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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Mögliche alternative Organisationsformen insbesondere im Bereich der AbwasserwirtschaftZur Vorlage · 2015/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0006 befasst sich mit der Untersuchung möglicher alternativer Organisationsformen, insbesondere im Bereich der Abwasserwirtschaft. Im Rahmen eines laufenden Prüfprozesses wird eine beauftragte Kanzlei die bisher gewonnenen Erkenntnisse in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses präsentieren und für weiterführende Rückfragen zur Verfügung stehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung dazu beauftragt, in Zusammenarbeit mit der beauftragten Kanzlei eine Ausschreibung vorzubereiten. Um die Durchführung dieses Vorhabens zu ermöglichen, sollen die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Hierfür ist für das Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von 130.000 Euro und für das Jahr 2016 ein Betrag in Höhe von 70.000 Euro vorgesehen. Die Federführung für diese Vorlage liegt im Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 2Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2015/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 befasst sich mit der Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für das Jahr 2015.
Aufgrund der Tatsache, dass die notwendigen Daten für die Fertigstellung der Gebührenbedarfsberechnung erst nach dem Jahresschluss 2014 vorlagen, die Versandfristen für die Sitzungsunterlagen jedoch bereits vor diesem Zeitpunkt eingehalten werden mussten, wurde die Vorlage dem Feuerschutzausschuss als Tischvorlage zur Beratung vorgelegt.
Der Feuerschutzausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2015 einstimmig empfohlen, den beigefügten Tarif für das Jahr 2015 zu beschließen. Diese Empfehlung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 28. Januar 2015 ebenfalls einstimmig aufgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat nun, den in der Sitzungsvorlage als Anlage enthaltenen Tarif der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2015 zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 14.01.2015 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 3Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0019 der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund ist eine Anregung aus der Bürgerschaft, die eine Befreiung von den Elternbeiträgen für Geschwisterkinder forderte. Nachdem der Rat eine vollständige Befreiung ablehnte, wurde die Verwaltung beauftragt, eine Regelung zur Unterstützung einkommensschwacher Familien zu prüfen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Befreiung an eine Einkommensgrenze zu knüpfen, die sich an der Armutsgrenze orientiert. Konkret soll für Geschwisterkinder kein Elternbeitrag mehr zu entrichten sein, sofern das Jahreseinkommen der Eltern weniger als 25.000 Euro beträgt. Für alle anderen Fälle, bei denen das Einkommen über dieser Grenze liegt, bleibt die bisherige Regelung bestehen, nach der für Geschwisterkinder ein halber Beitrag fällig wird.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Änderung werden mit einem Rückgang der jährlichen Einnahmen um etwa 720 Euro beziffert. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt die Annahme der Änderung. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich ebenfalls für den Beschluss aus, mit der Bitte, im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen über die Anzahl der betroffenen Fälle informiert zu werden. Die neue Regelung soll zum 1. August 2015 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 21.01.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 4Leader Region Lippe-Issel-Niederrhein hier: Neubewerbung für den Zeitraum 2015-2020Zur Vorlage · 2015/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Teilnahme an der Neubewerbung für die LEADER-Region Lippe-Issel-Niederrhein für den Zeitraum 2015 bis 2020. Im Rahmen dieser Förderperiode verändert sich die Zusammensetzung der Region, da die Städte Rees und Raesfeld aus dem Prozess ausscheiden, während die Stadt Voerde sowie Teile der Stadt Wesel neu hinzukommen. Die verbleibenden Kommunen Hünxe, Schermbeck, Voerde und Wesel sollen gemeinsam mit Hamminkeln den Antrag vorbereiten.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, dass die Stadt Hamminkeln einen anteiligen öffentlichen Mindestanteil in Höhe von 60.000 Euro für die Förderperiode übernimmt. Dieser Betrag soll anteilig in die Haushaltsplanung der Jahre 2015 bis 2022 eingestellt werden. Zudem befürwortet die Vorlage die Unterstützung der lokalen Entwicklungsstrategie sowie die Einrichtung eines Regionalmanagements, das mit mindestens 1,5 Vollzeitarbeitskräften ausgestattet sein soll. Diese personelle Aufstockung und die Finanzierung des Managements sollen bis zum 31. Dezember 2022 aufrechterhalten werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die entsprechende Empfehlung mit 12 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen für den Rat ausgesprochen. Die Finanzmittel der LEADER-Region belaufen sich für den neuen Bewirtschaftungsrahmen auf insgesamt 2,7 Millionen Euro, wobei die Bezuschussung einzelner Projekte bei maximal 65 Prozent der förderfähigen Kosten liegt.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 56. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Hamminkeln; hier: Anregung eines Bürgers vom 29.11.2014 zur Änderung des EinwohnerfragerechtsZur Vorlage · 2015/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0001 der Fachdienste 10 befasst sich mit der sechsten Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Anregung eines Bürgers vom 29. November 2014, eine Einwohnerfragestunde in jeder Sitzung einzuführen. Ziel der vorgeschlagenen Neuregelung ist es, den Kontakt zwischen dem Rat und der Bevölkerung zu verbessern.
