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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Befreiung von Gebühren für die Schützenvereine der Stadt Hamminkeln, hier Antrag der St. Antonius-Schützenbruderschaft Loikum e.V.Zur Vorlage · 2023/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die St. Antonius-Schützenbruderschaft Loikum e. V. hat bei der Stadt Hamminkeln einen Antrag auf Befreiung von Gebühren für Schützenfeste im Stadtgebiet gestellt. Der Antrag umfasst zwei Bereiche: die Befreiung von den Entgelten für Dienstleistungen des Bauhofes sowie die Befreiung von Verwaltungsgebühren.
Hinsichtlich der Bauhofleistungen besteht für bestimmte Veranstaltungen bereits eine Regelung. Während für die Schützenfeste in Mehrhoog, Loikum und Wertherbruch keine Entgelte anfallen, entfällt die Gebühr für alle anderen Schützenfeste, sofern die Vereine die Verkehrszeichen in eigener Verantwortung beim Bauhof ausleihen und aufstellen. Zudem sind ortsansässige Vereine bereits von der Leihgebühr für Verkehrsschilder befreit.
Im Bereich der Verwaltungsgebühren fallen Kosten für unter anderem Ausschankgenehmigungen, baurechtliche Genehmigungen für fliegende Bauten, verkehrsrechtliche Genehmigungen für Umzüge sowie Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für ortsansässige Vereine bereits ermäßigte Gebührensätze gelten und viele Gebühren, wie etwa für die Abnahme von Schützenzelten, primär von den jeweiligen Festwirten getragen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen und an der bisherigen Regelung festzuhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits einstimmig empfohlen, den Antrag im Bereich der Verwaltungsgebühren abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 01.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 3Schaffung neuer Plätze in der Kindertageseinrichtung Heilig Kreuz in Mehrhoog, hier Antrag Katholische Kirche Maria FriedenZur Vorlage · 2023/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Katholische Kirchengemeinde Maria Frieden hat mit einem Antrag die Mitfinanzierung der Investitionskosten für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Heilig Kreuz in Mehrhoog beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, die bestehende Containerlösung aufzulösen und durch einen Anbau am vorhandenen Gebäude sowie die Schaffung weiterer Gruppen für die Altersgruppen U3 und Ü3 die Kapazität auf eine fünfgruppige Einrichtung zu erhöhen. Das Projekt umfasst zudem einen Teilabriss des Edith-Stein-Hauses, um Flächen für einen Kombinationsbau aus Kindertagesstätte und gemeindlichen Zwecken zu gewinnen. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf 1.620.000 Euro, wobei die Kirchengemeinde angibt, den erforderlichen Eigenanteil von 10 Prozent in Höhe von 161.800 Euro nicht selbst aufbringen zu können.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Hamminkeln bisher keine Investitionskosten für Gebäude übernommen hat, die nicht im Eigentum der Stadt stehen, jedoch Betriebskostenzuschüsse leistet. Zur Regelung künftiger Anträge wurde ein Kriterienkatalog erstellt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf Basis dieser Kriterien zu prüfen und entsprechende Mittel im Haushalt 2024 bereitzustellen. Während der ursprüngliche Entwurf eine Prüfung auf Basis des Kriterienkatalogs vorsah, empfahl der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport eine Übernahme von 8 Prozent der Trägeranteile. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Rat hingegen einstimmig, den Anteil in Höhe von 10 Prozent zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 01.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 24.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (15. Sitzung)
- 4Anregung vom 08.05.2023 des Hamminkelner Verkehrsvereins HVV e.V. auf Eintragung des alten Schulgebäudes im Ortsteil Hamminkeln einschl. Turnhalle und ehemaliges Lehrerhaus in die Denkmalliste der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2023/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hamminkelner Verkehrsverein e. V. hat mit Schreiben vom 8. Mai 2023 beantragt, das alte Schulgebäude im Ortsteil Hamminkeln, einschließlich der Turnhalle und des ehemaligen Lehrerhauses, in die Denkmalliste der Stadt Hamminkeln einzutragen. Der Verein begründet diesen Antrag mit der architektonischen Qualität des Ensembles sowie der historischen Bedeutung der Gebäude für das Straßenbild und die lokale Identität.
Die Verwaltung bezieht sich in der Beschlussvorlage auf eine bereits im Februar 2022 erfolgte Prüfung durch den Landschaftsverband Rheinland. Bei einem damaligen Ortstermin wurde festgestellt, dass das Schulgebäude sowohl im Außen- als auch im Innenbereich umfangreiche Veränderungen erfahren hat. Dazu zählen die Erneuerung des Dachstuhls, der Austausch sämtlicher Fenster sowie die Modernisierung der Wandausstattung. Aufgrund dieser substanziellen Eingriffe erfüllt das Objekt die Voraussetzungen für ein Baudenkmal nach dem Denkmalschutzgesetz NRW nicht mehr.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Antrag auf Eintragung abzulehnen, und sieht von einer Abweichung von der Stellungnahme des Landschaftsverbandes ab. Gleichzeitig bestätigt die Stadt die ortsgeschichtliche Bedeutung des Gebäudes und spricht sich für eine künftige Nutzung des Objekts nach der Verlegung des Schulstandortes aus. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Angelegenheit mit der Empfehlung zur Ablehnung an den Bürgermeister überweist.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 5Kommunales Gesamtkonzept Kulturelle BildungZur Vorlage · 2023/0073 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln arbeitet derzeit an der Erstellung eines kommunalen Gesamtkonzeptes für kulturelle Bildung. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Strukturen, Angebote und Akteure im Bereich der kulturellen Bildung sichtbar zu machen sowie die Vernetzung zwischen kommunalen Einrichtungen, ehrenamtlichen Initiativen und der freien Kulturszene zu stärken. Ein solches Konzept dient als Grundlage für die Beantragung weiterer Förderoptionen durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Erarbeitung der Grundlagen erfolgt seit Februar 2023 unter fachlicher Leitung der Arbeitsstelle für Kulturelle Bildung des Landes NRW. An dem Prozess sind verschiedene Akteure beteiligt, darunter Vertretungen von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, der Gesamtschule, der Musikschule sowie der Städtischen Bücherei. Zudem wirken Vertreter der Jugendarbeit, der Jugendeinrichtung Juze, der Rockschule Launert, des Lehmberghofs, der Tambourcorps, des Schlosses Ringenberg sowie der Marienthaler Abende und der Koordinierungsgruppe Kulturrucksack mit.
Nach einem Abschlusstreffen am 20. Juni 2023 sollen die Ergebnisse in das finale Konzept einfließen. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, bis zum 31. August 2023 den Antrag auf Auszeichnung des Konzeptes zu stellen. Eine erfolgreiche Auszeichnung kann mit einem Preisgeld von bis zu 15.000 Euro verbunden sein. Bei mehrfacher erfolgreicher Teilnahme am Wettbewerb besteht zudem die Option, eine zweitklassige Konzeptförderung in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von maximal drei Jahren zu beantragen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 6Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2024Zur Vorlage · 2023/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Einrichtung von Ausbildungsstellen für das Jahr 2024 in der Stadt Hamminkeln. Vor dem Hintergrund voraussichtlicher Personalabgänge in den kommenden fünf Jahren, bei denen etwa 20 Stellen nachbesetzt werden müssen, plant die Verwaltung eine Erweiterung des Ausbildungsangebots.
Für das Ausbildungsjahr 2024 sollen neben der Nachbesetzung bestehender Stellen neue Ausbildungsplätze in verschiedenen Bereichen angeboten werden. Konkret umfasst der Entwurf die Bereitstellung von Plätzen für einen Inspektoranwärter, eine Verwaltungsfachangestellte, eine Fachkraft für Abwassertechnik, einen Gärtner im Garten- und Landschaftsbau, eine Fachkraft für Bäderbetriebe sowie eine Erzieherin oder einen Erzieher im Anerkennungsjahr bzw. in der praxisintegrierten Ausbildung. Zudem sollen acht Plätze für den Bundesfreiwilligendienst in Schulen sowie im Kindergarten am Bach zur Verfügung stehen.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 120.000 Euro geschätzt, während der Aufwand für die Bundesfreiwilligendienstleistenden rund 12.000 Euro pro Jahr beträgt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab 2024 aufgenommen werden. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfs, welcher bereits im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen wurde.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 01.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen