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Beschlussvorlage

Befreiung von Gebühren für die Schützenvereine der Stadt Hamminkeln, hier Antrag der St. Antonius-Schützenbruderschaft Loikum e.V.

2023/0074 15.06.2023 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die St. Antonius-Schützenbruderschaft Loikum e. V. hat bei der Stadt Hamminkeln einen Antrag auf Befreiung von Gebühren für Schützenfeste im Stadtgebiet gestellt. Der Antrag umfasst zwei Bereiche: die Befreiung von den Entgelten für Dienstleistungen des Bauhofes sowie die Befreiung von Verwaltungsgebühren.

Hinsichtlich der Bauhofleistungen besteht für bestimmte Veranstaltungen bereits eine Regelung. Während für die Schützenfeste in Mehrhoog, Loikum und Wertherbruch keine Entgelte anfallen, entfällt die Gebühr für alle anderen Schützenfeste, sofern die Vereine die Verkehrszeichen in eigener Verantwortung beim Bauhof ausleihen und aufstellen. Zudem sind ortsansässige Vereine bereits von der Leihgebühr für Verkehrsschilder befreit.

Im Bereich der Verwaltungsgebühren fallen Kosten für unter anderem Ausschankgenehmigungen, baurechtliche Genehmigungen für fliegende Bauten, verkehrsrechtliche Genehmigungen für Umzüge sowie Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für ortsansässige Vereine bereits ermäßigte Gebührensätze gelten und viele Gebühren, wie etwa für die Abnahme von Schützenzelten, primär von den jeweiligen Festwirten getragen werden.

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen und an der bisherigen Regelung festzuhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits einstimmig empfohlen, den Antrag im Bereich der Verwaltungsgebühren abzulehnen.

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