Die Beschlussvorlage 2025/0233 behandelt die Wahlprüfung der Kommunalwahlen in Hamminkeln vom September 2025. Während gegen die Wahl der Vertretung keine Einsprüche eingegangen sind, liegen für die Stichwahl des Bürgermeisters sechs formelle Einsprüche sowie ein anonymer Einspruch vor. Der anonyme Einspruch soll mangels Prüfungsmöglichkeit der Einspruchsberechtigung zurückgewiesen werden.
Die Einsprüche zur Bürgermeisterwahl führen verschiedene Unregelmäßigkeiten an. Dazu gehören Zweifel an der ordnungsgemäßen Auszählung im Briefwahlbezirk 219, da eine Änderung des Ergebnisses den Vorsprung eines Bewerbers gegenüber dem anderen Bewerber auf 41 Stimmen reduzierte. Zudem werden die Unvollständigkeit der Briefwahlniederschrift im Bezirk 239 sowie Mängel bei der Annahme und Aufbewahrung von Wahlbriefen im Rathaus geltend gemacht. Weiterhin bestehen Zweifel an der Vorprüfungspflicht durch die Wahlleitung sowie an der Durchführung der Briefwahl in Altenheimen.
Die Einspruchsführer fordern eine Neuauszählung und eine umfassende Prüfung aller Wahlunterlagen, um die Transparenz zu gewährleisten. Der stellvertretende Wahleiter weist darauf hin, dass nach den Grundsätzen der Rechtssicherheit und des geringstmöglichen Eingriffs Unregelmäßigkeiten einen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis haben müssen. Ein knapper Wahlausgang allein rechtfertige keine Nachzählung.