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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Einladung eines Vertreters/einer Vertreterin des Bioabfallverbandes Niederrhein hier: Präsentation zum Thema BioabfallZur Vorlage · 2022/0058 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2022/0058 wurde die Einladung von Vertretern des Bioabfallverbandes Niederrhein zur Sitzung des Bauausschusses am 9. Juni 2022 thematisiert. Ziel der Einladung war die Durchführung eines Informationsvortrags zum Thema Bioabfall.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildete ein Beschluss des Bauausschusses vom 23. Juni 2021, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, Sachverständige des Bioabfallverbandes Niederrhein für eine Präsentation zu gewinnen. Die Umsetzung dieses Auftrags verzögerte sich aufgrund von Terminüberschneidungen bis zur Sitzung im Juni 2022.
An der Sitzung nahmen ein Vertreter des Vorstandsbereichs 5 des Kreises Wesel sowie eine Projektingenieurin der Abfallgesellschaft des Kreises Wesel teil. Die Teilnehmenden stellten im Rahmen der Sitzung eine Präsentation zum Thema Bioabfall vor. Die entsprechenden Unterlagen wurden der Niederschrift der Sitzung beigefügt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 3Neubau Grundschule Hamminkeln hier: Pädagogisches Konzept und RaumprogrammZur Vorlage · 2022/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit dem pädagogischen Konzept und dem Raumprogramm für den Neubau der vierzügigen Grundschule im Ortsteil Hamminkeln. Grundlage der Planung ist die Ausrichtung auf einen rhythmisierten Ganztag, der Lern- und Betreuungszeiten sowie Anspannungs- und Entspannungsphasen abwechselnd gestaltet. Ziel ist es, die Schule langfristig als Ganztagseinrichtung mit einem Betrieb von 7:45 Uhr bis 15:45 Uhr zu etablieren.
Für die räumliche Umsetzung wird ein teilintegriertes Cluster-Modell favorisiert. Dieses Modell nutzt multifunktionale Verkehrsflächen als Marktplätze und ermöglicht eine effizientere Raumnutzung, indem Betreuungsangebote direkt in die Funktionsbereiche integriert werden. Das Raumprogramm orientiert sich an den Empfehlungen der Montag-Stiftung und umfasst nach einer Machbarkeitsstudie eine Bruttogrundfläche von etwa 8.500 Quadratmetern. Neben Klassenräumen und Funktionsbereichen sind eine Turnhalle, eine Mensa sowie Verwaltung und Technik vorgesehen.
Zusätzlich werden ökologische und infrastrukturelle Standards berücksichtigt. Die Planung sieht die Zielsetzung eines CO2-emissionsfreien Gebäudes sowie den Einsatz regenerativer Energien vor. Weitere Aspekte umfassen die Nutzung von Recyclingmaterialien, die Schaffung von Grünflächen und die Prüfung von Nutzungsmöglichkeiten für Vereine oder Bildungseinrichtungen. Die Verwaltung plant, die Ausschreibung auf Basis der vorliegenden Funktionsbereiche und der Organisationsstruktur vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 08.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (9. Sitzung)
- 4Nachmalige Straßenbaumaßnahme (KAG) Sachsenstraße hier: Anpassung des Ratsbeschlusses vom 19.02.2020Zur Vorlage · 2022/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0089 befasst sich mit der Anpassung eines Ratsbeschlusses vom 19. Februar 2020 bezüglich der nachmaligen Straßenbaumaßnahme in der Sachsenstraße. Der ursprüngliche Beschluss sah den Ausbau der Straße in der Variante 3 vor, was eine Kanalsanierung in offener Bauweise sowie die Erneuerung des Entsorgungsnetzes und die Asphaltierung der Straße umfasste. Dieser Ausbau sollte sich zwischen der Krechtinger Straße und der Kreuzung Rheder Weg/Schwanenschlatt erstrecken.
Nach aktuellem Sachstand wurde der Ausbau im Bereich der Kanaltrasse zwischen der Krechtinger Straße und dem Mumbecker Bach bereits gemäß dem Bauprogramm durchgeführt. Die Flurstücke 1170 und 1258, welche den Bereich vom Mumbecker Bach bis zur Rheder Straße/Schwanenschlatt abdecken, sind vom derzeitigen Ausbau nicht betroffen. Eine Ertüchtigung dieses Abschnitts sowie die Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Mumbecker Bach sind für einen späteren zweiten Bauabschnitt vorgesehen.
Aufgrund dieser Entwicklung wird eine Änderung der Beschlusslage beantragt. Der Bauausschuss hat bereits eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Der Rat soll den Beschluss vom Februar 2020 dahingehend ändern, dass das Ausbauende an der Rheder Straße/Schwanenschlatt verschoben wird. Der Ausbau soll sich künftig auf den Bereich zwischen der Krechtinger Straße und dem Mumbecker Bach beschränken, wie es im beigefügten Ausbauplan festgelegt ist.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 5Überprüfung von Umlaufschranken, Sperrpfosten und ähnlicher Einbauten hier: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen zum Beschluss vom 01.12.2021Zur Vorlage · 2022/0088 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0088 informiert über den aktuellen Sachstand zur Überprüfung von Umlaufschranken, Sperrpfosten und ähnlichen Einbauten an Rad- und Fußwegen in Hamminkeln. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Bauausschusses vom 1. Dezember 2021, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Objekte in allen Stadtteilen zu untersuchen.
Die Bestandsaufnahme der Objekte wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Insgesamt wurden 182 Objekte erfasst, die sich auf die Stadtteile Hamminkeln (62), Brünen und Mariental (15), Mehrhoog (30), Ringenberg (9) und Dingden (32) sowie auf Spielplätze (34) verteilen. Im Rahmen der Sitzung wird die Dokumentation anhand von zwei Beispielen erläutert.
Der weitere Prozess umfasst die detaillierte Überprüfung sowie die Erstellung einer Kostenschätzung für die erforderlichen Maßnahmen. Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, die Ergebnisse und den Finanzbedarf frühestens Mitte 2022 vorzulegen, um die Mittel für das Haushaltsjahr 2023 anmelden zu können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einhaltung dieses Zeitplans derzeit nicht absehbar ist. Als Gründe werden zwei vakante Stellen im zuständigen Fachdienst sowie die hohe Priorität von Aufgaben im Abwasserbereich angeführt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 6Vorstellung des Konzeptes zur Festlegung der GlascontainerstandorteZur Vorlage · 2022/0090 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln stellt im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2022/0090 ein Konzept zur Festlegung der Glascontainerstandorte vor. Im Rahmen einer Abstimmungsvereinbarung mit dem Dualen System Deutschland (DSD) werden im gesamten Stadtgebiet derzeit 29 Sammelstellen für Altglas betrieben. Die Standorte sind so gewählt, dass sie quartiersnah in den Bereichen der Glasanfallung platziert sind.
Die Stadt erhält für die Bereitstellung der Standplätze sowie für die regelmäßige Reinigung einen jährlichen Erlös von 1,41 Euro pro Einwohner. In dieser Vergütung sind auch die Kosten für die Abfallberatung durch die Stadt enthalten. Die Anzahl der Standorte orientiert sich dabei an zwei Kriterien: dem Erreichen der höchsten Vergütungsstufe durch einen entsprechenden Verdichtungsgrad der Standorte sowie der Anpassung des Gefäßvolumens an das tatsächliche Glasaufkommen in Hamminkeln.
Das vorliegende Standplatzkonzept legt keine festen, punktgenauen Orte fest. Stattdessen definiert jeder Standort einen Aufstellungsradius von 200 Metern um den jeweiligen Einzugsbereich, um bei der konkreten Aufstellung flexibel bleiben zu können. Die Verwaltung stellt fest, dass alle derzeitigen Standorte die gesetzlichen Anforderungen an die Sammlung von Altglas mittels Sammelcontainern erfüllen. Die Vorlage dient der Information des Bauausschusses in dessen Sitzung am 9. Juni 2022.
