Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0019 der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund ist eine Anregung aus der Bürgerschaft, die eine Befreiung von den Elternbeiträgen für Geschwisterkinder forderte. Nachdem der Rat eine vollständige Befreiung ablehnte, wurde die Verwaltung beauftragt, eine Regelung zur Unterstützung einkommensschwacher Familien zu prüfen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Befreiung an eine Einkommensgrenze zu knüpfen, die sich an der Armutsgrenze orientiert. Konkret soll für Geschwisterkinder kein Elternbeitrag mehr zu entrichten sein, sofern das Jahreseinkommen der Eltern weniger als 25.000 Euro beträgt. Für alle anderen Fälle, bei denen das Einkommen über dieser Grenze liegt, bleibt die bisherige Regelung bestehen, nach der für Geschwisterkinder ein halber Beitrag fällig wird.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Änderung werden mit einem Rückgang der jährlichen Einnahmen um etwa 720 Euro beziffert. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt die Annahme der Änderung. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich ebenfalls für den Beschluss aus, mit der Bitte, im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen über die Anzahl der betroffenen Fälle informiert zu werden. Die neue Regelung soll zum 1. August 2015 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 28.01.2015kein Ergebnis hinterlegt
- 21.01.2015kein Ergebnis hinterlegt