Nach der aktuellen Regelung werden Einwohnerfragestunden nur auf Beschluss des Rates oder auf schriftliche Anfrage des Bürgermeisters in die nächste Ratssitzung aufgenommen. Der Entwurf sieht vor, die Einwohnerfragestunde künftig als festen Tagesordnungspunkt am Ende der Tagesordnung vorzusehen. Jeder Einwohner der Stadt ist berechtigt, nach Aufruf dieses Punktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern diese Angelegenheiten der Stadt betreffen und einen öffentlichen Bezug aufweisen. Anfragen, die den Datenschutz betreffen oder für die die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, sind nicht zulässig. Bei komplexen Sachverhalten sollen Fragen vorab schriftlich eingereicht werden, um eine Vorbereitung durch die Verwaltung zu ermöglichen.
Die zeitliche Begrenzung der Fragestunde auf 15 Minuten soll im Entwurf entfallen, während die Beschränkung auf höchstens zwei Zusatzfragen pro Fragesteller bestehen bleibt. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder einen Beigeordneten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorgelegten Fassung zu beschließen, mit der Maßgabe, die Einwohnerfragestunde am Anfang der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Ratssitzung aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 6Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 2015/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0008 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2015. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde bereits in der Ratssitzung vom 3. Dezember 2014 eingebracht. Er wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der geplanten Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, über den Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse sind bis zum 28. Januar 2015 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. Die vorliegende Vorlage fasst die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen, welche als Anlage beigefügt sind. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss umfasst sowohl die Änderungsvorschläge als auch jene Anpassungen, die in die Zuständigkeit dieses Gremiums fallen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2015 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Aus der vorliegenden Dokumentation geht hervor, dass im Haupt- und Finanzausschuss am 28. Januar 2015 keine explizite Beschlussempfehlung zur Haushaltssatzung ausgesprochen wurde. Die Empfehlungen zu den einzelnen Produktbereichen sind dem beigefügten Änderungsdienst mit Stand vom 30. Januar 2015 zu entnehmen. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 7Vorlage des vierten Quartalsberichtes 2014 für den Kernhaushalt der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0036 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 20 zum vierten Quartalsbericht 2014 des Kernhaushalts der Stadt Hamminkeln legt die Erträge und Aufwendungen des vergangenen Haushaltsjahres dar. Die Gesamterträge erreichten bis zum Ende des vierten Quartals 101 % des Planansatzes, wobei eine Hochrechnung von 103 % unter Berücksichtigung der anstehenden Jahresabschlussarbeiten prognostiziert wird.
Im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 108 % der geplanten Erträge verbucht, was unter anderem auf neue Einnahmen aus Steuern auf sexuelle Vergnügungen sowie einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zurückzuführen ist. Die sonstigen Transfererträge lagen mit 154 % deutlich über dem Planwert, bedingt durch den Ersatz sozialer Leistungen. Im Gegensatz dazu erreichten die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte lediglich 93 % des Plans, da die Gebühren für die Unterhaltung nach dem Landeswassergesetz und die Verwaltungsgebühren hinter den Erwartungen zurückblieben.
Bei den Aufwendungen wurden bis zum Ende des vierten Quartals 95 % der geplanten Beträge verbucht, wobei eine Hochrechnung von 101 % erwartet wird. Die Personalaufwendungen lagen mit 85 % unter dem Planansatz, da sowohl die Beamtenbezüge als auch die Vergütungen für Tarifbeschäftigte geringer ausfielen als vorgesehen. Die Versorgungsaufwendungen verzeichneten mit 131 % eine Überschreitung des Planwerts, was primär auf höhere Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen aufgrund neuer Altersteilzeitregelungen zurückzuführen ist. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beliefen sich auf 86 % des Planansatzes.
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Beratungsfolge
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen