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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2015/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 befasst sich mit der Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für das Jahr 2015.
Aufgrund der Tatsache, dass die notwendigen Daten für die Fertigstellung der Gebührenbedarfsberechnung erst nach dem Jahresschluss 2014 vorlagen, die Versandfristen für die Sitzungsunterlagen jedoch bereits vor diesem Zeitpunkt eingehalten werden mussten, wurde die Vorlage dem Feuerschutzausschuss als Tischvorlage zur Beratung vorgelegt.
Der Feuerschutzausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2015 einstimmig empfohlen, den beigefügten Tarif für das Jahr 2015 zu beschließen. Diese Empfehlung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 28. Januar 2015 ebenfalls einstimmig aufgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat nun, den in der Sitzungsvorlage als Anlage enthaltenen Tarif der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2015 zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 14.01.2015 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 2Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen für das Schuljahr 2015-2016Zur Vorlage · 2015/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2015/2016. Auf Basis der Anmeldezahlen zum Stichtag Januar 2015 und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Vorjahren wird die Bildung von insgesamt 11 Eingangsklassen vorgeschlagen.
Die Berechnung der Klassenanzahl erfolgt nach einer Vorgabe, bei der die voraussichtliche Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen durch 23 dividiert wird. Die Verteilung der 11 Klassen auf die einzelnen Standorte sieht laut Verwaltungsvorschlag wie folgt aus: In der Grundschule Brünen werden zwei Klassen mit jeweils etwa 20 Kindern gebildet, in Dingden drei Klassen mit Größen zwischen 19 und 20 Kindern, in der Grundschule Hamminkeln-RI drei Klassen mit Größen zwischen 24 und 25 Kindern, in Mehrhoog zwei Klassen mit jeweils 27 Kindern sowie in Wertherbruch eine Klasse mit 18 Kindern.
Die Verwaltung hält die vorgeschlagene Verteilung trotz unterschiedlicher Klassengrößen für vertretbar, um dem Prinzip kurzer Schulwege in der Flächenkommune gerecht zu werden. Für die Grundschule mit Teilstandort soll zudem in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine pädagogische Konzeption entwickelt werden, um den Anforderungen an die Inklusion und die unterschiedlichen Klassengrößen gerecht zu werden. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Klassenrichtzahl und die Verteilung der Eingangsklassen in dieser Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 3Wohnraumversorgung der Flüchtlinge in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln hat im Rahmen einer Beschlussvorlage eine Neugestaltung der Wohnraumversorgung für Flüchtlinge vorgeschlagen. Hintergrund der Initiative ist die zunehmende Zahl an Zuweisungen sowie die aktuelle Konzentration der Unterbringung in einem einzelnen Ortsteil. Zudem wird auf den baulichen Zustand bestehender Unterkünfte hingewiesen.
Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, die Unterbringung auf weitere Ortsteile zu verteilen, wobei die Verwaltung die größeren Gebiete Hamminkeln, Brünen, Mehrhoog und Dingden aufgrund der besseren Infrastruktur in Betracht zieht. Als kurzfristige Maßnahme sollen Container angemietet werden, um Kapazitäten zu schaffen und die Auslastung bestehender Einrichtungen zu begrenzen. Hierbei sollen geplante Sanierungsmittel in Höhe von 125.000 Euro für die Anmietung genutzt werden können. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anhebung der Wohnstandards: Jede Wohneinheit soll künftig über eigene Kochgelegenheiten sowie eigene Sanitär- und Nasszellen verfügen.
Langfristig ist die Errichtung neuer Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Mietwohnungen vorgesehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat dem vorgeschlagenen Vorgehen sowie der Einberufung einer Arbeitsgruppe aus den Reihen des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie des Ausschusses für Umwelt und Planung zugestimmt. Diese Arbeitsgruppe soll einen Vorschlag zur Standortwahl erarbeiten, über den im Rat entschieden werden soll.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 21.01.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 4Übersicht der Standorte für mögliche Flüchtlingsunterkünfte aus planungsrechtlicher Sicht auf städtischen GrundstückenZur Vorlage · 2015/0024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0024 der Fachdienste 61 bietet eine Übersicht über mögliche Standorte für Flüchtlingsunterkünfte auf städtischen Grundstücken in Hamminkeln aus planungsrechtlicher Sicht. Grundlage der Untersuchung ist das am 26. November 2014 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen.
Die Verwaltung erläutert die bauplanungsrechtliche Einordnung, wonach Unterkünfte je nach Ausgestaltung als Anlagen für soziale Zwecke oder als Wohngebäude eingestuft werden können. Die Zulässigkeit richtet sich nach der jeweiligen Gebietsart im Bebauungsplan. Das Erleichterungsgesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von Festsetzungen, etwa in Gewerbegebieten oder im Außenbereich angrenzend an Siedlungsbereiche, wobei diese Regelungen befristet bis zum 31. Dezember 2019 gelten.
Hinsichtlich der bereits bestehenden Unterkünfte in Dingden-Lankern, Dingden, Mehrhoog, Ringenberg und Brünen stellt die Verwaltung fest, dass die langfristige Eignung oder die zeitliche Verfügbarkeit teilweise durch den baulichen Zustand oder die Lage im Außenbereich begrenzt ist.
Im Rahmen einer Untersuchung städtischer Grundstücke in allen Ortsteilen wurden Flächen identifiziert, die planungsrechtlich unmittelbar für eine Unterbringung infrage kommen. Zudem werden Grundstücke aufgeführt, bei denen eine Nutzung durch Befreiungen oder Bebauungsplanänderungen möglich wäre oder die nach Ende bestehender Pacht- und Mietverträge zur Verfügung stünden. Öffentliche Einrichtungen mit langfristiger Hauptnutzung oder bestehende Schulstandorte wurden in der Liste der potenziellen neuen Standorte nicht berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 29.01.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 52. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Halfmannsfeld I" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 regelt die geplante zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Halfmannsfeld I“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Grundstücks des Kindergartens „An der Windmühle“.
Hintergrund des Vorhabens ist der steigende Bedarf an Kindergartenplätzen sowie die Absicht, eine dritte Kindergartengruppe dauerhaft baulich zu verfestigen. Da die bisherige Nutzung der angrenzenden Fläche als Spielplatz im Rahmen des Konzepts „Zukunftsplan Spielplätze 2014“ aufgegeben wurde, soll diese Fläche nun der Erweiterung der Kindergartenflächen dienen. Um eine zusammenhängende Fläche für die Einrichtung zu schaffen, ist zudem die Verlegung eines bestehenden Fuß- und Radwegs an die östliche Grenze des Grundstücks vorgesehen. Die betroffene Fläche soll dabei als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden.
Die Verwaltung regt den Aufstellungsbeschluss bereits vor der abschließenden politischen Willensbildung in den zuständigen Fachberatungen an. Dies soll es ermöglichen, die weiteren Verfahrensschritte kurzfristig einzuleiten und die Umsetzung der Erweiterungsmaßnahme zügig zu realisieren. Sollte nach den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss Soziales, Generationen, Bildung und Sport von der Umwandlung der Flächennutzung abgesehen werden, wäre der Aufstellungsbeschluss wieder aufzuheben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 29.01.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 64. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2015/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“. Gegenstand der Vorlage 2015/0022 ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB. Hintergrund der Anpassung ist die Realisierung des dritten Bauabschnitts der Erschließungsstraßen im Jahr 2015.
Im Zuge der aktuellen Straßenausbauplanung haben sich Abweichungen von den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplanes ergeben. Aufgrund der Lage eines Lärmschutzwalles, der näher an der B 473 liegt als ursprünglich vorgesehen, können die geplanten Senkrechtparkplätze nicht wie im Bebauungsplan festgelegt umgesetzt werden. Um bauliche Aufwände durch einen Einschnitt in den Wall zu vermeiden, sieht die Planung stattdessen Längsstellplätze vor. Zudem befinden sich Teile der für die Straßenentwässerung geplanten Rigolen innerhalb der als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Wallanlage statt auf den öffentlichen Verkehrsflächen.
Da diese Abweichungen Auswirkungen auf die Erschließungskostenabrechnung haben, ist eine formale Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Das Verfahren soll zudem bereits die Anpassungen des vierten Straßenbauabschnitts berücksichtigen, um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das vereinfachte Verfahren anzuwenden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 29.01.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" in Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0023 der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Sportflächen.
Hintergrund der Vorlage ist die Veränderung der Nutzungssituation am Sportplatzgelände an der Ringstraße. Nachdem der Verein Blau-Weiß Dingden die Nutzung des Aschenplatzes im Zuge von Neubauarbeiten aufgegeben hat, ist dort aktuell nur noch der Tennisplatz in Betrieb. Eine geplante Umnutzung des Geländes zu Wohnzwecken setzt die Auslagerung der Tennisanlage voraus.
Die Verwaltung legt einen Vorschlag vor, der auf einer Abstimmung zwischen den beteiligten Sportvereinen basiert. Dieser sieht eine Änderung der Straßenführung der im Bebauungsplan vorgesehenen Zufahrtsstraße vom Schwanenschlatt nach Süden vor. Die neue Verkehrsführung soll durch eine Kurvenführung die Geschwindigkeit dämpfen und die Zufahrt in die Hauptfahrgasse des Parkplatzes vor der Dreifachsporthalle leiten.
Durch die Anpassung des Bebauungsplans soll der neue Standort für die Tennisanlage mit vier Plätzen und einem Clubhaus sowie die Erweiterung des Parkplatzes rechtlich verankert werden. Zudem wird die Option geschaffen, südlich der neuen Zufahrtsstraße Spielfelder für Beachvolleyball anzulegen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 29.01.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 8Leader Region Lippe-Issel-Niederrhein hier: Neubewerbung für den Zeitraum 2015-2020Zur Vorlage · 2015/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Teilnahme an der Neubewerbung für die LEADER-Region Lippe-Issel-Niederrhein für den Zeitraum 2015 bis 2020. Im Rahmen dieser Förderperiode verändert sich die Zusammensetzung der Region, da die Städte Rees und Raesfeld aus dem Prozess ausscheiden, während die Stadt Voerde sowie Teile der Stadt Wesel neu hinzukommen. Die verbleibenden Kommunen Hünxe, Schermbeck, Voerde und Wesel sollen gemeinsam mit Hamminkeln den Antrag vorbereiten.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, dass die Stadt Hamminkeln einen anteiligen öffentlichen Mindestanteil in Höhe von 60.000 Euro für die Förderperiode übernimmt. Dieser Betrag soll anteilig in die Haushaltsplanung der Jahre 2015 bis 2022 eingestellt werden. Zudem befürwortet die Vorlage die Unterstützung der lokalen Entwicklungsstrategie sowie die Einrichtung eines Regionalmanagements, das mit mindestens 1,5 Vollzeitarbeitskräften ausgestattet sein soll. Diese personelle Aufstockung und die Finanzierung des Managements sollen bis zum 31. Dezember 2022 aufrechterhalten werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die entsprechende Empfehlung mit 12 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen für den Rat ausgesprochen. Die Finanzmittel der LEADER-Region belaufen sich für den neuen Bewirtschaftungsrahmen auf insgesamt 2,7 Millionen Euro, wobei die Bezuschussung einzelner Projekte bei maximal 65 Prozent der förderfähigen Kosten liegt.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 9Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des Bürgermeisters
- 10Überörtliche Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW)
- 11Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Kernhaushalts im Jahre 2014Zur Vorlage · 2015/0035 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2015/0035 informiert den Rat über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen des Kernhaushalts für das Haushaltsjahr 2014. Gemäß der vorliegenden Unterlagen wurden die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Ausgaben und Aufwendungen durch den Kämmerer genehmigt.
Die Verwaltung gibt an, dass die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen und Aufwendungen im vergangenen Haushaltsjahr gewährleistet war. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch anstehende Jahresabschlussbuchungen noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Vorlage dient der Information des Gremiums im Rahmen der Sitzung am 5. Februar 2015. Federführend für diesen Vorgang ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 12Mögliche alternative Organisationsformen insbesondere im Bereich der AbwasserwirtschaftZur Vorlage · 2015/0006.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0006.1 befasst sich mit der Untersuchung möglicher alternativer Organisationsformen, insbesondere im Bereich der Abwasserwirtschaft. Im Rahmen einer laufenden Überprüfung hat eine beauftragte Kanzlei die bisherigen Erkenntnisse in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. Januar 2015 vorgestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daraufhin einstimmig beschlossen, die abschließende Entscheidung über diesen Sachverhalt auf die Sitzung des Rates am 5. Februar 2015 zu vertagen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung dazu beauftragt, in Zusammenarbeit mit der beauftragten Kanzlei eine Ausschreibung vorzubereiten. Für die Durchführung dieses Vorhabens sollen die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Die Planung sieht hierfür eine Summe von 130.000 Euro für das Jahr 2015 sowie 70.000 Euro für das Jahr 2016 vor. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 13Beratung des Wirtschaftsplanentwurfes 2015Zur Vorlage · 2015/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0007 befasst sich mit der Beratung des Entwurfs für den Wirtschaftsplan 2015 der Gebührenteilungsgesellschaft Hamminkeln (GBH). Der Rat der Stadt hatte den Betriebsausschuss in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2014 dazu beauftragt, den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2015 zu beraten.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes liegt den Mitgliedern des Ausschusses zur Prüfung vor. Im Rahmen der Beratung wird vorgeschlagen, dass der Betriebsausschuss den Entwurf zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt empfiehlt, den Wirtschaftsplanentwurf ohne Änderungen zu beschließen. Eine Ausnahme gilt dabei für das Produkt 11.02.01 Abwassertransport und -behandlung. Die Vorlage wurde durch den Kämmerer und den Betriebsleiter der Einrichtung erstellt und ist für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 22. Januar 2015 sowie des Rates am 5. Februar 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 22.01.2015 · Betriebsausschuss (3. Sitzung)
- 14Stellenplan für das Jahr 2015Zur Vorlage · 2015/0031.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0031.1 der Fachdienste 10 legt den Stellenplan für das Jahr 2015 für den Kernhaushalt sowie die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH dar. Im Vergleich zum Vorjahr reduziert sich die Gesamtzahl der Stellen um 3,20. Im Bereich der Beamten verringert sich der Stellenbestand um eine Stelle, da eine Position der Besoldungsgruppe A12 aufgrund des Endes einer Altersteilzeit-Freistellungsphase entfällt. Zudem wurde eine Leitungsstelle mit einem Kündigungsfristvermerk versehen.
Bei den Tarifbeschäftigten ist ein Rückgang von 2,20 Stellen zu verzeichnen. Dieser ergibt sich aus dem Wegfall von Stellen im Personalmanagement nach Ende von Altersteilzeit-Phasen sowie einer Reduzierung von Stellenanteilen. Demgegenüber stehen Neuschaffungen, etwa für die Betreuung von Asylbewohnern, die Unterstützung der Bauordnung durch eine Ingenieurstelle sowie Verstärkungen im Bereich der Erschließungsanlagen und der administrativen Aufgaben im Bauhof.
Der Stellenplan sieht zudem verschiedene Umwandlungen von Stellenhöhen vor, unter anderem die Anhebung einer Stelle im Bereich Gebäudemanagement auf die Entgeltgruppe 14 für die Leitung des GBH. Im Bereich der Ausbildung werden für das Jahr 2015 fünf Ausbildungsplätze in verschiedenen Fachrichtungen, darunter Verwaltungsfachangestellte und Bauzeichner, aufgeführt. Die Übernahme von ausgebildeten Kräften aus dem Jahr 2015 ist bei erfolgreicher Bewährung vorgesehen.
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- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 15Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 2015/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0008 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2015. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde bereits in der Ratssitzung vom 3. Dezember 2014 eingebracht. Er wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der geplanten Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, über den Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse sind bis zum 28. Januar 2015 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. Die vorliegende Vorlage fasst die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen, welche als Anlage beigefügt sind. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss umfasst sowohl die Änderungsvorschläge als auch jene Anpassungen, die in die Zuständigkeit dieses Gremiums fallen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2015 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Aus der vorliegenden Dokumentation geht hervor, dass im Haupt- und Finanzausschuss am 28. Januar 2015 keine explizite Beschlussempfehlung zur Haushaltssatzung ausgesprochen wurde. Die Empfehlungen zu den einzelnen Produktbereichen sind dem beigefügten Änderungsdienst mit Stand vom 30. Januar 2015 zu entnehmen. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 16Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2015/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Hebesätze für die Grundsteuer im Rahmen einer neuen Satzung anzupassen. Gemäß der Beschlussvorlage 2015/0025, die von den Fachdiensten 20 erstellt wurde, ist eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze vorgesehen, um das bestehende Defizit im Haushalt zu reduzieren.
Der Entwurf sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 220 Prozent auf 340 Prozent anzuheben. Parallel dazu soll der Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Prozent auf 650 Prozent steigen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Werte lediglich deklaratorischen Charakter haben und daher eine gesonderte Anpassung durch die Hebesatz-Satzung erforderlich ist.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Anpassung werden mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A von etwa 114.000 Euro und einem Mehrertrag bei der Grundsteuer B von rund 1.900.000 Euro beziffert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze erlässt. Die Beratung der Vorlage ist für die Ratssitzung am 5. Februar 2015 vorgesehen.
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- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 17Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2015/0019 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0019 der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund ist eine Anregung aus der Bürgerschaft, die eine Befreiung von den Elternbeiträgen für Geschwisterkinder forderte. Nachdem der Rat eine vollständige Befreiung ablehnte, wurde die Verwaltung beauftragt, eine Regelung zur Unterstützung einkommensschwacher Familien zu prüfen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Befreiung an eine Einkommensgrenze zu knüpfen, die sich an der Armutsgrenze orientiert. Konkret soll für Geschwisterkinder kein Elternbeitrag mehr zu entrichten sein, sofern das Jahreseinkommen der Eltern weniger als 25.000 Euro beträgt. Für alle anderen Fälle, bei denen das Einkommen über dieser Grenze liegt, bleibt die bisherige Regelung bestehen, nach der für Geschwisterkinder ein halber Beitrag fällig wird.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Änderung werden mit einem Rückgang der jährlichen Einnahmen um etwa 720 Euro beziffert. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt die Annahme der Änderung. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich ebenfalls für den Beschluss aus, mit der Bitte, im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen über die Anzahl der betroffenen Fälle informiert zu werden. Die neue Regelung soll zum 1. August 2015 in Kraft treten.
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- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 21.01.2015 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 18Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie des FeuerschutzausschussesZur Vorlage · 2015/0037 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/0037 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von zwei Ausschüssen im Rat der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus dem Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport zum 1. Januar 2015, bedingt durch einen Wohnungswechsel außerhalb des Stadtgebiets.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds dazu berechtigt, auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion eine Nachfolge zu wählen. Da das ausgeschiedene Mitglied der SPD-Fraktion angehörte, ist diese Fraktion für die Nachbesetzung vorschlagsberechtigt.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, eine weitere sachkundige Bürgerin als Nachfolgerin für den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport zu bestimmen. Da diese Person gleichzeitig ihr Mandat im Feuerschutzausschuss niedergelegt hat, wird im selben Zuge eine Nachbesetzung für den Feuerschutzausschuss beantragt. Als Nachfolger für das vakante Amt im Feuerschutzausschuss wird ein sachkundiger Bürger vorgeschlagen. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 196. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Hamminkeln; hier: Anregung eines Bürgers vom 29.11.2014 zur Änderung des EinwohnerfragerechtsZur Vorlage · 2015/0001 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0001 der Fachdienste 10 befasst sich mit der sechsten Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Anregung eines Bürgers vom 29. November 2014, eine Einwohnerfragestunde in jeder Sitzung einzuführen. Ziel der vorgeschlagenen Neuregelung ist es, den Kontakt zwischen dem Rat und der Bevölkerung zu verbessern.
Nach der aktuellen Regelung werden Einwohnerfragestunden nur auf Beschluss des Rates oder auf schriftliche Anfrage des Bürgermeisters in die nächste Ratssitzung aufgenommen. Der Entwurf sieht vor, die Einwohnerfragestunde künftig als festen Tagesordnungspunkt am Ende der Tagesordnung vorzusehen. Jeder Einwohner der Stadt ist berechtigt, nach Aufruf dieses Punktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern diese Angelegenheiten der Stadt betreffen und einen öffentlichen Bezug aufweisen. Anfragen, die den Datenschutz betreffen oder für die die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, sind nicht zulässig. Bei komplexen Sachverhalten sollen Fragen vorab schriftlich eingereicht werden, um eine Vorbereitung durch die Verwaltung zu ermöglichen.
Die zeitliche Begrenzung der Fragestunde auf 15 Minuten soll im Entwurf entfallen, während die Beschränkung auf höchstens zwei Zusatzfragen pro Fragesteller bestehen bleibt. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder einen Beigeordneten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorgelegten Fassung zu beschließen, mit der Maßgabe, die Einwohnerfragestunde am Anfang der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Ratssitzung aufzunehmen.
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- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 28.01.2015 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 20Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 21Mitteilungen und Anfragen