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Mitteilungsvorlage

Übersicht der Standorte für mögliche Flüchtlingsunterkünfte aus planungsrechtlicher Sicht auf städtischen Grundstücken

2015/0024 05.02.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 2015/0024 der Fachdienste 61 bietet eine Übersicht über mögliche Standorte für Flüchtlingsunterkünfte auf städtischen Grundstücken in Hamminkeln aus planungsrechtlicher Sicht. Grundlage der Untersuchung ist das am 26. November 2014 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen.

Die Verwaltung erläutert die bauplanungsrechtliche Einordnung, wonach Unterkünfte je nach Ausgestaltung als Anlagen für soziale Zwecke oder als Wohngebäude eingestuft werden können. Die Zulässigkeit richtet sich nach der jeweiligen Gebietsart im Bebauungsplan. Das Erleichterungsgesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von Festsetzungen, etwa in Gewerbegebieten oder im Außenbereich angrenzend an Siedlungsbereiche, wobei diese Regelungen befristet bis zum 31. Dezember 2019 gelten.

Hinsichtlich der bereits bestehenden Unterkünfte in Dingden-Lankern, Dingden, Mehrhoog, Ringenberg und Brünen stellt die Verwaltung fest, dass die langfristige Eignung oder die zeitliche Verfügbarkeit teilweise durch den baulichen Zustand oder die Lage im Außenbereich begrenzt ist.

Im Rahmen einer Untersuchung städtischer Grundstücke in allen Ortsteilen wurden Flächen identifiziert, die planungsrechtlich unmittelbar für eine Unterbringung infrage kommen. Zudem werden Grundstücke aufgeführt, bei denen eine Nutzung durch Befreiungen oder Bebauungsplanänderungen möglich wäre oder die nach Ende bestehender Pacht- und Mietverträge zur Verfügung stünden. Öffentliche Einrichtungen mit langfristiger Hauptnutzung oder bestehende Schulstandorte wurden in der Liste der potenziellen neuen Standorte nicht berücksichtigt.

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