1. Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0061 der Fachdienste 61 behandelt den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist es, den aktuellen baulichen Zustand auf den Grundstücken Raiffeisenstraße 1 und 3 rechtlich zu legitimieren.
Der bestehende Bebauungsplan sah ursprünglich eine gemeinsam genutzte und gestaltete Parkplatzfläche sowie spezifische Festsetzungen zur Grenzlinie und zur Lärmschutzwand vor. In der Realität wurden die Parkflächen jedoch von den Vorhabenträgern voneinander abgegrenzt, wobei der Parkplatz des Drogeriemarktes mit einem Zaun versehen wurde und im Bereich des Textilmarktes ein Unterstand errichtet wurde. Zudem weist die Lärmschutzwand keine einheitliche Gestaltung auf.
Nach Verhandlungen zwischen der Stadt und den Vorhabenträgern wurde eine Änderungsvereinbarung zum Durchführungsvertrag geschlossen, die den Ist-Zustand akzeptiert. Diese Vereinbarung ist an die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung gebunden. Die Vorhabenträger haben zugesichert, die anfallenden Planungskosten zu tragen. Aus städtebaulicher Sicht bewertet die Verwaltung den Unterstand und die unterschiedliche Gestaltung der Lärmschutzwand als nicht störend.
Die Verwaltung empfahl die Annahme des Beschlussentwurfs. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sprach sich jedoch mit 8 Gegenstimmen zu 9 Ja-Stimmen gegen den Aufstellungsbeschluss aus und empfahl dem Rat, die Änderung abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 25.05.2023kein Ergebnis hinterlegt