Nutzungsvereinbarung digitaler Endgeräte
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt eine Beschlussvorlage vor, die eine Änderung der Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte an den Schulen vorsieht. Der Rat hatte zuvor beschlossen, für die Nutzung von iPads einen Eigenanteil der Schülerinnen und Schüler zu erheben, um die Kosten für die freiwillige Beschaffung der Geräte anteilig zu refinanzieren.
Aufgrund einer neuen rechtlichen Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes sowie nach einer erneuten Prüfung der Rechtslage wird nun empfohlen, den Beschluss über die Erhebung eines Eigenanteils aufzuheben. Der Städte- und Gemeindebund äußerte Bedenken hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Eltern, da eine faktische Verpflichtung zur Nutzung der Geräte entstehen könnte, wenn die Teilnahme am Unterricht davon abhängig gemacht wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die iPads für eine Erprobungsphase bis Ende Juli 2023 leihweise und ohne Erhebung eines Eigenanteils zur Verfügung zu stellen. Dieser Zeitraum orientiert sich an den laufenden Verhandlungen zwischen den Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Neuordnung der Schulfinanzierung. Die Entscheidung berücksichtigt zudem die Unsicherheit darüber, ob digitale Endgeräte künftig als Lernmittel oder als persönliche Ausstattung einzustufen werden. Nach Ablauf der Leihfrist besteht die Möglichkeit, die Geräte zu erwerben, wobei kein Rechtsanspruch darauf besteht. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Aufhebung des bisherigen Beschlusses einstimmig empfohlen.
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