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Beschlussvorlage

Notstromversorgung an der Kläranlage hier: überplanmäßige Ausgaben aufgrund vorzeitiger Umsetzung zur Nutzung einer Förderrichtlinie

2023/0079 15.06.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0079 befasst sich mit der Notstromversorgung der Kläranlage sowie der damit verbundenen Finanzierung. Im Haushaltsplan 2023 sind für die Erstellung und Umsetzung eines Notstromkonzepts für die Abwasserbeseitigung Mittel in Höhe von 15.000 Euro vorgesehen. Aufgrund einer aktuellen Förderrichtlinie des Landes, die Investitionskosten für Notstromanlagen unterstützt, wird eine vorzeitige Umsetzung bestimmter Maßnahmen angestrebt.

Um die Förderfrist einzuhalten, ist die Beantragung der Mittel bis zum 30. Juni 2023 und die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2023 erforderlich. Der Fokus der aktuellen Planung liegt auf der Nachrüstung von Anschlussmöglichkeiten an Schaltanlagen verschiedener Pumpstationen sowie der Beschaffung von zwei mobilen Netzersatzaggregaten. Für diese Maßnahmen werden Investitionskosten in Höhe von etwa 170.000 Euro veranschlagt. Eine Förderquote von bis zu 50 Prozent ermöglicht eine maximale Förderhöhe von 85.000 Euro.

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 170.000 Euro sieht die Vorlage vor, Mittel aus dem PSP-Element „Entwässerung Marienthal“ innerhalb desselben Produkts heranzuziehen. Die Verwaltung empfiehlt, den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Der Bauausschuss hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die Verwaltung mit der Antragstellung und der entsprechenden Mittelumschichtung zu beauftragen.

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