Der Wahlausschuss der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 14. September 2025. Bis zum 27. Juni 2025 gingen Vorschläge für das Amt des Bürgermeisters von der CDU sowie von einem Einzelbewerber ein. Für die Wahl der Vertretung liegen bereits Vorschläge der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, USD und FDP vor. Die AFD sowie die FWI-Wählergruppe haben angekündigt, ebenfalls Wahlvorschläge einzureichen, wobei die Einreichungsfrist am 7. Juli 2025 endet.
Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Unterlagen auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung. Die Prüfung umfasst unter anderem den fristgerechten Eingang, die korrekte Bezeichnung der Parteien oder Einzelbewerber sowie notwendige Nachweise über Vorstände, Satzungen oder die Wählbarkeit der Personen.
Nach der aktuellen Prüfung durch die zuständige Stelle erfüllen die bisher eingegangenen Wahlvorschläge alle rechtlichen Voraussetzungen und sind zur Zulassung vorgesehen. Gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses kann durch die entsprechenden Vertrauenspersonen, den Wahlleiter oder die Aufsichtsbehörde Beschwerde beim Wahlausschuss des Kreises Wesel eingelegt werden.