflächen möglich ist, soll die bisherige Planung angepasst werden.
Der Antrag sieht vor, die Art der baulichen Nutzung für das Eckgrundstück im Bereich der Einmündung von Nordbrocker Straße, Bocholter Straße und Blumenstraße von einem reinen Wohngebiet (WR) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) zu ändern. Damit sollen über das reine Wohnen hinaus weitere Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, soziale oder kulturelle Einrichtungen sowie Verwaltungsgebäude ermöglicht werden. Zudem wird eine Erhöhung der Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse für dieses Eckgrundstück beantragt, um städtebaulich an die gegenüberliegende Bebauung anzuschließen.
Die Verwaltung bewertet die Änderung als Möglichkeit zur Mobilisierung von Bauland und als städtebaulichen Lückenschluss. Der Antragsteller hat zugesagt, die Planungsleistungen zu erbringen und die Erschließungsmaßnahmen über einen Erschließungsvertrag abzuwickeln. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 12Westtangente Hamminkeln - Beratung über die weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2011/0122 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2011/0122 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise bezüglich des Projekts Westtangente Hamminkeln. Im Rahmen der vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Rat wurde zuvor beschlossen, das Projekt weiterzuverfolgen und die Förderfähigkeit des Nordabschnitts beim zuständigen Zuschussgeber zu prüfen.
Nach einer entsprechenden Anfrage der Verwaltung hat die Bezirksregierung Düsseldorf in einem Schreiben vom 26. Mai 2011 mitgeteilt, dass einer Abschnittsbildung nicht zugestimmt wird. In der Folge ist der Nordabschnitt für sich allein betrachtet nicht förderfähig. Damit ist der Sachstand erreicht, der bereits in der Sitzung vom 23. März 2011 bestand. Ein Zuschussantrag kann laut der vorliegenden Informationen erst gestellt werden, wenn der Grunderwerb für das Projekt vollständig abgeschlossen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Erwerb derzeit auf freiwilliger Basis nicht erfolgen kann. Die Vorlage dient somit der Beratung über die künftige Planung und das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit.
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Beratungsfolge
- 28.09.2011 · Rat (14. Sitzung)
- 22.09.2011 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (10. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen