Instandhaltungsaufwendungen für städtische Liegenschaften hier: FWI-Antrag vom 02.05.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2023/0058 befasst sich der Bauausschuss mit einer Anfrage der FWI vom Mai 2023 zu den jährlichen Instandhaltungsaufwendungen städtischer Liegenschaften der vergangenen fünf Jahre. Die Anfrage umfasst insbesondere die Kosten für städtische Schulen sowie den städtischen Kindergarten, wobei bei den Schulen eine Differenzierung nach Gebäuden und Turnhallen vorgesehen ist.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen im Haushalt nicht alle notwendigen Instandhaltungen durchgeführt werden können. Dies führe zu einem Instandhaltungsstau und einem Wertverzehr der Gebäude. Bezüglich der in der Anfrage gestellten Frage nach den Soll-Instandhaltungsaufwendungen für das Jahr 2022 weist die Verwaltung darauf hin, dass entsprechende Daten für die meisten Liegenschaften nicht vorliegen. Eine Berechnung existiert lediglich für die Grundschule Hamminkeln im Rahmen einer Machbarkeitsstudie. Eine Ermittlung der fehlenden Daten für weitere Gebäude würde einen kostenpflichtigen Mehraufwand bedeuten, der eine entsprechende Beauftragung durch den Bauausschuss oder den Rat erfordert. Die Kosten hierfür könnten aus dem Sachkonto für sonstige Dienstleistungen im Produkt Gebäudemanagement gedeckt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Der Bauausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat einstimmig, den vorliegenden Beschlussentwurf ebenfalls abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 31.05.2023kein Ergebnis hinterlegt