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- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 7Haushalt 2022 hier: überplanmäßige Ausgaben Schloss Ringenberg - Gutachten Holzbau und Planungsleistungen DritterZur Vorlage · 2022/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln hat im Rahmen des Haushalts 2022 eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Schloss Ringenberg vorgelegt. Ziel ist die Finanzierung eines Gutachtens zur Holzkonstruktion sowie die Vergabe von Planungsleistungen für den Bereich „Dritter-Ort-Raum“.
Im Zuge der Planungen für das Konzept der „Dritten Orte“ wurden Schäden an der Holzkonstruktion im Schloss entdeckt. Um die historische Bausubstanz denkmalgerecht zu erhalten und Sanierungsempfehlungen zu erarbeiten, ist die Beauftragung eines Sachverständigen für Denkmalpflege und Bauwerterhaltung erforderlich. Die Kosten für dieses Gutachten belaufen sich auf etwa 35.000 Euro. Parallel dazu ist die Bereitstellung von weiteren 35.000 Euro für externe Planungsleistungen notwendig, da die interne Planung aufgrund einer Kündigung im Fachbereich nicht mehr umgesetzt werden kann.
Die Finanzierung der insgesamt 70.000 Euro soll durch eingesparte Mittel aus der Vergabe des GEP Dingden erfolgen. Die Vorlage bezieht sich zudem auf weitere Förderanträge, darunter Programme für „Leader“ und „nationale Projekte des Städtebaus“. Während für den „Dritter-Ort-Raum“ bereits eine Einplanungszusage vorliegt, steht die Entscheidung über die umfangreicheren Städtebauprojekte noch aus. Der Bauausschuss hat die Bereitstellung der Mittel bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2022 · Rat (13. Sitzung)
- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 8Sachstand zu aktuellen Projektverschiebungen aufgrund der RessourcenverfügbarkeitZur Vorlage · 2022/0092 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2022/0092 informiert über den aktuellen Sachstand zu Projektverschiebungen in der Stadtverwaltung Hamminkeln, die auf eine eingeschränkte Ressourcenverfügbarkeit zurückzuführen sind. Im technischen Dezernat besteht derzeit ein Mangel an personellen Kapazitäten, da in den Fachbereichen FD 65 und FD 66 jeweils zwei Ingenieurstellen unbesetzt sind. Die Verwaltung führt die niedrige Ressourcenverfügbarkeit neben den Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung auch auf kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle sowie Eigenkündigungen zurück.
Infolge dieser Situation können die für das Haushaltsjahr festgelegten Maßnahmen in den betroffenen Fachbereichen nicht wie geplant umgesetzt werden. Im Bereich FD 66 wurde zur Bündelung der Ressourcen eine kurzfristige örtliche Zusammenlegung der Sachgebiete 66-2 und 66-3 beschlossen. Der Fokus liegt dabei auf den Pflichtaufgaben im Abwasserbereich, wodurch die Vorbereitung oder Umsetzung einiger Tiefbauprojekte in diesem Jahr voraussichtlich nicht stattfinden wird.
Im Bereich FD 65 wurden die geplanten Maßnahmen auf ihre Dringlichkeit geprüft, was zur Verschiebung bestimmter Projekte in das kommende Haushaltsjahr führte. Betroffen sind unter anderem die Fenstersanierung und der Sonnenschutz am Rathaus, die Erneuerung der Decke im Jugendzentrum sowie Arbeiten an der Verschattung und den Flurdecken der Gesamtschule. Die Verwaltung weist darauf hin, dass weitere Anpassungen der Projektplanung aufgrund neuer Aufgaben oder Entwicklungen bei der Personalsituation möglich sind. Eine detailliertere Berichterstattung über die resultierenden Verschiebungen wird für das nächste Quartal in Aussicht gestellt.
