Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Öffnungs- und Schließungszeiten der Bäder 2015Zur Vorlage · 2015/0028 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0028 der Fachdienste 40 legt die Öffnungs- und Schließzeiten der Badeanlagen für das Jahr 2015 fest. Für das Hallenbad ist vorgesehen, dass der Betrieb vom 1. Januar bis zum 31. Mai sowie vom 31. August bis zum 31. Dezember 2015 stattfindet, wobei das Bad an gesetzlichen Feiertagen geschlossen bleibt. Im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. August 2015 ist eine Schließung des Hallenbades vorgesehen. Die Nutzungszeiten im Hallenbad umfassen neben der Öffentlichkeit auch Schulschwimmen, die Schwimmabteilung des HSV, Seniorenschwimmen, Wassergymnastik sowie Behindertensport. Während der Oster- und Herbstferien gelten verkürzte Öffnungszeiten von 14:00 bis 19:00 Uhr.
Das Freibad wird im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. Juni 2015 durch den Freibadverein betrieben, wobei in dieser Zeit auch Schulschwimmen stattfindet. Ab dem 29. Juni bis zum 30. August 2015 übernimmt die Stadt den alleinigen Betrieb für die Öffentlichkeit. Die Öffnungszeiten im Freibad sind an den meisten Tagen auf 9:00 bis 19:00 Uhr bzw. 7:00 bis 19:00 Uhr festgelegt, wobei montags aufgrund von Reinigungsarbeiten eine eingeschränkte Nutzung ab 14:00 Uhr erfolgt.
Der Schwimmmeister ist angewiesen, die Badezeiten bei niedrigen Temperaturen unter 18 Grad oder anhaltendem Regen einzuschränken. Die Verwaltung hält die Fortführung der Ferienöffnungszeiten aufgrund der Erfahrungswerte aus dem Vorjahr für vertretbar. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport nimmt die vorliegenden Zeiten zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 21.01.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 2Wohnraumversorgung der Flüchtlinge in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln hat im Rahmen einer Beschlussvorlage eine Neugestaltung der Wohnraumversorgung für Flüchtlinge vorgeschlagen. Hintergrund der Initiative ist die zunehmende Zahl an Zuweisungen sowie die aktuelle Konzentration der Unterbringung in einem einzelnen Ortsteil. Zudem wird auf den baulichen Zustand bestehender Unterkünfte hingewiesen.
Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, die Unterbringung auf weitere Ortsteile zu verteilen, wobei die Verwaltung die größeren Gebiete Hamminkeln, Brünen, Mehrhoog und Dingden aufgrund der besseren Infrastruktur in Betracht zieht. Als kurzfristige Maßnahme sollen Container angemietet werden, um Kapazitäten zu schaffen und die Auslastung bestehender Einrichtungen zu begrenzen. Hierbei sollen geplante Sanierungsmittel in Höhe von 125.000 Euro für die Anmietung genutzt werden können. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anhebung der Wohnstandards: Jede Wohneinheit soll künftig über eigene Kochgelegenheiten sowie eigene Sanitär- und Nasszellen verfügen.
Langfristig ist die Errichtung neuer Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Mietwohnungen vorgesehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat dem vorgeschlagenen Vorgehen sowie der Einberufung einer Arbeitsgruppe aus den Reihen des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie des Ausschusses für Umwelt und Planung zugestimmt. Diese Arbeitsgruppe soll einen Vorschlag zur Standortwahl erarbeiten, über den im Rat entschieden werden soll.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 3Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen für das Schuljahr 2015-2016Zur Vorlage · 2015/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2015/2016. Auf Basis der Anmeldezahlen zum Stichtag Januar 2015 und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Vorjahren wird die Bildung von insgesamt 11 Eingangsklassen vorgeschlagen.
Die Berechnung der Klassenanzahl erfolgt nach einer Vorgabe, bei der die voraussichtliche Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen durch 23 dividiert wird. Die Verteilung der 11 Klassen auf die einzelnen Standorte sieht laut Verwaltungsvorschlag wie folgt aus: In der Grundschule Brünen werden zwei Klassen mit jeweils etwa 20 Kindern gebildet, in Dingden drei Klassen mit Größen zwischen 19 und 20 Kindern, in der Grundschule Hamminkeln-RI drei Klassen mit Größen zwischen 24 und 25 Kindern, in Mehrhoog zwei Klassen mit jeweils 27 Kindern sowie in Wertherbruch eine Klasse mit 18 Kindern.
Die Verwaltung hält die vorgeschlagene Verteilung trotz unterschiedlicher Klassengrößen für vertretbar, um dem Prinzip kurzer Schulwege in der Flächenkommune gerecht zu werden. Für die Grundschule mit Teilstandort soll zudem in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine pädagogische Konzeption entwickelt werden, um den Anforderungen an die Inklusion und die unterschiedlichen Klassengrößen gerecht zu werden. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Klassenrichtzahl und die Verteilung der Eingangsklassen in dieser Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 4Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0019 der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund ist eine Anregung aus der Bürgerschaft, die eine Befreiung von den Elternbeiträgen für Geschwisterkinder forderte. Nachdem der Rat eine vollständige Befreiung ablehnte, wurde die Verwaltung beauftragt, eine Regelung zur Unterstützung einkommensschwacher Familien zu prüfen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Befreiung an eine Einkommensgrenze zu knüpfen, die sich an der Armutsgrenze orientiert. Konkret soll für Geschwisterkinder kein Elternbeitrag mehr zu entrichten sein, sofern das Jahreseinkommen der Eltern weniger als 25.000 Euro beträgt. Für alle anderen Fälle, bei denen das Einkommen über dieser Grenze liegt, bleibt die bisherige Regelung bestehen, nach der für Geschwisterkinder ein halber Beitrag fällig wird.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Änderung werden mit einem Rückgang der jährlichen Einnahmen um etwa 720 Euro beziffert. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt die Annahme der Änderung. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich ebenfalls für den Beschluss aus, mit der Bitte, im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen über die Anzahl der betroffenen Fälle informiert zu werden. Die neue Regelung soll zum 1. August 2015 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 21.01.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 5Beratung über den Haushalt 2015Zur Vorlage · 2015/0029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0029 dient der Beratung über den Haushalt 2015 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 sowie die dazugehörigen Anlagen wurden durch den Kämmerer der Stadt am 13. November 2014 aufgestellt und am darauffolgenden Tag durch den Bürgermeister festgestellt.
Auf Grundlage eines Beschlusses des Rates vom 3. Dezember 2014 wurden die Fachausschüsse mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport ist dabei für die Prüfung spezifischer Produktbereiche zuständig. Diese umfassen die Bereiche 03, 05, 06, 07, 08 sowie den Bereich 16, welcher Aufwendungen für den Zukunftsfond „Kinder in finanzieller Not“ in Höhe von 15.000,00 Euro und die Wohlfahrtspflege in Höhe von 15.000,00 Euro beinhaltet.
Zusätzlich ist im Rahmen des Veränderungsdienstes über Anträge zu beraten, die nach der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 eingegangen sind. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat entweder keine oder bestimmte Änderungen am Entwurf zu empfehlen. Die Beratungsfolge sieht Sitzungen im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport am 21. Januar 2015, im Haupt- und Finanzausschuss am 28. Januar 2015 sowie im Rat am 5. Februar 2015 vor. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 40.
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Beratungsfolge
- 21.01.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen