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Mitteilungsvorlage

Außenbereichssatzung am Küning; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.05.2023 auf Mitteilung über den Sachstand des Ratsbeschlusses vom 04.04.2019

2023/0084 15.06.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage 2023/0084 informiert die Verwaltung den Rat der Stadt Hamminkeln über den aktuellen Sachstand zur Außenbereichssatzung „Am Küning“. Grundlage für die Anfrage der CDU-Fraktion ist der Ratsbeschluss vom 4. April 2019, mit dem der Aufstellungsbeschluss für die Satzung gefasst wurde. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung auf einem ehemaligen Gelände einer Brüterei.

Nach der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs im Frühjahr 2020 wies der Kreis Wesel darauf hin, dass der Satzungsbereich in der Randlage eines Landschaftsschutzgebietes liegt. Ein bestehendes Bauverbot sowie eine Befreiung hiervon seien nicht möglich. Der Kreis schlug alternativ die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Die Verwaltung führt dazu aus, dass ein solcher Plan aufgrund der Vorgaben des Landesentwicklungsplans für Wohnbaunutzung im Außenbereich nicht vorgesehen ist und somit scheitern würde. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wäre mit einem hohen Zeitaufwand verbunden.

Eine weitere Option wäre die Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes, was aufgrund der bestehenden Bebauung räumlich darstellbar wäre, jedoch einen erheblichen Aufwand für den Kreis bedeuten würde. Der Sachverhalt wurde zuletzt im Zusammenhang mit zwei weiteren Planungsfällen bei der Kreisverwaltung erörtert. Eine abschließende Rückmeldung des Kreises zur Gesamtsituation steht noch aus. Im Anschluss an diese Rückmeldung ist eine Beratung im zuständigen Fachausschuss vorgesehen.

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Dokumente

Beratungsfolge