Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0075.1 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Gemäß den rechtlichen Vorgaben ist der Rat dazu angehalten, eine Vorschlagsliste zu beschließen, welche mindestens 14 Personen umfasst. Für die Aufnahme einzelner Personen in diese Liste ist eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates erforderlich.
Im Rahmen des Verfahrens wurde über lokale Medien auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Die Verwaltung hat eine Aufstellung der eingegangenen Eigenbewerbungen der Vorlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die in der beigefügten Liste aufgeführten Personen zur Wahl für den genannten Zeitraum vorzuschlagen. Die Verwaltung empfiehlt ebenfalls, dem vorliegenden Beschlussentwurf zu folgen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023kein Ergebnis hinterlegt