Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- IZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- IIÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Bürgerantrag gem. § 24 GO NW vom 21.04.2016 hier: Mehrhooger Bürger zur Frage der Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 2016/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2016/0151 wurde ein Bürgerantrag behandelt, der am 21. April 2016 von Bürgerinnen und Bürgern aus Mehrhoog gemäß § 24 Abs. 1 GO NRW eingereicht wurde. Der Antrag befasst sich mit der Frage der Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Hamminkeln.
Die Antragstellenden fordern, dass die Stadt keine weiteren zentralen Wohnungskomplexe, wie etwa Sozialwohnungen, die ausschließlich für die Aufnahme von Flüchtlingen vorgesehen sind, genehmigt. Zudem wird verlangt, dass die bereits in Mehrhoog untergebrachten Flüchtlinge zeitnah dezentral auf Wohnungen verteilt werden. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Forderung, keine weiteren Flüchtlinge aufzunehmen, solange keine gleichmäßige Lastenverteilung innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen sichergestellt ist.
Der Herne Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport weitergeleitet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport den Antrag dem Bürgermeister der Stadt Hamminkeln überträgt. Die Bearbeitung soll als Geschäft laufender Verwaltung gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW zur Beantwortung erfolgen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 50.
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Beratungsfolge
- 14.09.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 3Wiederaufnahme der Nachbarschaftsberatung (NBB)Zur Vorlage · 2016/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0152 der Fachdienste 50 sieht die Fortsetzung der Nachbarschaftsberatung (NBB) in Hamminkeln bis zum Jahr 2018 vor. Das Projekt ist Teil des LEADER-Förderprogramms des Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER), welches über die Lokale Aktionsgruppe (LAG) e.V. für die Kommunen Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck finanziert wird. Die NBB übernimmt eine Beratungs- und Lotsenfunktion für Hilfesuchende in verschiedenen Lebenslagen und koordiniert Unterstützungsleistungen, wie etwa Hilfe bei Anträgen, Einkaufsunterstützung oder die Vermittlung zu Fachstellen.
Da die bisherige Förderung endete, wurde durch die Geschäftsstelle der LAG ein neuer Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Die LEADER-Mittel wurden für die beteiligten Kommunen für weitere zwei Jahre bewilligt, wobei das Projekt als Leuchtturmprojekt eingestuft wurde.
Da für die Tätigkeit im Bereich der Nachbarschaftsberatung keine Stelle im aktuellen Stellenplan vorhanden ist, spricht sich die Verwaltung für die befristete Einrichtung einer 0,5-Stelle in der Entgeltgruppe S11b aus. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stelle im Stellenplanentwurf 2017 im Produkt Lokale Agenda einzurichten, versehen mit einem Hinweis auf das Ende der Förderung im Jahr 2018. Der nach Abzug der Fördermittel verbleibende Personalaufwand von etwa 10.000 Euro ist in die Personalkostenkalkulation einzubeziehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Fortsetzung des Projektes bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 14.09.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 4Schulentwicklungsplanung der Gesamtschule der Stadt Hamminkeln- hier: Teilvertikale Gliederung für eine Übergangszeit von 2018 bis einschließlich Schuljahr 2021/22Zur Vorlage · 2016/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0147 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung der Gesamtschule Hamminkeln. Ziel ist die Umsetzung einer teilvertikalen Gliederung für den Zeitraum vom Schuljahr 2018/19 bis einschließlich 2021/22. In dieser Übergangsphase sollen die Klassen 5 und 6 sowohl am Hauptstandort Hamminkeln als auch am Teilstandort Dingden unterrichtet werden. Ab dem Schuljahr 2022/23 ist vorgesehen, den Unterricht aller Jahrgangsstufen wieder ausschließlich am Standort Hamminkeln durchzuführen.
Nach einem Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf kann die Verwaltung einen Änderungsantrag auf Genehmigung dieser Maßnahmen stellen. Voraussetzung hierfür ist eine voraussichtliche 6-Zügigkeit der Schule, welche durch Prognosezahlen und Anmeldungen aus Nachbarkommunen als gewährleistet gilt. Die Planung umfasst umfangreiche bauliche Maßnahmen und Investitionen, die sich bis zum Schuljahr 2021/22 erstrecken. Dazu gehören unter anderem der Umbau von Lehrerzimmern, die Sanierung von Räumlichkeiten am Teilstandort Dingden sowie der Baubeginn eines neuen Schulhauses am Hauptstandort ab dem Schuljahr 2019/20.
Die kalkulierten Gesamtkosten für die Baumaßnahmen und die Ausstattung belaufen sich auf circa 5,14 Millionen Euro. Die Finanzierung der Investitionen ist durch die Haushaltsplanung vorgesehen. Für den Schulbetrieb am Teilstandort Dingden wird ein entsprechender Schulbusverkehr durch den Schulträger sichergestellt. Die Schulleitung wird ein Konzept zur Sicherung des Unterrichts an beiden Standorten erstellen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 5Erweiterung der Kindertageseinrichtung "Mühlenbergkinder" im Ortsteil Brünen a) Antrag auf Zuschuss zum Ausbau b) Übernahme des Trägeranteils an den BetriebskostenZur Vorlage · 2016/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/0146 der Fachdienste 40 sieht die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Mühlenbergkinder“ im Ortsteil Brünen vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von 20 zusätzlichen Plätzen für Kinder über drei Jahre durch einen Um- bzw. Erweiterungsbau des städtischen Gebäudes an der Bergstraße. Hintergrund der Planung ist eine Bedarfsentwicklung, die bereits für das Kitajahr 2016/2017 durch das Kreisjugendamt Wesel festgestellt wurde und aufgrund geplanter Wohnbebauung im Ortsteil auch für die Folgejahre besteht.
Der Träger, die Elterninitiative Mühlenbergkinder e.V., hat die Bereitschaft zur Erweiterung um eine weitere Gruppe erklärt. Um Landesmittel für das Vorhaben zu sichern, wurde bereits ein Antrag über den Kreis Wesel beim Landesjugendamt eingereicht. Die Umsetzung der Erweiterung ist an die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Hamminkeln gebunden. Konkret wird beantragt, den Trägeranteil an den Investitionskosten in Höhe von maximal 10 Prozent, was einem Betrag von bis zu 40.000 Euro entspricht, sowie die ungedeckten jährlichen Betriebskosten für die neue Gruppe in Höhe von etwa 6.500 Euro zu tragen.
Die finanzielle Prüfung der Gesamtkosten für Bau und Einrichtung, die sich auf bis zu 400.000 Euro belaufen können, ist derzeit noch im Gange. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung zur Umsetzung an den Rat der Stadt Hamminkeln übermittelt.
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Beratungsfolge
- 06.10.2016 · Rat (15. Sitzung)
- 29.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 14.09.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 6Beförderung der Schüler und Schülerinnen der Gesamtschule - hier Schulkinder aus HaldernZur Vorlage · 2016/0166 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2016/0166 befasst sich die Stadtverwaltung mit der Beförderungssituation von Schülern aus Haldern, die die Gesamtschule Hamminkeln besuchen. Ausgangspunkt ist ein Schreiben von Eltern, die eine Lösung für die veränderten Bedingungen bei der Rückfahrt nach Schulschluss suchen. Aktuell werden etwa 50 Kinder aus Haldern an der Gesamtschule beschult. Während die Hinfahrt über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt, war die Rückfahrt nach der 6. Unterrichtsstunde bisher über den ÖPNV möglich, während nach der 8. oder 9. Stunde die Nutzung der städtischen Schulbusse nur bei freien Kapazitäten bis zur Stadtgrenze gestattet war.
Aufgrund steigender Schülerzahlen verringerten sich diese Kapazitäten, woraufhin Eltern teilweise private Fahrgemeinschaften oder beauftragte Unternehmen organisierten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Schülerspezialverkehr der Stadt auf das Stadtgebiet begrenzt ist. Nach Prüfung der gesetzlichen Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung NRW steht die wirtschaftlichste Beförderungsart, also der ÖPNV, im Vorderstellung.
In Gesprächen mit der NIAG wurden Anpassungen der Linienführung erörtert, um das Angebot für die Rückfahrten zu optimieren. Eine entsprechende Änderung der Linienführung wurde bereits umgesetzt und wird nach den Herbstferien weiter angepasst. Die Verwaltung stellt fest, dass die aktuelle Linienführung die Vorgaben zu Warte- und Fahrzeiten erfüllt. Eine Installation des Schülerspezialverkehrs über das Stadtgebiet hinaus wird daher nicht als notwendig erachtet.
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Beratungsfolge
- 14.09.2016 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (10. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen