Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Nutzungsvereinbarung digitaler EndgeräteZur Vorlage · 2021/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt eine Beschlussvorlage vor, die eine Änderung der Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte an den Schulen vorsieht. Der Rat hatte zuvor beschlossen, für die Nutzung von iPads einen Eigenanteil der Schülerinnen und Schüler zu erheben, um die Kosten für die freiwillige Beschaffung der Geräte anteilig zu refinanzieren.
Aufgrund einer neuen rechtlichen Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes sowie nach einer erneuten Prüfung der Rechtslage wird nun empfohlen, den Beschluss über die Erhebung eines Eigenanteils aufzuheben. Der Städte- und Gemeindebund äußerte Bedenken hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Eltern, da eine faktische Verpflichtung zur Nutzung der Geräte entstehen könnte, wenn die Teilnahme am Unterricht davon abhängig gemacht wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die iPads für eine Erprobungsphase bis Ende Juli 2023 leihweise und ohne Erhebung eines Eigenanteils zur Verfügung zu stellen. Dieser Zeitraum orientiert sich an den laufenden Verhandlungen zwischen den Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Neuordnung der Schulfinanzierung. Die Entscheidung berücksichtigt zudem die Unsicherheit darüber, ob digitale Endgeräte künftig als Lernmittel oder als persönliche Ausstattung einzustufen werden. Nach Ablauf der Leihfrist besteht die Möglichkeit, die Geräte zu erwerben, wobei kein Rechtsanspruch darauf besteht. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Aufhebung des bisherigen Beschlusses einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2021 · Rat (5. Sitzung)
- 29.04.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 3Erweiterung des Schülerspezialverkehrs zur Gesamtschule der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2021/0047.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0047.1 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Erweiterung und Fortführung des Schülerspezialverkehrs zur Gesamtschule Hamminkeln. Hintergrund ist die Anbindung von Schülerinnen und Schülern aus der Nachbarkommune Rees sowie aus den Ortsteilen Haldern, Bislich und Mehr.
Nach einem Beschluss des Rates aus dem Jahr 2018 wurde eine direkte Linienführung zwischen Hamminkeln und Haldern sowie eine zusätzliche Linie über Bislich und Mehr zum Bahnhof Mehrhoog realisiert. Die Umsetzung dieser Linienführungen durch die NIAG erfolgte unter der Bedingung, dass die Stadt Hamminkeln Schoko-Tickets erwirbt und einen jährlichen Zuschuss leistet. Während dieser Zuschuss zunächst auf 30.000 Euro festgesetzt war, erhöhte sich der Betrag im Rahmen einer Vereinbarung auf 44.000 Euro pro Jahr.
Die NIAG hat nun ein neues Angebot vorgelegt, das eine weitere Erhöhung der Zuschüsse sowie eine Mindestmenge an Schoko-Tickets im Wert von etwa 50.000 Euro vorsieht, um die Wirtschaftlichkeit des Nahverkehrs im Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Verwaltung befürwortet die Erhaltung der Linienführungen nach Haldern sowie die Strecke über Mehr und Bislich, um einen nutzungsfreundlichen Transfer für die Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport wird beauftragt, die Verwaltung mit der Erstellung eines wirtschaftlichen und nutzungsfreundlichen Konzepts zu beauftragen, welches dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt werden soll.
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Beratungsfolge
- 29.04.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 4Umbau der Hermann-Landwehrschule in BrünenZur Vorlage · 2021/0048 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2021/0048 der Fachdienste 40 befasst sich mit dem geplanten Umbau der Hermann-Landwehrschule in Brünen. Ziel der Maßnahme ist es, das Raumangebot der Grundschule an die Anforderungen einer offenen Ganztagsschule anzupassen und die pädagogische Nutzung zu optimieren.
Das Vorhaben sieht eine Umstrukturierung der Schulnutzung vor, um die Konzeption der offenen Ganztagsschule umzusetzen. Hierzu soll der Verwaltungsbereich in die Nähe der Ganztagsangebote verlagert werden. Eine bisher leerstehende Hausmeisterwohnung soll für schulische Zwecke genutzt werden, wobei im Erdgeschoss ein Kopierraum sowie Arbeitsplätze für Lehrkräfte entstehen sollen. Da die vorhandenen Klassenräume für moderne pädagogische Anforderungen zu klein sind, ist ein Anbau im Erdgeschoss geplant. Dieser soll einen barrierefreien Klassenraum sowie Nebenräume umfassen, wodurch ein bestehender Klassenraum in Differenzierungsräume umgewandelt werden kann. Der Anbau soll zudem einen Erste-Hilfe-Raum, eine Behindertentoilette und einen Inklusionsraum bereitstellen.
Neben der räumlichen Erweiterung umfasst die Planung die Behebung baulicher Mängel in den Bereichen Brandschutz, Akustik sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung, einschließlich Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen. Eine barrierefreie Nutzung aller Räume wird angestrebt. Da Teile des Gebäudes unter Denkmalschutz stehen, fand bereits eine Vorabstimmung statt. Mittel für die weitere Planung sind im Haushalt 2021 enthalten. Die Stadt Hamminkeln hat zudem Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der offenen Ganztagsschule beantragt.
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Beratungsfolge
- 29.04.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 5Träger neue Kindertageseinrichtung im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2021/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreis Wesel führt als zuständiger Jugendhilfeträger ein Auswahlverfahren für die Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung im Ortsteil Dingden durch. Im Rahmen dieses Verfahrens haben drei Bewerber ihre Unterlagen beim Kreis eingereicht. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie der Erfüllung fachlicher und rechtlicher Voraussetzungen, der Erfahrung in der Einrichtungsvorhaltung, der finanziellen Eigenleistung sowie der Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen und der Trägervielfalt.
Die vorliegenden Bewerbungen sind an die Bedingung geknüpft, dass die Stadt Hamminkeln die entsprechenden Trägeranteile gemäß dem Kinderbildungsgesetz zu den laufenden Betriebskosten sowie den Anteil von 10 Prozent zu den Investitionskostenzuschüssen für die Ausstattung übernimmt. In der Vergangenheit hat die Stadt Hamminkeln die Trägeranteile anderer Organisationen teilweise übernommen, da die Kosten für eine kommunale Trägerschaft mit einem Eigenanteil von 12,5 Prozent höher ausfallen als bei kirchlichen Trägern, Trägern freier Jugendhilfe oder Elterninitiativen.
Der Ausschuss für Soziales, Generation, Bildung und Sport hat im Rahmen seiner Sitzung am 28. April 2021 einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Übernahme der Trägeranteile im Rahmen der bisher üblichen Sätze zu empfehlen. Für den Fall, dass aufgrund spezifischer Trägerstrukturen zusätzliche Mittel erforderlich werden, ist eine separate Beratung vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl des Trägers liegt bei dem Kreis Wesel.
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Beratungsfolge
- 20.05.2021 · Rat (5. Sitzung)
- 29.04.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen