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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Verabschiedung und Einführung von Ratsmitgliedern hier: Ratsmitglied Petra Hüppmeier für Helmut WisniewskiZur Vorlage · 2023/0086 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2023/0086 informiert die Verwaltung über die Neubesetzung eines Ratsmandats in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist der Verzicht eines Ratsmitglieds auf sein Mandat, welches seit der Kommunalwahl im September 2020 bestand, mit Wirkung zum 30. April 2023.
Nach der Feststellung der Nachfolge aus der Reserveliste der USD gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes wurde ein neues Ratsmitglied ermittelt. Dies wurde möglich, nachdem der zuvor vorgesehene Bewerber auf seine Anwartschaft verzichtet hatte. Die nachrückende Person hat die Nachfolgefeststellung mit Erklärung vom 25. April 2023 angenommen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, die Nachfolgerin einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Die Vorlage sieht vor, dass dieser Vorgang durch das Erheben des Ratsmitglieds und die Bekundung des Einverständnisses mit einer standardisierten Verpflichtungsformel vollzogen wird. In dieser Formel sichert das Ratsmitglied zu, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 3Befreiung von Gebühren für die Schützenvereine der Stadt Hamminkeln, hier Antrag der St. Antonius-Schützenbruderschaft Loikum e.V.Zur Vorlage · 2023/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die St. Antonius-Schützenbruderschaft Loikum e. V. hat bei der Stadt Hamminkeln einen Antrag auf Befreiung von Gebühren für Schützenfeste im Stadtgebiet gestellt. Der Antrag umfasst zwei Bereiche: die Befreiung von den Entgelten für Dienstleistungen des Bauhofes sowie die Befreiung von Verwaltungsgebühren.
Hinsichtlich der Bauhofleistungen besteht für bestimmte Veranstaltungen bereits eine Regelung. Während für die Schützenfeste in Mehrhoog, Loikum und Wertherbruch keine Entgelte anfallen, entfällt die Gebühr für alle anderen Schützenfeste, sofern die Vereine die Verkehrszeichen in eigener Verantwortung beim Bauhof ausleihen und aufstellen. Zudem sind ortsansässige Vereine bereits von der Leihgebühr für Verkehrsschilder befreit.
Im Bereich der Verwaltungsgebühren fallen Kosten für unter anderem Ausschankgenehmigungen, baurechtliche Genehmigungen für fliegende Bauten, verkehrsrechtliche Genehmigungen für Umzüge sowie Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für ortsansässige Vereine bereits ermäßigte Gebührensätze gelten und viele Gebühren, wie etwa für die Abnahme von Schützenzelten, primär von den jeweiligen Festwirten getragen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen und an der bisherigen Regelung festzuhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat der Stadt Hamminkeln bereits einstimmig empfohlen, den Antrag im Bereich der Verwaltungsgebühren abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 01.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 4Übernahme von Trägeranteilen zur Schaffung von Plätzen in KindertagesstättenZur Vorlage · 2023/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Übernahme von Trägeranteilen zur Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund der Beschlussvorlage 2023/0066 ist ein gestiegener Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei sowie von drei bis sechs Jahren, der durch Neubaugebiete und einen Generationenwechsel in bestehenden Wohngebieten entstanden ist.
Die Verwaltung legt dar, dass bisherige Investitionsmaßnahmen primär dann durch die Stadt übernommen wurden, wenn die Gebäude im städtischen Eigentum standen. Um die Trägervielfalt zu erhalten und die Entwicklung der Stadt durch ausreichende Betreuungsangebote zu unterstützen, soll ein neues Konzept zur Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation von Trägern wie Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Elterninitiativen bei der Schaffung neuer Plätze zu unterstützen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Stadt einen Anteil von 8 % des Trägeranteils übernimmt, während die verbleibenden 2 % vom Eigentümer selbst zu tragen sind. Die Berechnung orientiert sich an den Höchstbeträgen der Landesförderung sowie der Förderung des Kreises Wesel. Bezuschusst werden ausschließlich nachweislich neu geschaffene Plätze bei Neubauten oder Aus- und Umbaumaßnahmen; Modernisierungen im Bestand sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung für die Beantragung ist die Genehmigung der zusätzlichen Plätze durch das zuständige Jugendamt des Kreises Wesel sowie die Einhaltung einer Antragsfrist bis zum 30. September des jeweiligen Jahres.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 24.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (15. Sitzung)
- 5Schaffung neuer Plätze in der Kindertageseinrichtung Heilig Kreuz in Mehrhoog, hier Antrag Katholische Kirche Maria FriedenZur Vorlage · 2023/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Katholische Kirchengemeinde Maria Frieden hat mit einem Antrag die Mitfinanzierung der Investitionskosten für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Heilig Kreuz in Mehrhoog beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, die bestehende Containerlösung aufzulösen und durch einen Anbau am vorhandenen Gebäude sowie die Schaffung weiterer Gruppen für die Altersgruppen U3 und Ü3 die Kapazität auf eine fünfgruppige Einrichtung zu erhöhen. Das Projekt umfasst zudem einen Teilabriss des Edith-Stein-Hauses, um Flächen für einen Kombinationsbau aus Kindertagesstätte und gemeindlichen Zwecken zu gewinnen. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf 1.620.000 Euro, wobei die Kirchengemeinde angibt, den erforderlichen Eigenanteil von 10 Prozent in Höhe von 161.800 Euro nicht selbst aufbringen zu können.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Hamminkeln bisher keine Investitionskosten für Gebäude übernommen hat, die nicht im Eigentum der Stadt stehen, jedoch Betriebskostenzuschüsse leistet. Zur Regelung künftiger Anträge wurde ein Kriterienkatalog erstellt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf Basis dieser Kriterien zu prüfen und entsprechende Mittel im Haushalt 2024 bereitzustellen. Während der ursprüngliche Entwurf eine Prüfung auf Basis des Kriterienkatalogs vorsah, empfahl der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport eine Übernahme von 8 Prozent der Trägeranteile. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Rat hingegen einstimmig, den Anteil in Höhe von 10 Prozent zu übernehmen.
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- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 01.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 24.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (15. Sitzung)
- 6Grundschule Dingden - Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Perspektiventwicklung GrundschulstandortZur Vorlage · 2023/0067.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0067.1 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Perspektiventwicklung des Grundschulstandortes Dingden. Ziel der Arbeitsgruppe, die im Zeitraum von Juni 2023 bis Juni 2024 agieren soll, ist die Erarbeitung eines Raumkonzepts unter Berücksichtigung des rechtlichen Anspruchs auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule. Die Gruppe setzt sich aus Vertretern des Schulteams der Ludgerigrundschule sowie der Verwaltung zusammen. Das entwickelte Konzept soll als Grundlage für künftige Entscheidungen über den Schulstandort dienen.
Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der FWI-Fraktion, der vorsieht, dass der bedarfsgerechte Ausbau der Übermittagsbetreuung Bestandteil des Konzepts sein soll und dass jeweils ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen der Arbeitsgruppe angehören soll. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, diesen Antrag abzulehnen. Die Verwaltung begründet dies damit, dass die Übermittagsbetreuung keinen gesonderten Raumbedarf aufweist und somit nicht Teil des Schulraumkonzepts sein muss. Zudem wird angeführt, dass eine politische Beteiligung in der aktuellen Entwicklungsphase nicht erforderlich sei.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat bereits eine Empfehlung zur Ablehnung der Anträge ausgesprochen. Die bewilligten Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen sollen zudem für die fachliche Moderation des Qualitätsprozesses genutzt werden.
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- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 24.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (15. Sitzung)
- 7Schaffung zusätzlichen Raums an der Grundschule Hamminkeln aufgrund Erhöhung der Zügigkeit in der EingangsklasseZur Vorlage · 2023/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichem Raum an der Grundschule, da die Anzahl der Kinder in der Eingangsklasse zum Schuljahr 2023/24 auf 92 Kinder gestiegen ist. Durch die Erweiterung auf vier Züge in der ersten Jahrgangsstufe erhöht sich der Flächenbedarf der Schule. Eine Raumbedarfsanalyse weist bereits für den aktuellen dreizügigen Betrieb einen Fehlbedarf von 217,66 Quadratmetern aus, der durch die zusätzliche Klasse und den Bedarf an Plätzen in der Offenen Ganztagsschule um mindestens 90 Quadratmeter weiter steigt.
Da ein Neubau erst ab Herbst 2025 zur Verfügung steht, muss die Übergangszeit gestaltet werden. Nachdem eine erste Ausschreibung für Container gescheitert ist, wird die Verwaltung eine erneute Ausschreibung mit einem Termin zum Herbst der Ferien 2023 vorbereiten. Bis zum Einsatz der Container soll eine temporäre brandschutztechnische Lösung realisiert werden, die die Nutzung der oberen Räume im Altbau ermöglicht und so die Unterbringung einer weiteren Klasse erlaubt.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung dieser brandschutztechnischen Maßnahme. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat dem Rat empfohlen, die noch zu beziffernden Mehrkosten für diese Maßnahme sowie für die Anschaffung der Container bereitzustellen. Im Haushalt 2023 sind bereits Mittel in Höhe von 166.000 Euro für die Anmietung von Containern vorgesehen, wobei die Verwaltung mit weiteren Kosten rechnet.
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- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 24.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (15. Sitzung)
- 8Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Businesscenter" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0059 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Businesscenter“ im Ortsteil Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag des Vereins Pro Mittelstand e.V. zur Errichtung eines Business-Centers an der Isselburger Straße im Bereich Weikensee.
Aufgrund der erweiterten Verfügbarkeit von Grundstücken wurde die Planung des Projektträgers überarbeitet. Das Plangebiet umfasst nun die Flurstücke 995, 1016, 1017 und 1018 der Flur 3 in der Gemarkung Hamminkeln. Das geplante Bauvorhaben sieht die Errichtung von zwei Bürogebäuden mit einer Gesamtfläche von 800 m² vor. Ergänzt werden sollen ein Restaurant sowie ein multifunktional nutzbarer Veranstaltungsraum mit 200 m². Im nördlichen Bereich des Grundstücks sind zudem zehn Gewerbehallen mit einer Gesamtfläche von 1.850 m² sowie eine Produktionshalle mit 1.250 m² und einem Bürokomplex vorgesehen.
Da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Verwaltung bewertet das Projekt als positiv, weist jedoch auf den Verlust von Freiflächen hin. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln mit 12 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 zu fassen.
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- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 25.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 968. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2023/0060 die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln beantragt. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Businesscenters am Weikensee.
Nach Angaben der Fachdienste 61 ist eine Anpassung der aktuellen Flächennutzung erforderlich, da Teile des betreffenden Gebiets derzeit als Sondergebiet mit der Zweckbindung Hotel/Restaurant sowie als Grünflächen ausgewiesen sind. Diese bestehenden Festsetzungen sind mit der geplanten Nutzung als Bürogebäude nicht vereinbar. Ein entsprechender Vorentwurf zur Änderung liegt der Vorlage bei. In der Bewertung der Auswirkungen auf den Klimawandel wird ein Verlust von Freiflächen angeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat am 25. Mai 2023 mit 12 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Weikensees zu erteilen. Die Verwaltung empfiehlt, dem vorliegenden Beschlussentwurf zu folgen. Die Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 15. Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 25.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 101. Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2023/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0061 der Fachdienste 61 behandelt den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist es, den aktuellen baulichen Zustand auf den Grundstücken Raiffeisenstraße 1 und 3 rechtlich zu legitimieren.
Der bestehende Bebauungsplan sah ursprünglich eine gemeinsam genutzte und gestaltete Parkplatzfläche sowie spezifische Festsetzungen zur Grenzlinie und zur Lärmschutzwand vor. In der Realität wurden die Parkflächen jedoch von den Vorhabenträgern voneinander abgegrenzt, wobei der Parkplatz des Drogeriemarktes mit einem Zaun versehen wurde und im Bereich des Textilmarktes ein Unterstand errichtet wurde. Zudem weist die Lärmschutzwand keine einheitliche Gestaltung auf.
Nach Verhandlungen zwischen der Stadt und den Vorhabenträgern wurde eine Änderungsvereinbarung zum Durchführungsvertrag geschlossen, die den Ist-Zustand akzeptiert. Diese Vereinbarung ist an die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung gebunden. Die Vorhabenträger haben zugesichert, die anfallenden Planungskosten zu tragen. Aus städtebaulicher Sicht bewertet die Verwaltung den Unterstand und die unterschiedliche Gestaltung der Lärmschutzwand als nicht störend.
Die Verwaltung empfahl die Annahme des Beschlussentwurfs. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sprach sich jedoch mit 8 Gegenstimmen zu 9 Ja-Stimmen gegen den Aufstellungsbeschluss aus und empfahl dem Rat, die Änderung abzulehnen.
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- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 25.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 11Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" im Ortsteil Dingden - Aufhebung des Satzungsbeschlusses - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2023/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0065 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung des bisherigen Satzungsbeschlusses sowie die Entscheidung über eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Im Hintergrund steht das Vorhaben, eine im Bebauungsplan vorgesehene Grünfläche durch eine Fläche für eine Photovoltaikanlage zu ersetzen. Der erzeugte Strom soll primär dem Eigenverbrauch eines ansässigen Gastronomiebetriebes dienen. Zwar hatte der Rat der Stadt Hamminkeln der Änderung bereits im Dezember 2022 zugestimmt, jedoch konnten der Bebauungsplan sowie die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes nicht rechtsverbindlich werden. Grund hierfür waren Mängel in der Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Um diese Mängel zu beheben, sieht die Verwaltung vor, das Verfahren wieder aufzunehmen. Im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung sollen die Planunterlagen und Gutachten aktualisiert und der Planentwurf so angepasst werden, dass die Ausweisung der Photovoltaikanlage integriert werden kann. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits einstimmig empfohlen, den alten Satzungsbeschluss aufzuheben und die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 25.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 1255. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2023/0068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0068 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung einer im Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankernen Schulweg“ vorgesehenen Grünfläche in eine Fläche für die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Der erzeugte Strom soll primär dem Eigenverbrauch eines dort ansässigen Gastronomiebetriebes dienen.
Nach Angaben der Verwaltung wurde die Änderung des Bebauungsplanes zwar im Dezember 2022 vom Rat zugestimmt, jedoch konnten der Bebauungsplan sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes nicht rechtsverbindlich werden. Grund hierfür waren Mängel, die im Genehmigungsverfahren durch die Bezirksregierung Düsseldorf festgestellt wurden. Um diese Mängel zu beheben, ist eine Aktualisierung und Anpassung der Planunterlagen sowie der Gutachten erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, das bisherige Verfahren wieder aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wird die Aufhebung des früheren Feststellungsbeschlusses sowie die Entscheidung über eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurtes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, dem Beschlussentwurf zu folgen.
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- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 25.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 13Außenbereichssatzung am Küning; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.05.2023 auf Mitteilung über den Sachstand des Ratsbeschlusses vom 04.04.2019Zur Vorlage · 2023/0084 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 2023/0084 informiert die Verwaltung den Rat der Stadt Hamminkeln über den aktuellen Sachstand zur Außenbereichssatzung „Am Küning“. Grundlage für die Anfrage der CDU-Fraktion ist der Ratsbeschluss vom 4. April 2019, mit dem der Aufstellungsbeschluss für die Satzung gefasst wurde. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung auf einem ehemaligen Gelände einer Brüterei.
Nach der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs im Frühjahr 2020 wies der Kreis Wesel darauf hin, dass der Satzungsbereich in der Randlage eines Landschaftsschutzgebietes liegt. Ein bestehendes Bauverbot sowie eine Befreiung hiervon seien nicht möglich. Der Kreis schlug alternativ die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Die Verwaltung führt dazu aus, dass ein solcher Plan aufgrund der Vorgaben des Landesentwicklungsplans für Wohnbaunutzung im Außenbereich nicht vorgesehen ist und somit scheitern würde. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wäre mit einem hohen Zeitaufwand verbunden.
Eine weitere Option wäre die Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes, was aufgrund der bestehenden Bebauung räumlich darstellbar wäre, jedoch einen erheblichen Aufwand für den Kreis bedeuten würde. Der Sachverhalt wurde zuletzt im Zusammenhang mit zwei weiteren Planungsfällen bei der Kreisverwaltung erörtert. Eine abschließende Rückmeldung des Kreises zur Gesamtsituation steht noch aus. Im Anschluss an diese Rückmeldung ist eine Beratung im zuständigen Fachausschuss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 14Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Hochwasserschutz in Dingden; hier: Antrag der USD-Fraktion vom 25.04.2023Zur Vorlage · 2023/0071 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0071 der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion, eine Einwohnerversammlung zum Thema Hochwasserschutz im Ortsteil Dingden durchzuführen. Hintergrund des Antrags ist die Notwendigkeit, über die Ergebnisse und die Umsetzung des bereits bestehenden Hochwasserschutzkonzeptes für Dingden zu informieren.
Die Verwaltung befürwortet die Durchführung der Versammlung aufgrund der Bedeutung des Hochwasserschutzes für die strukturelle Entwicklung der Stadt. Im Rahmen der geplanten Veranstaltung sollen verschiedene Aspekte behandelt werden. Dazu gehören die rechtlichen Vorgaben, Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Abgrenzung zum Hochwasserschutzkonzept der Issel. Zudem sollen die Ursachen für die Aufstellung des Konzepts, der aktuelle Zustand der Überschwemmungssituation im Ortsteil sowie der Status und die Planungen zu Retentionsräumen, Poldern, Gewässerbauwerken und Regenrückhaltebecken erläutert werden.
Sollte der Rat die Durchführung der Versammlung beschließen, legt der Bürgermeister den Termin und den Ort fest. Eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter Einhaltung der entsprechenden Fristen. Die Verwaltung strebt eine Durchführung im Dezember 2023 an. Die Versammlung dient der Information der Bürger durch den Bürgermeister sowie dem Austausch zwischen der Bevölkerung und den Vertretern der Fraktionen. Eine Beschlussfassung findet im Rahmen der Einwohnerversammlung nicht statt, jedoch wird der Rat über die Ergebnisse der Veranstaltung in der darauffolgenden Sitzung in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltung empfiehlt die Abstimmung gemäß dem vorliegenden Beschlussentwurf.
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- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 15Instandhaltungsaufwendungen für städtische Liegenschaften hier: FWI-Antrag vom 02.05.2023Zur Vorlage · 2023/0058 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2023/0058 befasst sich der Bauausschuss mit einer Anfrage der FWI vom Mai 2023 zu den jährlichen Instandhaltungsaufwendungen städtischer Liegenschaften der vergangenen fünf Jahre. Die Anfrage umfasst insbesondere die Kosten für städtische Schulen sowie den städtischen Kindergarten, wobei bei den Schulen eine Differenzierung nach Gebäuden und Turnhallen vorgesehen ist.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen im Haushalt nicht alle notwendigen Instandhaltungen durchgeführt werden können. Dies führe zu einem Instandhaltungsstau und einem Wertverzehr der Gebäude. Bezüglich der in der Anfrage gestellten Frage nach den Soll-Instandhaltungsaufwendungen für das Jahr 2022 weist die Verwaltung darauf hin, dass entsprechende Daten für die meisten Liegenschaften nicht vorliegen. Eine Berechnung existiert lediglich für die Grundschule Hamminkeln im Rahmen einer Machbarkeitsstudie. Eine Ermittlung der fehlenden Daten für weitere Gebäude würde einen kostenpflichtigen Mehraufwand bedeuten, der eine entsprechende Beauftragung durch den Bauausschuss oder den Rat erfordert. Die Kosten hierfür könnten aus dem Sachkonto für sonstige Dienstleistungen im Produkt Gebäudemanagement gedeckt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Der Bauausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat einstimmig, den vorliegenden Beschlussentwurf ebenfalls abzulehnen.
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- 31.05.2023 · Bauausschuss (15. Sitzung)
- 16Außenanlage Gesamtschule "grünes Klassenzimmer" hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2023/0057 · Beschlussvorlage
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Der Bürgermeister und mehrere Ratsmitglieder haben eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um die Gestaltung der Außenanlagen der Gesamtschule Hamminkeln für den Oberstufenbereich voranzutreiben. Ziel ist die Einrichtung eines sogenannten „grünen Klassenzimmers“ auf einer bisher ungenutzten Fläche vor dem Hallenbad. Die Maßnahme umfasst die Schaffung von Sitzflächen, die Förderung der Biodiversität sowie die Verbesserung des Mikroklimas durch die Pflanzung einheimischer Gehölze und die Verwendung wassergebundener Wegedecken.
Die Umsetzung ist an die Einhaltung von Förderrichtlinien zur Klimawandelvorsorge gebunden, die einen Projektabschluss bis zum 30. September 2023 vorschreiben. Um diesen Zeitplan einzuhalten, wurde die Dringlichkeitsentscheidung getroffen, damit ein zeitnahes Vergabeverfahren eingeleitet werden kann. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 167.962,16 Euro, wobei Planungs- und Errichtungskosten anfallen. Durch die beantragte Förderung ergibt sich ein förderfähiger Betrag von 129.030,72 Euro, sodass ein kommunaler Eigenanteil von 38.931,44 Euro verbleibt. Dieser Eigenanteil soll aus den im Haushalt 2023 bereitgestellten Mitteln des PSP-Elements „Schaffung Schulzentrum“ finanziert werden.
Zudem wird über einen Sponsoringvertrag zwischen der Stadt Hamminkeln und der Firma Max Bögl informiert. Im Rahmen dieser Kooperation sollen unter anderem Sitzquader erstellt werden, die gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Schule realisiert werden. Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Rat in der Sitzung am 15. Juni 2023 zur Genehmigung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 17Notstromversorgung an der Kläranlage hier: überplanmäßige Ausgaben aufgrund vorzeitiger Umsetzung zur Nutzung einer FörderrichtlinieZur Vorlage · 2023/0079 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0079 befasst sich mit der Notstromversorgung der Kläranlage sowie der damit verbundenen Finanzierung. Im Haushaltsplan 2023 sind für die Erstellung und Umsetzung eines Notstromkonzepts für die Abwasserbeseitigung Mittel in Höhe von 15.000 Euro vorgesehen. Aufgrund einer aktuellen Förderrichtlinie des Landes, die Investitionskosten für Notstromanlagen unterstützt, wird eine vorzeitige Umsetzung bestimmter Maßnahmen angestrebt.
Um die Förderfrist einzuhalten, ist die Beantragung der Mittel bis zum 30. Juni 2023 und die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2023 erforderlich. Der Fokus der aktuellen Planung liegt auf der Nachrüstung von Anschlussmöglichkeiten an Schaltanlagen verschiedener Pumpstationen sowie der Beschaffung von zwei mobilen Netzersatzaggregaten. Für diese Maßnahmen werden Investitionskosten in Höhe von etwa 170.000 Euro veranschlagt. Eine Förderquote von bis zu 50 Prozent ermöglicht eine maximale Förderhöhe von 85.000 Euro.
Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 170.000 Euro sieht die Vorlage vor, Mittel aus dem PSP-Element „Entwässerung Marienthal“ innerhalb desselben Produkts heranzuziehen. Die Verwaltung empfiehlt, den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Der Bauausschuss hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die Verwaltung mit der Antragstellung und der entsprechenden Mittelumschichtung zu beauftragen.
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- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 31.05.2023 · Bauausschuss (15. Sitzung)
- 18Vorlage des 1. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2023Zur Vorlage · 2023/0069 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2023/0069 der Fachdienste 20 legt den ersten Quartalsbericht der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2023 vor. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis März 20komma23. Zudem werden Plan-Ist-Vergleiche der Gebührenhaushalte sowie die Entwicklung der Geldanlagen dargestellt. Aufgrund der Prognose negativer Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in den kommenden Jahren wird ab diesem Bericht zusätzlich der Stand der liquiden Mittel für laufende Zahlungen ausgewiesen.
Im Bereich der Erträge wurden im ersten Quartal 15 % der geplanten Jahreserträge verbucht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben fielen 11 % des Planansatzes an, wobei die Gewerbesteuerveranlagung bislang um 2,5 Millionen Euro hinter dem Plan liegt. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erreichten 18 % des Planwertes; hierbei sind die Schlüsselzuweisung sowie die Schulpauschale bereits in voller Höhe eingegangen. Die Erträge aus dem Breitbandausbau im Außenbereich stehen noch aus, werden jedoch im Jahresverlauf erwartet.
Die Aufwendungen beliefen sich im ersten Quartal auf 40 % des geplanten Jahreswertes. Die Vorlage verzichtet im ersten Quartalsbericht auf Hochrechnungen und Prognosen, da diese zum jetzigen Zeitpunkt als wenig aussagekräftig eingestuft werden. Die Bekanntmachung des Haushalts 2023 erfolgte am 20. März 2023, womit die Auflagen der vorläufigen Haushaltsführung zum Ende des ersten Quartals entfielen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 19Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028Zur Vorlage · 2023/0075.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0075.1 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Gemäß den rechtlichen Vorgaben ist der Rat dazu angehalten, eine Vorschlagsliste zu beschließen, welche mindestens 14 Personen umfasst. Für die Aufnahme einzelner Personen in diese Liste ist eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates erforderlich.
Im Rahmen des Verfahrens wurde über lokale Medien auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Die Verwaltung hat eine Aufstellung der eingegangenen Eigenbewerbungen der Vorlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die in der beigefügten Liste aufgeführten Personen zur Wahl für den genannten Zeitraum vorzuschlagen. Die Verwaltung empfiehlt ebenfalls, dem vorliegenden Beschlussentwurf zu folgen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 20Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2024Zur Vorlage · 2023/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Einrichtung von Ausbildungsstellen für das Jahr 2024 in der Stadt Hamminkeln. Vor dem Hintergrund voraussichtlicher Personalabgänge in den kommenden fünf Jahren, bei denen etwa 20 Stellen nachbesetzt werden müssen, plant die Verwaltung eine Erweiterung des Ausbildungsangebots.
Für das Ausbildungsjahr 2024 sollen neben der Nachbesetzung bestehender Stellen neue Ausbildungsplätze in verschiedenen Bereichen angeboten werden. Konkret umfasst der Entwurf die Bereitstellung von Plätzen für einen Inspektoranwärter, eine Verwaltungsfachangestellte, eine Fachkraft für Abwassertechnik, einen Gärtner im Garten- und Landschaftsbau, eine Fachkraft für Bäderbetriebe sowie eine Erzieherin oder einen Erzieher im Anerkennungsjahr bzw. in der praxisintegrierten Ausbildung. Zudem sollen acht Plätze für den Bundesfreiwilligendienst in Schulen sowie im Kindergarten am Bach zur Verfügung stehen.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 120.000 Euro geschätzt, während der Aufwand für die Bundesfreiwilligendienstleistenden rund 12.000 Euro pro Jahr beträgt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab 2024 aufgenommen werden. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlussentwurfs, welcher bereits im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen wurde.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 01.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 211. Änderung des Stellenplans für das Jahr 2023Zur Vorlage · 2023/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2023/0087 eine Änderung des Stellenplans für das Jahr 2023 beantragt. Hintergrund der Vorlage ist die Anpassung einer bereits im Rahmen der Stellenplanberatung 2023 vorsorglich eingerichteten Stelle im Produkt „Wohngeld und Lastenzuschuss“. Diese Stelle der Entgeltgruppe 8 war ursprünglich aufgrund einer prognostizierten Zunahme von Wohngeldanträgen geschaffen worden.
Da die Anzahl der Wohngeldanträge in der Folge tatsächlich gestiegen ist, wurde die entsprechende Stelle ausgeschrieben. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurde eine Stadtsekretärin für die Position ausgewählt. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben, dass die Übertragung eines Amtes nur mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle erfolgen darf, ist eine Überführung der Stelle aus dem Stellenplan für Tarifbeschäftigte in den Stellenplan für Beamte (A8, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) erforderlich.
Die Gleichstellungsstelle sowie der Personalrat haben der Einstellung der Beamtin bereits zugestimmt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, der vorgeschlagenen ersten Änderung des Stellenplans 2023 zuzustimmen. Der Beschluss steht zur Beratung im Rat anberaumten Sitzungstermin am 15. Juni 2023.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 22Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2023/0053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0053 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von kommunalen Ausschüssen sowie der Benennung von Mitgliedern in Gremien von Drittorganisationen. Anlass für die personellen Veränderungen ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds zum 30.04.2023. Die Nachfolge im Rat wurde durch ein Mitglied der USD-Fraktion aus der Reserveliste festgestellt.
Da die Nachfolge im Rat nicht automatisch die Übernahme von Mandaten in Ausschüssen und Drittorganisationen beinhaltet, sind entsprechende Nachfolgefeststellungen erforderlich. Dies betrifft unter anderem den Haupt- und Finanzausschuss, den Bauausschuss, den Wahlprüfungsausschuss sowie den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Zudem sind Vertretungen in Zweckverbänden, wie dem Wasserversorgungsverband Wittenhorst und dem Unteren Isselverband Nord, sowie im Städte- und Gemeindebund neu zu regeln.
Die USD-Fraktion hat hierzu einen Vorschlag zur Neubesetzung vorgelegt, der auch die Veränderung im Feuerschutsausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss berücksichtigt, nachdem ein sachkundiger Bürger auf sein Mandat verzichtet hat. Des Weiteren wird die Nachfolge für ein Mandat im Bauausschuss vorgeschlagen, nachdem ein sachkundiger Bürger der CDU-Fraktion sein Amt niedergelegt hat. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der vorgeschlagenen Nachbesetzungen in den Ausschüssen und die Wahl der Mitglieder für die Gremien der Drittorganisationen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 23Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 Brünen hier: Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung, Änderung der HaushaltssatzungZur Vorlage · 2023/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 befasst sich mit der Beschaffung eines Löschfahrzeugs des Typs LF 20 für den Löschzug III Brünen. Für das Jahr 2025 ist diese Ersatzbeschaffung gemäß dem Brandschutzbedarfsplan vorgesehen. Im Haushaltsplan 2023 wurde für diesen Zweck ursprünglich eine Summe von 423.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt, basierend auf einer Schätzung aus einem früheren Angebot.
Nach Durchführung einer Ausschreibung beläuft sich das aktuelle Auftragsvolumen für alle drei Lose nun auf etwa 592.000 Euro. Da die Bindefrist des vorliegenden Angebots im Juli 2023 endet und eine turnusgemäße Entscheidung im Rat erst nach Ende September möglich wäre, wird eine zeitnahe Änderung der Haushaltssatzung beantragt. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Aufhebung und erneute Ausschreibung der Lose zu höheren Kosten führen könnte.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 um den Differenzbetrag von 169.000 Euro zu erhöhen, sodass sich der Gesamtbetrag auf 20.015.750 Euro erhöht. Damit soll die Beauftragung des Fahrzeugs auf Basis des aktuellen Angebots ermöglicht werden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag zur Änderung der Haushaltssatzung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 24Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 25Mitteilungen und Anfragen