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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Nutzungsvereinbarung digitaler EndgeräteZur Vorlage · 2021/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt eine Beschlussvorlage vor, die eine Änderung der Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte an den Schulen vorsieht. Der Rat hatte zuvor beschlossen, für die Nutzung von iPads einen Eigenanteil der Schülerinnen und Schüler zu erheben, um die Kosten für die freiwillige Beschaffung der Geräte anteilig zu refinanzieren.
Aufgrund einer neuen rechtlichen Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes sowie nach einer erneuten Prüfung der Rechtslage wird nun empfohlen, den Beschluss über die Erhebung eines Eigenanteils aufzuheben. Der Städte- und Gemeindebund äußerte Bedenken hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Eltern, da eine faktische Verpflichtung zur Nutzung der Geräte entstehen könnte, wenn die Teilnahme am Unterricht davon abhängig gemacht wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die iPads für eine Erprobungsphase bis Ende Juli 2023 leihweise und ohne Erhebung eines Eigenanteils zur Verfügung zu stellen. Dieser Zeitraum orientiert sich an den laufenden Verhandlungen zwischen den Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Neuordnung der Schulfinanzierung. Die Entscheidung berücksichtigt zudem die Unsicherheit darüber, ob digitale Endgeräte künftig als Lernmittel oder als persönliche Ausstattung einzustufen werden. Nach Ablauf der Leihfrist besteht die Möglichkeit, die Geräte zu erwerben, wobei kein Rechtsanspruch darauf besteht. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Aufhebung des bisherigen Beschlusses einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2021 · Rat (5. Sitzung)
- 29.04.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 3Träger neue Kindertageseinrichtung im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2021/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreis Wesel führt als zuständiger Jugendhilfeträger ein Auswahlverfahren für die Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung im Ortsteil Dingden durch. Im Rahmen dieses Verfahrens haben drei Bewerber ihre Unterlagen beim Kreis eingereicht. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie der Erfüllung fachlicher und rechtlicher Voraussetzungen, der Erfahrung in der Einrichtungsvorhaltung, der finanziellen Eigenleistung sowie der Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen und der Trägervielfalt.
Die vorliegenden Bewerbungen sind an die Bedingung geknüpft, dass die Stadt Hamminkeln die entsprechenden Trägeranteile gemäß dem Kinderbildungsgesetz zu den laufenden Betriebskosten sowie den Anteil von 10 Prozent zu den Investitionskostenzuschüssen für die Ausstattung übernimmt. In der Vergangenheit hat die Stadt Hamminkeln die Trägeranteile anderer Organisationen teilweise übernommen, da die Kosten für eine kommunale Trägerschaft mit einem Eigenanteil von 12,5 Prozent höher ausfallen als bei kirchlichen Trägern, Trägern freier Jugendhilfe oder Elterninitiativen.
Der Ausschuss für Soziales, Generation, Bildung und Sport hat im Rahmen seiner Sitzung am 28. April 2021 einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Übernahme der Trägeranteile im Rahmen der bisher üblichen Sätze zu empfehlen. Für den Fall, dass aufgrund spezifischer Trägerstrukturen zusätzliche Mittel erforderlich werden, ist eine separate Beratung vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl des Trägers liegt bei dem Kreis Wesel.
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Beratungsfolge
- 20.05.2021 · Rat (5. Sitzung)
- 29.04.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (3. Sitzung)
- 4Änderung der Straßenbaubeitragssatzung hier: Anträge der Fraktion Freie WählerZur Vorlage · 2021/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0044 befasst sich mit Anträgen der Fraktion Freie Wähler zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hamminkeln. Die Anträge umfassen verschiedene Forderungen, darunter die Senkung der Beitragssätze auf das gesetzliche Minimum, die Einführung einer maximalen Ermäßigung für private Eckgrundstücke, die Festlegung von Tiefenbegrenzungen bei privaten Grundstücken sowie Billigkeitserlasse bei Mehrfachanliegern. Zudem wird eine Petition zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge thematisiert.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Begrenzung der Beitragssatzhöhe gegen die Beitragserhebungspflicht des Kommunalabgabengesetzes NRW verstoßen würde. Ein Antrag auf Senkung der Sätze wird daher so interpretiert, dass die Verteilung zwischen Gemeindeanteil und Anteil der Beitragspflichtigen angepasst werden soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Reduzierung der Anliegeranteile angesichts der Haushaltslage nicht empfohlen wird, sofern keine sachgerechte Abwägung der wirtschaftlichen Vorteile erfolgt.
Hinsichtlich der Ermäßigungen für Eckgrundstücke und der Einführung von Tiefenbegrenzungen stellt die Verwaltung fest, dass solche Regelungen rechtlich zulässig sind. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung der zu berücksichtigenden Grundstücksfläche bei Eckgrundstücken die Gesamtverteilungsfläche verringert, was zu einem Anstieg des Beitragssatzes für die übrigen Grundstückseigentümer führen kann. Eine Beitragsermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke wird im Rahmen der aktuellen Satzung nicht als zulässig betrachtet.
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Beratungsfolge
- 20.05.2021 · Rat (5. Sitzung)
- 12.05.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 5Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2021/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0065 befasst sich mit der Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung in Hamminkeln. Hintergrund ist die anstehende Neuausschreibung der Straßenreinigung, für die ein präzises Leistungsverzeichnis sowie eine entsprechende Anpassung der Gebührensatzung erforderlich sind.
Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Aufnahme des Stichweges „Am Pastorsberg“ in das Straßenverzeichnis. Nach einer technischen Prüfung, die die Befahrbarkeit durch Reinigungsmaschinen bestätigt hat, empfiehlt die Verwaltung, die Reinigung dieses Abschnitts durch die Stadt gebührenpflichtig zu übernehmen.
Zudem wird eine neue Verfahrensweise für die Aufnahme neuer Straßen in Neubaugebieten vorgeschlagen. Sobald Straßen fertiggestellt oder von der Stadt übernommen wurden, soll eine technische Bewertung der Reinigungsfähigkeit erfolgen. Bei technisch möglichen Abschnitten werden die Grundstückseigentümer abgefragt, ob die Reinigungspflicht auf die Stadt übertragen werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, dass eine solche Übernahme erst bei einer Zustimmung von mindestens 70 Prozent der betroffenen Eigentümer durch die politischen Gremien beschlossen werden kann. Sackgassen oder sehr schmale Wege, die ein Wenden der Fahrzeuge nicht zulassen, verbleiben weiterhin in der Reinigungspflicht der Anlieger.
Für Bürgeranträge zur Änderung der Reinigungspflicht wird eine Frist bis zum 30. Juni des Vorjahres festgelegt. Baustellenbedingte Aussetzungen der Reinigung werden als temporäre Maßnahmen ohne dauerhafte Änderung des Verzeichnisses behandelt. Die Vorlage wurde im Bauausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2021 · Rat (5. Sitzung)
- 12.05.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 06.05.2021 · Bauausschuss (3. Sitzung)
- 6Überprüfung des Abfallentsorgungssystems hier: FWI-Antrag vom 01.11.2020Zur Vorlage · 2021/0067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0067 befasst sich mit der Überprüfung des Abfallentsorgungssystems in Hamminkeln auf Basis eines Antrags der FWI-Fraktion. Im Zentrum der Untersuchung steht die mögliche Neuordnung der Entsorgungsstrukturen, wobei insbesondere die Entscheidung zwischen einem bestehenden Wiegesystem und einem konventionellen Volumensystem sowie die Auswirkungen auf die Abfallgebühren relevant sind.
Die Verwaltung führt zu den einzelnen Punkten des Antrags verschiedene Abwägungen durch. Bezüglich der Windelentsorgung wird auf die Verknüpfung mit dem Wiegesystem hingewiesen; eine Prüfung von Alternativen wie einem Holsystem oder Windelsäcken wird bei einem Verbleib beim Wiegesystem als möglich erachtet. Die Einführung einer Biotonne oder einer Gelben Tonne wird aufgrund potenzieller Kostensteigerungen im Gesamtsystem sowie möglicher Auswirkungen auf die Restmüllmenge kritisch bewertet. Ein Wechsel zum Volumensystem könnte laut Verwaltung zu einer Erhöhung des Pro-Kopf-Abfallgewichts und damit zu höheren Gebühren führen.
Hinsichtlich der Erweiterung der Sammelfraktionen an der Güterstraße äußert die Verwaltung Bedenken aufgrund knapper Flächen, erhöhtem Verkehrsaufkommen und notwendiger Genehmigungsverfahren.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Punkte 1 bis 6 des Antrags im Zusammenhang mit der Entscheidung über das künftige Entsorgungssystem erneut im Bauausschuss vorzulegen. Die Punkte 7, 8 und 9 des Antrags werden auf Grundlage der Verwaltungsausführungen abzulehnen. Eine abweichende Empfehlung des Bauausschusses sieht vor, die Verwaltung mit einer kritischen Überprüfung des Abfallentsorgungs- und Gebührensystems zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 20.05.2021 · Rat (5. Sitzung)
- 06.05.2021 · Bauausschuss (3. Sitzung)