Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Beratung über den Haushaltsplan für das Jahr 2015Zur Vorlage · 2015/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0018 befasst sich mit der Beratung des Haushaltsplans für das Jahr 2015. Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen wurde bereits in der Ratssitzung vom 3. Dezember 2014 eingebracht. Für die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ist insbesondere der Produktbereich 9 „Räumliche Planung und Entwicklung Geoinformation“ von Bedeutung.
Der für das Jahr 2015 vorgesehene Ansatz umfasst verschiedene Kostenpositionen. Dazu gehören die regulären Geschäftsaufwendungen für planerische Dienstleistungen, wie etwa die Erstellung von Grundlagenplänen oder Fachgutachten, unter anderem für ein Einzelhandelskonzept. Des Weiteren sind die Kosten für den laufenden Betrieb der Betuwe-Messstation enthalten, wobei hier eine Kostenteilung mit den Anrainerkommunen vorgesehen ist. Zudem sind Mittel für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers eingeplant, dessen Anstellung im Laufe des Jahres 2015 erfolgen soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Entwurf des Haushaltsplanes für den Produktbereich 9 zur Kenntnis nimmt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Änderungen an diesem Entwurf vorzunehmen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61.
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Beratungsfolge
- 29.01.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Halfmannsfeld I" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 regelt die geplante zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Halfmannsfeld I“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Grundstücks des Kindergartens „An der Windmühle“.
Hintergrund des Vorhabens ist der steigende Bedarf an Kindergartenplätzen sowie die Absicht, eine dritte Kindergartengruppe dauerhaft baulich zu verfestigen. Da die bisherige Nutzung der angrenzenden Fläche als Spielplatz im Rahmen des Konzepts „Zukunftsplan Spielplätze 2014“ aufgegeben wurde, soll diese Fläche nun der Erweiterung der Kindergartenflächen dienen. Um eine zusammenhängende Fläche für die Einrichtung zu schaffen, ist zudem die Verlegung eines bestehenden Fuß- und Radwegs an die östliche Grenze des Grundstücks vorgesehen. Die betroffene Fläche soll dabei als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden.
Die Verwaltung regt den Aufstellungsbeschluss bereits vor der abschließenden politischen Willensbildung in den zuständigen Fachberatungen an. Dies soll es ermöglichen, die weiteren Verfahrensschritte kurzfristig einzuleiten und die Umsetzung der Erweiterungsmaßnahme zügig zu realisieren. Sollte nach den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss Soziales, Generationen, Bildung und Sport von der Umwandlung der Flächennutzung abgesehen werden, wäre der Aufstellungsbeschluss wieder aufzuheben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 29.01.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 34. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2015/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“. Gegenstand der Vorlage 2015/0022 ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB. Hintergrund der Anpassung ist die Realisierung des dritten Bauabschnitts der Erschließungsstraßen im Jahr 2015.
Im Zuge der aktuellen Straßenausbauplanung haben sich Abweichungen von den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplanes ergeben. Aufgrund der Lage eines Lärmschutzwalles, der näher an der B 473 liegt als ursprünglich vorgesehen, können die geplanten Senkrechtparkplätze nicht wie im Bebauungsplan festgelegt umgesetzt werden. Um bauliche Aufwände durch einen Einschnitt in den Wall zu vermeiden, sieht die Planung stattdessen Längsstellplätze vor. Zudem befinden sich Teile der für die Straßenentwässerung geplanten Rigolen innerhalb der als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Wallanlage statt auf den öffentlichen Verkehrsflächen.
Da diese Abweichungen Auswirkungen auf die Erschließungskostenabrechnung haben, ist eine formale Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Das Verfahren soll zudem bereits die Anpassungen des vierten Straßenbauabschnitts berücksichtigen, um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das vereinfachte Verfahren anzuwenden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 29.01.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 4Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" in Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2015/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0023 der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Sportflächen.
Hintergrund der Vorlage ist die Veränderung der Nutzungssituation am Sportplatzgelände an der Ringstraße. Nachdem der Verein Blau-Weiß Dingden die Nutzung des Aschenplatzes im Zuge von Neubauarbeiten aufgegeben hat, ist dort aktuell nur noch der Tennisplatz in Betrieb. Eine geplante Umnutzung des Geländes zu Wohnzwecken setzt die Auslagerung der Tennisanlage voraus.
Die Verwaltung legt einen Vorschlag vor, der auf einer Abstimmung zwischen den beteiligten Sportvereinen basiert. Dieser sieht eine Änderung der Straßenführung der im Bebauungsplan vorgesehenen Zufahrtsstraße vom Schwanenschlatt nach Süden vor. Die neue Verkehrsführung soll durch eine Kurvenführung die Geschwindigkeit dämpfen und die Zufahrt in die Hauptfahrgasse des Parkplatzes vor der Dreifachsporthalle leiten.
Durch die Anpassung des Bebauungsplans soll der neue Standort für die Tennisanlage mit vier Plätzen und einem Clubhaus sowie die Erweiterung des Parkplatzes rechtlich verankert werden. Zudem wird die Option geschaffen, südlich der neuen Zufahrtsstraße Spielfelder für Beachvolleyball anzulegen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 29.01.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 5Übersicht der Standorte für mögliche Flüchtlingsunterkünfte aus planungsrechtlicher Sicht auf städtischen GrundstückenZur Vorlage · 2015/0024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0024 der Fachdienste 61 bietet eine Übersicht über mögliche Standorte für Flüchtlingsunterkünfte auf städtischen Grundstücken in Hamminkeln aus planungsrechtlicher Sicht. Grundlage der Untersuchung ist das am 26. November 2014 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen.
Die Verwaltung erläutert die bauplanungsrechtliche Einordnung, wonach Unterkünfte je nach Ausgestaltung als Anlagen für soziale Zwecke oder als Wohngebäude eingestuft werden können. Die Zulässigkeit richtet sich nach der jeweiligen Gebietsart im Bebauungsplan. Das Erleichterungsgesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von Festsetzungen, etwa in Gewerbegebieten oder im Außenbereich angrenzend an Siedlungsbereiche, wobei diese Regelungen befristet bis zum 31. Dezember 2019 gelten.
Hinsichtlich der bereits bestehenden Unterkünfte in Dingden-Lankern, Dingden, Mehrhoog, Ringenberg und Brünen stellt die Verwaltung fest, dass die langfristige Eignung oder die zeitliche Verfügbarkeit teilweise durch den baulichen Zustand oder die Lage im Außenbereich begrenzt ist.
Im Rahmen einer Untersuchung städtischer Grundstücke in allen Ortsteilen wurden Flächen identifiziert, die planungsrechtlich unmittelbar für eine Unterbringung infrage kommen. Zudem werden Grundstücke aufgeführt, bei denen eine Nutzung durch Befreiungen oder Bebauungsplanänderungen möglich wäre oder die nach Ende bestehender Pacht- und Mietverträge zur Verfügung stünden. Öffentliche Einrichtungen mit langfristiger Hauptnutzung oder bestehende Schulstandorte wurden in der Liste der potenziellen neuen Standorte nicht berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 05.02.2015 · Rat (5. Sitzung)
- 29.01.2015 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen