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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2GEP Mehrhoog hier: SachstandZur Vorlage · 2019/0182 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2019/0182 informiert über den aktuellen Sachstand zum Generalentwässerungsplan (GEP) für den Ortsteil Mehrhoog. Nachdem bereits in einer Sitzung des Bauausschusses am 3. Juli 2019 die Analyse des dortigen Kanalnetzes erläutert wurde, dient die vorliegende Vorlage der weiteren Darstellung der Ergebnisse.
Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen sollen nun mithilfe von entsprechendem Kartenmaterial anschaulich visualisiert werden. Zudem ist vorgesehen, dass das beauftragte Ingenieurbüro den Generalentwässerungsplan im Rahmen der Sitzung präsentiert. Dabei werden die notwendigen Nachweise zur hydraulischen Leistungsfähigkeit des Abwassersystems im betreffenden Gebiet erläutert. Die Vorlage ist für die Sitzung des Bauausschusses am 27. November 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2019 · Bauausschuss (13. Sitzung)
- 3Förderantrag Wirtschaftswege hier: SanierungsmaßnahmenZur Vorlage · 2019/0181 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2019/0181 informiert über die aktuelle Situation bei den Förderanträgen für die Sanierung von Wirtschaftswegen in Hamminkeln. Da die Bezirksregierung Düsseldorf für das laufende Jahr keine weiteren Fördermittel bewilligen kann, da diese bereits gebunden sind, und die erforderlichen Unterlagen sowie Stellungnahmen der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Wasserbehörde nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnten, werden die Mittel nun anderweitig für nicht förderfähige Wege eingesetzt.
Die Verwaltung hat die Deckensanierung zweier Straßenabschnitte bereits ausgeschrieben. Die Vergabe soll noch im Jahr 2019 erfolgen, sodass die Baumaßnahmen wetterabhängig zu Beginn des Jahres 2020 starten können. Betroffen sind die Wege Lehmberg und Bislicher Straße. Im Bereich Lehmberg soll das noch fehlende Stück zwischen dem bereits sanierten Bereich und der Einmündung der Landstraße L896 durch eine neue Asphaltdeckschicht auf einer Ausgleichsschicht fertiggestellt werden. An der Bislicher Straße werden etwa 2,1 Kilometer saniert, wobei zur statischen Verbesserung ein Geogitter verlegt und in den Kurvenradien ein Rinnenstein gesetzt wird.
Die gewählten Verfahren dienen der wirtschaftlichen Umsetzung der Sanierung ohne Verbreiterung der Wege. Die Fertigstellung der Arbeiten wird bis spätestens Anfang Juni 2020 erwartet. Parallel dazu arbeitet die Verwaltung am weiteren Förderantrag, um die Grundlage für zukünftige Mittelbereitstellungen zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2019 · Bauausschuss (13. Sitzung)
- 4Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Rathausstraße/Diersfordter Straße hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2019/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0184 befasst sich mit der Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Rathausstraße und Diersfordter Straße. Grundlage der Vorlage ist eine Anregung gemäß § 24 GO NRW, die eine Verbreiterung des Gehwegs auf der Nordseite der Straße vorsieht, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen.
Da die geplante Maßnahme eine Veränderung des Straßenkörpers beinhalten würde, schlägt die Verwaltung eine umfassendere Überplanung des gesamten Straßenabschnitts vor. Dieser Bereich erstreckt sich von der Einmündung Rathausstraße/Diersfordter Straße bis zur Einmündung Raiffeisenstraße und umfasst auch den Bereich der Gesamtschule, an dem derzeit Erweiterungsarbeiten stattfinden. Die Planung soll eine Untersuchung des Straßenkörpers sowie der Nebenanlagen und eine entsprechende Vermessung beinhalten. Zudem wird eine Änderung der Bushaltespur vor der Gesamtschule in Betracht gezogen.
Für die Planung wurden Haushaltsmittel im Haushalt 2020 angemeldet. Die Umsetzung der baulichen Änderungen ist für das Jahr 2021 vorgesehen, sofern die entsprechenden Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung bereitgestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der generellen Überplanung des genannten Bereichs zu beauftragen, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2020 und der Bereitstellung der entsprechenden Mittel.
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Beratungsfolge
- 27.11.2019 · Bauausschuss (13. Sitzung)
- 5LED-Umrüstung Rathaus/StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 2019/0185 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat in den Haushaltsjahren 2018/2019 Maßnahmen zur Modernisierung der Beleuchtung im Rathaus, im Bauhof sowie in Teilen der Straßenbeleuchtung durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden die bisherigen Anlagen durch LED-Leuchten ersetzt. Ziel der Umrüstung war die Senkung der CO2-Emissionen, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Reduzierung der Energiekosten. Zudem sollte die Arbeitsplatzbeleuchtung verbessert werden, was durch Messungen nach dem Umbau bestätigt wurde.
Im Rathaus führt die Umstellung auf LED-Technik zu einer Reduzierung des Stromverbrauchs von 79.011 kWh/a auf 36.599 kWh/a. Dies entspricht einer Senkung um über 50 Prozent. Die jährliche Ersparnis bei den CO2-Emissionen beträgt etwa 25 Tonnen, während die Energiekosten um circa 8.000 Euro pro Jahr sinken.
Am Bauhof bewirkt der Austausch eine Einsparung von 24.361 kWh/a beim Stromverbrauch sowie eine Reduzierung der CO2-Emissionen um etwa 14 Tonnen pro Jahr. Die jährlichen Energiekosten verringern sich hier um circa 4.000 Euro.
Im Bereich der Straßenbeleuchtung wurden 513 technisch veraltete Leuchten ausgetauscht. Durch diese Maßnahme werden jährlich etwa 141.000 kWh/a und circa 80 Tonnen CO2 eingespart. Die jährliche Ersparnis bei den Energiekosten beläuft sich in diesem Bereich auf rund 25.000 Euro. Der Anteil der LED-Leuchten an der Straßenbeleuchtung liegt nach der Umrüstung bei etwa 56 Prozent.
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Beratungsfolge
- 27.11.2019 · Bauausschuss (13. Sitzung)
- 6Klärschlammentsorgung hier: SachstandZur Vorlage · 2019/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln und der Emscherbruch-Service (ESB) haben im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Stadtentwässerung eine Machbarkeitsstudie zur Klärschlammtrocknung auf dem Gelände der Kläranlage Bocholt abgeschlossen. Die Studie untersuchte technische, energetische und wirtschaftliche Aspekte für den Bau einer Trocknungsanlage, um die Entsorgung von Klärschlämmen zu optimieren und Transportwege zu reduzieren.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Kläranlage Bocholt infrastrukturell geeignete Voraussetzungen bietet und technisch ein Rührwerkstrockner gegenüber anderen Verfahren vorzuziehen wäre. Für die thermische Energieversorgung kämen entweder eine Erdgas-Heizkesselanlage oder ein kombiniertes System aus Wärmepumpe und Blockheizkraftwerk in Betracht. Dennoch muss für den Betrieb weiterhin eine erhebliche Menge an Erdgas zugekauft werden.
Wirtschaftlich betrachtet ist die Nachfrage nach getrocknetem Klärschlamm derzeit gering, da Entsorgungsanlagen für die Verbrennung entwässerten Klärschlamm bevorzugen. Die Kosten für die Vorleistung der Trocknung können am Markt aktuell nicht gedeckt werden. Aufgrund des hohen wirtschaftlichen Risikos und der geschätzten Investitionskosten von 3,5 Millionen Euro haben die Stadt Hamminkeln und der ESB entschieden, vom Bau einer Trocknungsanlage zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Die Verwaltung wird die technischen Entwicklungen sowie die Kapazitäten regionaler Verbrennungsanlagen weiterhin beobachten.
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- 27.11.2019 · Bauausschuss (13. Sitzung)
- 7Straßenausbau Stichweg "Nordbrocker Straße" hier: MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 2019/0187 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen des geplanten Straßenendausbaus der Stichstraße „Nordbrocker Straße“ wurde eine Machbarkeitsstudie zur Optimierung der Regenwassersammlung und -ableitung durchgeführt. Ziel der Untersuchung war es, die Entwässerungssituation zu verbessern, da die bestehenden Versickerungsanlagen bei Starkregenereignissen nicht die erforderliche Kapazität aufweisen. Für die Untersuchung wurden eine Fläche von etwa 955 m² sowie drei verschiedene Entwässerungsvarianten betrachtet.
Eine Ableitung des Niederschlagswassers in den Königsbach (Variante 1) ist aufgrund der hydraulischen Gegebenheiten und des Hochwasserschutzes nicht möglich, da ein Rückstau aus dem Bach die Straßenflächen überfluten würde. Die zweite Variante, die Errichtung eines Regenrückhaltekanals mit einem Drosselbauwerk, würde Baukosten von etwa 64.000 € sowie erhöhte Betriebs- und Überwachungskosten verursachen.
Die dritte Variante sieht die Anlage einer Versickerungsmulde auf einem Flurstück vor. Basierend auf einem Bodengutachten ist hier ein Austausch der oberflächlichen schluffigen Bodenschichten sowie eine Auffüllung mit durchlässigen Böden vorgesehen. Die geschätzten Baukosten für diese Mulde belaufen sich auf rund 29.000 €, wobei die laufenden Betriebskosten geringer ausfallen als bei der Kanalvariante.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Versickerungsmulde die wirtschaftlichste und wasserwirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellt. Im nächsten Schritt soll die Planung für den Teilausbau der Straße erstellt und in einer Anliegerversammlung vorgestellt werden. Dabei ist eine detaillierte Höhenplanung der Versickerungsanlage sowie eine Reduzierung der befestigten Straßenfläche vorzusehen.
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- 27.11.2019 · Bauausschuss (13. Sitzung)
- 8Gesamtschule Hamminkeln hier: SachstandZur Vorlage · 2019/0188 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2019/0188 informiert über den aktuellen Sachstand zum Bauvorhaben am Erweiterungsbau der Gesamtschule Hamminkeln. Nach dem symbolischen Spatenstich am 28. Oktober 2019 sollen die Erdarbeiten sowie die Gründung des Lernhauses planmäßig bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
Die Ausschreibungsverfahren für die Hauptgewerke der Baukonstruktion sowie für alle technischen Gewerke sind abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass die Angebotspreise der technischen Gewerke im Durchschnitt um 11,2 % über der ursprünglichen Kostenschätzung liegen. Bei den Gewerken der Baukonstruktion beträgt die Erhöhung gegenüber dem Kostenanschlag etwa 4,2 %. Die Verwaltung führt diese Preisentwicklungen auf die anhaltend gute Baukonjunktur zurück. Die bisherigen Vergaben bewegen sich jedoch innerhalb des kalkulierten Sicherheitszuschlages für Baukostensteigerungen.
Im Vergabeverfahren der Hauptgewerke war eine höhere Anzahl an Angeboten zu verzeichnen als bei früheren Bauvorhaben. Es beteiligten sich Unternehmen aus dem Stadtgebiet sowie der näheren Umgebung, wodurch bereits mehrere größere Aufträge in der Region vergeben werden konnten. Die Vergabeverfahren für die Ausbaugewerke und die Pfosten-Riegelkonstruktion des Verbindungsbaus sollen bis zum ersten Quartal 2020 abgeschlossen sein. Damit soll bis zu diesem Zeitpunkt eine Kostensicherheit für das gesamte Bauvorhaben bis zur geplanten Fertigstellung im zweiten Quartal 2021 erreicht werden.
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- 27.11.2019 · Bauausschuss (13. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen