Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Hebesätze für die Grundsteuer im Rahmen einer neuen Satzung anzupassen. Gemäß der Beschlussvorlage 2015/0025, die von den Fachdiensten 20 erstellt wurde, ist eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze vorgesehen, um das bestehende Defizit im Haushalt zu reduzieren.
Der Entwurf sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 220 Prozent auf 340 Prozent anzuheben. Parallel dazu soll der Hebesatz der Grundsteuer B von 420 Prozent auf 650 Prozent steigen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Werte lediglich deklaratorischen Charakter haben und daher eine gesonderte Anpassung durch die Hebesatz-Satzung erforderlich ist.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Anpassung werden mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A von etwa 114.000 Euro und einem Mehrertrag bei der Grundsteuer B von rund 1.900.000 Euro beziffert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze erlässt. Die Beratung der Vorlage ist für die Ratssitzung am 5. Februar 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015kein Ergebnis hinterlegt