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Beschlussvorlage

Neubestellung der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) gemäß § 104 GO NW und Abberufung der bisherigen Leitung

2011/0136.1 28.09.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Neubesetzung der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) sowie der Abberufung der bisherigen Leitung. Der bisherige Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wurde durch eine Organisationsverfügung des Bürgermeisters mit Wirkung zum 1. November 2011 zum Leiter des Vorstandsbereichs III bestimmt. In der Folge wurde der Dienstposten der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes hausintern ausgeschrieben. Da die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes nach einer Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nicht mehr zwingend in einem Beamtenverhältnis stehen muss, wurde die Stelle allen Beschäftigtengruppen angeboten. Es haben sich vier Beamte aus der Verwaltung auf die Stelle beworben.

Im Rahmen der personellen Umstrukturierung sieht die Verwaltung vor, die Stellenkapazität im Bereich der Prüfungen von bisher 2,3 auf 1,8 Stellen zu reduzieren. Dies ergibt sich aus der Verlagerung der bisherigen Leitungsposition in den Vorstandsbereich III. Zudem wird eine Kooperation mit dem Kreis Wesel zur Übernahme technischer Prüfungsleistungen in Erwägung gezogen, wobei die Verwaltung eine Lösung mit eigenem Personal bevorzugt.

Der Rat soll beschließen, eine der Bewerbungen zum Leiter des Rechnungsprüfungsamtes anzunehmen und die bisherige Leitung zum 31. Oktober 2011 abzurufen. Zur Wahrung der Mitbestimmungsrechte wird die Angelegenheit dem Hauptausschuss vorgelegt, woraufhin die Zustimmung des Personalrats eingeholt werden soll, damit dessen Stellungnahme in der Ratssitzung am 28. September 2011 berücksichtigt werden kann.

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