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- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 9Sachstandsbericht zur Erstellung eines Baumkatasters und Ersatzpflanzungen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2022Zur Vorlage · 2022/0101 · Mitteilungsvorlage
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Der Regiebetrieb Bauhof hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zum Thema Baumkataster und Ersatzpflanzungen über den aktuellen Sachstand informiert. Seit 2019 wurden bereits 7.500 städtische Bäume erfasst, was etwa einem Drittel des gesamten Baumbestandes entspricht. Der vollständige Abschluss der Erfassung wird aufgrund notwendiger Kontrollen und laufender Unterhaltungsmaßnahmen voraussichtlich erst in etwa acht bis zehn Jahren erreicht. Die Reihenfolge der Aufnahme orientiert sich an der Verkehrssicherungspflicht, wobei vorrangig Bäume an stark frequentierten Orten erfasst werden.
Bei der Erstaufnahme werden Standort, Stammumfang und Höhe mittels mobiler Endgeräte und der Software GDS MovE dokumentiert. Dabei erfolgt gleichzeitig eine Beurteilung der Vitalität und Verkehrssicherheit sowie die Festlegung von Pflegemaßnahmen. Da das Kataster durch laufende Kontrollen ständig aktualisiert wird, stellt es eine fortlaufende Momentaufnahme dar. Seit 2019 wurden 179 Bäume gefällt, primär aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Im Bereich der Neuanpflanzungen wurden seit der Pflanzperiode 2019/2020 insgesamt 430 Bäume gepflanzt, wovon etwa 120 auf den Zeitraum 2021/2022 entfallen. Für die kommende Pflanzperiode 2022/2023 sind 28 Nachpflanzungen ausstehend, wobei mit insgesamt rund 100 Neuanpflanzungen gerechnet wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zunahme an Neuanpflanzungen durch notwendige Maßnahmen wie Bewässerung und Erziehungsschnitte zu einem steigenden Personalbedarf führt.
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- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 10Grundschule Mehrhoog hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Schulwegsicherung vom 12.04.2022Zur Vorlage · 2022/0102 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/0102 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Schulwegsicherung der Grundschule Mehrhoog. Der Antrag sieht die Einrichtung einer Fußgängerampel oder alternativ eines Fußgängerüberweges bzw. einer Querungshilfe sowie eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vor.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Bahnhofstraße als Landesstraße der Straßenbaulast des Landesbetriebs Straßenbau NRW unterliegt und im innerörtlichen Bereich von Mehrhoog eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zugelassen ist. Auf einer Länge von 1.400 Metern existieren bereits fünf gesicherte Übergänge über die Bahnhofstraße. Zudem befindet sich in 160 Metern Entfernung ein durch Signalzeichen und Schranken gesicherter Bahnübergang.
Nach einer Prüfung des Sachverhalts, die unter Einbeziehung von Verkehrszählungen sowie Rücksprachen mit der Kreispolizeibehörde und dem Landesbetrieb Straßen NRW erfolgte, wird die Umsetzung der Maßnahmen abgelehnt. Die Verwaltung begründet dies mit den gemessenen Verkehrsstärken, den Geschwindigkeiten, der Unfallhäufigkeit sowie der Nähe zum Bahnübergang, der bei Nutzung einer Querungsmöglichkeit zu Rückstau führen kann. Die Ordnungsbehörde, der Straßenbaulastträger und die Kreispolizeibehörde sehen keine Notwendigkeit für weitere Querungsmöglichkeiten.
Die Verwaltung weist zudem auf die zu erwartenden Kosten hin, die für eine Lichtzeichenanlage bei etwa 55.000 Euro, für einen Fußgängerüberweg bei etwa 20.000 Euro und für eine Querungshilfe bei etwa 120.000 Euro liegen würden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag abzulehnen und die beantragte Schulwegsicherung nicht weiter zu verfolgen.
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- 09.06.2022 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen